Stromversorgungsgesetz: Teuer wird es sowieso

Nr. 33 –

Es geht ums Prinzip Markt, um Anpassung an die EU und um 180 Millionen Subventionsfranken. Drei Jahre nach dem Volksnein zum Elektrizitätsmarkt- Gesetz (EMG) startet das Parlament in die zweite Marktöffnungsrunde.

Die erste Liberalisierungsrunde endete am 22. September 2002. An diesem Tag lehnte das Schweizervolk das über Jahre ausgehandelte Elektrizitätsmarkt-Gesetz (EMG) ab. Die Abstimmenden folgten dem Referendum von Gewerkschaften und Linksparteien; sie bewahrten damit die Stromversorgungsmonopole der grossen Schweizer Überlandwerke und der über 900 kantonalen und kommunalen Verteilwerke. Doch die VerliererInnen - eine bunte Koalition, die von Economiesuisse über den Stromdachverband VSE bis zum WWF reichte - mochten nicht aufgeben und wiederholten unbeirrt: «Die Marktöffnung lässt sich nicht aufhalten.» Sie stützten sich dabei auf ein wirkungsloses Urteil von Wettbewerbskommission und Bundesgericht (vgl. Kasten) sowie auf die Marktöffnung in der EU.

Nach dem Volksnein setzte der Bundesrat eine Gruppe von ExpertInnen ein, um ein neues Gesetz zur Einführung und Regelung des Strommarktes auszuarbeiten. Dieses EMG 2 erhielt den Namen «Neue Elektrizitätswirtschaftsordnung» (Elwo). Damit vermied man im Titel den Begriff Markt, der nach den Stromzusammenbrüchen in Kalifornien, Schweden und Italien etwas an Glanz verloren hatte. Der Bundesrat übernahm den Entwurf der Elwo-Kommission vorerst unverändert, taufte ihn aber um in «Stromversorgungsgesetz», abgekürzt StromVG. Unter diesem Namen wird der Nationalrat in der Herbstsession ab 20. September das Ding beraten.

Ein Markt, drei Gesetze

Formal besteht die Vorlage aus drei - von der vorberatenden Nationalratskommission jetzt getrennten - Gesetzen und Gesetzesänderungen:

· Im Elektrizitätsgesetz wird der grenzüberschreitende Stromhandel den Bedingungen der EU angepasst. Dabei geht es im Wesentlichen darum, allen Stromhandelsfirmen den Zugang zum Höchstspannungsnetz diskriminierungsfrei zu gewähren und gleichzeitig einen störungsfreien Netzbetrieb zu sichern. Das erfordert eine klare Trennung von Handel und Durchleitung. Gegen diese neuen Bestimmungen gibt es kaum Opposition.

· Das neue StromVG öffnet den Schweizer Strommarkt, zu dem bisher nur die Eigentümer des Höchstspannungsnetzes Zugang haben, auch für Verteilwerke und EndverbraucherInnen. Dazu enthält das StromVG eine Fülle von Vorschriften. Diese regeln den Zugang zum Markt respektive Netz sowie die Bemessung von Durchleitungsgebühren. Gleichzeitig soll das StromVG jenen KonsumentInnen, die am Markt nicht teilhaben wollen, weiterhin eine sichere Stromversorgung zu fairen Tarifen gewährleisten.

· Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung muss bis zum Jahr 2030 auf 77 Prozent erhöht werden. Um dieses ferne Ziel zu erreichen, sehen Änderungen im Energiegesetz mehr oder weniger verbindliche Mittel vor.

Vielerlei Interessen

Das StromVG soll - wie schon das EMG - weit auseinander klaffenden Interessen Rechnung tragen: Neoliberale IdeologInnen und die Parteien FDP und SVP trachten danach, das Prinzip Markt und damit das Primat der Wirtschaft auf die Energieversorgung auszuweiten. Die in der Swisselectric vereinigten Überlandwerke fordern Anpassung an die EU-Regeln und mithin ebenfalls volle Marktöffnung, um ihre lukrative Position im internationalen Stromhandel nicht zu gefährden. Unternehmen und Haushalte wünschen tiefere Strompreise bei gleich bleibender Versorgungssicherheit.

Auf der andern Seite verlangen kommunale Verteilwerke die freie Wahl der LieferantInnen für sich selber und möglichst wenig Markt für EndverbraucherInnen, um ihre Position zwischen Stromproduzenten und KonsumentInnen zu verteidigen. Gewerkschaften und linke Parteien lehnen die Marktöffnung im Bereich der öffentlichen Infrastruktur grundsätzlich ab; im Sinne eines Kompromisses stimmen sie aber einer partiellen Marktöffnung für Verteilwerke und Grosskonsumenten zu. Umweltorganisationen und ihnen nahe stehende Firmen möchten Sonne, Wind und Erdwärme, Bauernverbände vor allem Biomasse zur Stromproduktion nutzen; gemeinsam verlangen sie deshalb kostendeckende Einspeisetarife für Elektrizität aus erneuerbarer Energie.

Kompromiss oder Referendum

Die Elwo-Kommission und später auch das federführende Bundesamt für Energie versuchten, die unterschiedlichen Interessen in einem Kompromiss zu vereinen. Sie beschlossen, den Markt stufenweise einzuführen: ab 2007 nur für Verteilwerke und Unternehmen mit mehr als 100000 Kilowattstunden (kWh) Jahresverbrauch, ab 2012 für die übrigen EndverbraucherInnen, wobei diese zweite Stufe erneut dem fakultativen Referendum unterstellt würde. Weiter sah der Elwo-Entwurf vor, den Anteil der erneuerbaren Energien langfristig zu erhöhen, ohne aber verbindliche Mittel im Gesetzesentwurf zu verankern.

Der bürgerliche Bundesrat rückte in seiner Botschaft von diesem Kompromiss wieder ab, indem er die erste Marktöffnungsstufe auf alle Unternehmen (vom Stahlwerk bis zum Coiffeur) ausdehnte. Und die vorberatende Kommission des Nationalrates beantragt jetzt, den Strommarkt sofort für alle Verteilwerke und EndverbraucherInnen zu öffnen, also auch für Haushalte, sofern diese das wünschen (Wahlmodell). Falls National- und Ständerat diesem Antrag folgen, ist ein neuerliches Referendum von Gewerkschaften und Linksparteien sicher.

Den Umweltorganisationen und den BäuerInnen hingegen kommt die Nationalratskommission entgegen: Sie beantragt eine kostendeckende Einspeisevergütung für allen Strom aus Solar- und Windkraft, Erdwärme und Biomasse; dies allerdings mit einer oberen Begrenzung: Die aus dieser Vergütung entstehenden Mehrkosten, die auf die Tarife des Hochspannungsnetzes überwälzt werden, dürfen die gesamten Stromkosten um nicht mehr als 0,3 Rappen pro kWh und Jahr erhöhen. Beim heutigen Jahresverbrauch von 60 Milliarden kWh Strom profitieren damit die Alternativstromer von einer jährlichen Subvention von maximal 180 Millionen Franken. Wirtschaftsverbände und der Stromverband VSE werden diese Einspeisevergütung mit allen Lobbyingmitteln bekämpfen. Falls das Parlament ihnen folgt und die Einspeisevergütung kippt, droht ein Referendum der Umweltorganisationen.

Viel Aufwand um wenig

Das umfangreiche StromVG und die dazugehörenden Gesetzesänderungen halten ein Heer von Staatsangestellten, Lobbyisten und Medienschaffenden seit Jahren auf Trab und werden in den nächsten Monaten auch das Parlament tagelang beschäftigen. Doch unabhängig davon, wie diese Neuauflage des EMG am Schluss aussieht und ob es eine Referendumsabstimmung übersteht oder nicht - es wird den energiepolitischen Gang der Dinge kaum wesentlich beeinflussen.

Die Einführung des Marktes mag zwar die heutige Degression der Strompreise (sinkender kWh-Preis bei wachsendem Verbrauch) noch etwas verstärken. Doch die Entwicklung von Energie- und Stromverbrauch hängt weit stärker vom Wachstum der übrigen Wirtschaft ab als vom Ausmass der Marktöffnung oder Marktregulierung. Die Preise für Strom werden bei wachsendem Verbrauch steigen, unabhängig davon, ob Monopole oder Markt die Versorgung bestimmen, denn die Kosten für Strom aus neuen Kraftwerken sind höher als aus bestehenden Anlagen. Zudem ersetzt die Förderung von erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung pro Subventionsfranken relativ wenig Atomkraft oder fossile Energie; viel effizienter ist die Nutzung der Sonnenenergie im Wärmebereich.

Auch der Einfluss auf die Struktur der Elektrizitätswirtschaft dürfte bescheiden bleiben. Denn schon die Ankündigung des Marktes hat diese Struktur vorauseilend angepasst: Die alten Monopolisten schlossen sich zu marktbeherrschenden Konzernen (Oligopolen) zusammen, was neuen Anbietern den Marktzugang massiv erschwert. Zudem zeigen die KonsumentInnen wenig Lust, ihre Lieferanten zu wechseln.

Fazit: Bei der Debatte ums StromVG geht es vor allem um Symbole, Signale und Subventionen. Wer die auf Plünderung der Natur basierende Energieversorgung zum Bessern wenden will, muss sich weiterhin für griffige Lenkungsabgaben und für Verbrauchsbeschränkungen engagieren. ·

Nicht umsetzbar

Wettbewerbskommission (Weko) und Bundesgericht verpflichteten die Freiburgischen Elektrizitätswerke (FEW) in einem einzelnen Fall zu einer lokalen Liberalisierung: Sie sollten Strom der damaligen, inzwischen liquidierten Konkurrentin Watt-Suisse durch ihr Netz an Migros-Betriebe liefern. Obwohl die Klägerin Migros in diesem Einzelfall Recht erhielt, nutzte sie es nicht, sondern bezieht heute den Strom weiterhin beim Monopolisten FEW. Die Marktöffnung mittels Einzelklagen und Einzelentscheiden der Weko ist in der Praxis nicht umsetzbar. Obwohl behauptet wird, der Markt sei bereits offen, wird bis heute in der Schweiz keine Kilowattstunde Strom von einem Lieferanten durch ein fremdes Monopol zu einem Endverbraucher durchgeleitet.