Personenfreizügigkeit VI: Es ist kein Mensch zu sehen

Nr. 38 –

Die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr funktionieren nur mit Kontrollen. Die WOZ besucht mit zwei Beamten die Fifa-Grossbaustelle in Zürich.

Auf dem Parkplatz an der brandneuen Fifa-Strasse treffe ich die zwei Beamten von der Baustellenkontrolle des Kantons Zürich. Hier, in der Nähe des Zoologischen Gartens auf der Allmend Fluntern, befindet sich die Grossbaustelle für den neuen Hauptsitz des Weltfussballverbandes Fifa. Im Frühjahr 2006 soll der Bau fertig gestellt sein: Auf einer Länge von 134 Metern und einer Höhe von 12 Metern mit zwei Obergeschossen und sechs Untergeschossen entsteht ein Dienstleistungsgebäude mit 270 Arbeitsplätzen. Im Aussenbereich soll es ein Fussballfeld von internationalen Abmessungen geben. Derzeit arbeiten auf der Baustelle zwischen fünfzig und siebzig Maurer, Eisenleger, Elektriker, Gipser, Metallbauer und so weiter. Es herrscht ein babylonisches Sprachengewirr, neben Deutsch sind Sprachfetzen auf Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Griechisch und Polnisch zu hören.

Der verantwortliche Kontrolleur, ein «alter Hase» im Baugewerbe, reicht mir einen Schutzhelm. Ich begleite ihn und seinen Assistenten, mit dem er im Auftrag des Kantons Zürich die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge kontrollieren soll. Sie melden sich beim Polier und informieren ihn über ihren Besuch auf dem Bauareal.

Er will alles genau wissen

Die beiden beginnen ihre Suche nach Arbeitern in den Untergeschossen, wo Garderoben und Autoeinstellplätze entstehen. Bis ins sechste Untergeschoss ist kein Mensch zu sehen, dafür ist das Rauschen grosser Ventilatoren für die Bautrocknung nicht zu überhören. Kurz vor neun Uhr finden wir drei Elektriker, zwei Portugiesen und einen Schweizer, beim Verlegen von Elektroleitungen. Sie hätten jetzt Pause, sagt der Schweizer, doch der Kontrolleur lässt nicht locker und will von den Portugiesen Arbeitsbewilligungen und Pässe sehen und stellt Fragen über ihre Tätigkeit, Arbeitszeit und ihren Arbeitgeber. Er will alles genau wissen: Überzeiten, Sonntagsarbeit, Spesenzahlungen, Wegentschädigungen, Stunden- oder Monatslohn. Die Angaben überträgt er auf sein Rapportformular und lässt dieses unterzeichnen. Verträge und Aufenthaltsbewilligungen scheinen in Ordnung zu sein. Beim Schweizer interessiert vor allem sein Anstellungsvertrag als Mitarbeiter eines Temporärbüros.

«Wir bleiben hier unten und suchen weiter nach Arbeitern», erklärt der Kontrolleur, nachdem die drei sich für ihre Pause verabschiedeten. Sind denn jetzt nicht alle in der Pause? «Leute, die hier ohne Bewilligung arbeiten, machen bestimmt keine Pause», meint der Beamte. Nach einem Gang durch leere Korridore und Hallen finden wir zwei Monteure von Metallverstrebungen. Die beiden tragen keine Ausweisschriften bei sich, die befänden sich im Auto. Also folgen wir ihnen ans Tageslicht, wo sie sich als polnische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland ausweisen. Sie seien Subunternehmer im Auftrag einer Schweizer Firma. Eine Rückfrage übers Handy ergibt, dass die beiden nicht als Arbeitnehmer gemeldet sind. Der Vorfall wird protokolliert: «Wir haben keine polizeilichen Befugnisse. Wir leiten unsere Beobachtungen für weitere Abklärungen weiter», sagt der Kontrolleur.

«Wo sind die andern drei?»

Noch während der Befragung der beiden Polen fährt ein voll besetztes Personenauto mit deutschen Kontrollschildern davon. Dem Assistenten des Kontrollbeamten war der Wagen aufgefallen. Er hat die Nummer notiert und versucht, die Adresse des Halters zu eruieren. Die deutschen Behörden verweigern aus Datenschutzgründen jede Auskunft.

Der Kontrolleur will einem Verdacht nachgehen und begibt sich ins erste Obergeschoss auf die Suche nach den Arbeitern einer Gipserfirma. Er findet vier, drei davon Portugiesen – die Ausweis- und Vertragskontrolle ergibt keinen Hinweis auf Verstösse. «Wo sind die andern drei?», fragt der Beamte den Vorarbeiter. «Ich habe sieben Personen aus dem Auto steigen sehen.» Keine Auskunft. Der Kontrollbeamte vermutet, dass Schwarzarbeiter von der Baustelle weggebracht wurden, sobald eine Kontrolle bemerkt worden war. «Wir können nichts unternehmen, ein blosser Verdacht reicht nicht aus für weitere Massnahmen.» Durchschnittlich bei jeder zweiten Baustellenkontrolle entdecken die Kontrolleure Gesetzesverstösse, denen sie nachgehen müssen – Tendenz steigend.

Mehr Kontrolleure

Zum Schutz der Arbeits- und Lohnbedingungen wurden mit der Einführung des freien Personenverkehrs am 1. Juni 2004 flankierende Massnahmen erlassen. Die Arbeitskontrollstelle Kanton Zürich führt im Auftrag der tripartiten Kommission und des Amtes für Wirtschaft und Arbeit Kontrollen durch, die sich insbesondere auf Risikobranchen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe und im Bereich der Temporärarbeit konzentrieren. Gemäss Zahlen vom November 2004 wurden bei 564 kontrollierten Baustellen 267 Beanstandungen protokolliert: 79 mit Verdacht auf Schwarzarbeit und 96 Verstösse gegen die Gesamtarbeitsverträge. Im Hinblick auf die Abstimmung vom 25. September zur erweiterten Personenfreizügigkeit wurde die Zahl der Kontrolleure stark erhöht.