Unrechtsjustiz: Die Knastschlaufe

Nr. 22 –

In der Region Basel werden Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid doppelt bestraft: Waren sie im Knast, werden sie dafür mit Knast bestraft.

Im perversen Wettbewerb um die schlechtestmögliche Behandlung von Asylsuchenden mit Nichteintretensentscheid (NEE) punktet die Nordwestschweiz. Hier werden selbst die aufs Minimum reduzierten Rechte von illegalisierten Asylsuchenden missachtet. Nachdem ihnen von April 2004 bis Januar 2005 häufig die Nothilfe verweigert worden war, werden sie nun vor allem Opfer rechtsstaatlicher Willkür in Sachen Haftstrafen. So werden Asylsuchende mit NEE von Strafgerichten der Region Basel häufig wegen rechtswidrigen Aufenthalts bestraft für Zeiträume, die sie im Gefängnis verbracht haben und in denen sie ergo gar nicht ausreisen konnten: Knaststrafe für Knast. Oder sie werden für den gleichen Zeitraum zweimal verurteilt. Dies geht aus Dokumenten vor, die der WOZ vorliegen.

Die Dunkelziffer dieser Fälle dürfte beträchtlich sein. Auch in anderen Regionen der Schweiz – denn oft wird den Asylsuchenden der unentgeltliche Beistand vor Gericht verweigert, da es sich um «einfache Fälle» handle. Ein Argument, das angesichts der Asylsuchenden, die weder die Sprache beherrschen noch mit unserem Rechtssystem vertraut sind, doch eher zweifelhaft ist. Und da man sich mit der Nothilfe auch keinen Anwalt leisten kann, müssen Laien, so genannte «BarfussjuristInnen», in die Bresche springen. Zum Beispiel AktivistInnen vom Solidaritätsnetz Region Basel, das sich seit 2004 für Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid einsetzt. «Als NichtanwältInnen sind wir im Strafrecht grossen Nachteilen unterworfen», erklärt Anni Lanz vom Solidaritätsnetz Basel. «So können wir beispielsweise die Akten unserer Mandanten nicht bestellen, sondern müssen diese an Ort und Stelle einsehen.» Bei der dezentralen Struktur der Behörden bedeutet das je nach Mandat eine rege Reisetätigkeit zwischen diversen Ämtern, um die einzelnen Teile des Puzzles zusammenzusetzen.

Weil ein zentrales Register fehlt, scheinen auch die Behörden die Übersicht verloren zu haben. Zum Beispiel im Fall von B. S.*, einem jungen Asylsuchenden mit Nichteintretensentscheid, bei dem grundlegendste rechtsstaatliche Prinzipien gleich mehrfach aufs Gröbste verletzt worden sind.

Ende Dezember 2004 wurde er vom Strafbefehlsrichter Basel-Stadt zu vierzehn Tagen Gefängnis verurteilt, wegen illegalen Aufenthalts vom 6. Oktober bis 28. Dezember 2004, obwohl er in diesem Zeitraum in Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft gewesen war, nämlich vom 29. Juli bis 15. Dezember. Damit nicht genug: Im Januar wurde B. S. vom Strafbefehlsrichter Basel-Stadt gleich zweimal wegen rechtswidrigen Aufenthalts verurteilt. Am 11. Januar für den Zeitraum vom 29. Dezember bis 8. Januar, am 21. Januar für den Zeitraum vom 30. Dezember bis 20. Januar. Im Klartext: Die gleiche Behörde verurteilte ihn für dieselbe Periode des rechtswidrigen Aufenthalts zweimal. Nachdem er im Februar 2005 nach einer weiteren Haftstrafe entlassen worden war, wurde er gleich wieder verurteilt. Weil er nach der Haftentlassung nicht innert 24 Stunden ausreiste, wurde er wegen eines einzigen Tages rechtswidrigen Aufenthaltes in der Schweiz zu vierzehn Tagen Gefängnis verurteilt. Und schliesslich wurde B. S. am gleichen Tag für den rechtswidrigen Aufenthalt zwischen dem 10. Februar und 6. Mai 2005 verurteilt, obwohl er in diesem Zeitraum ebenfalls in Strafhaft gesessen hatte.

Beat Gächter, Leiter Asyl vom Sicherheitsdepartement Basel-Stadt, muss zugeben, dass es solche Fälle in der Region Basel und wohl auch anderswo gebe. Gegenüber der «Basler Zeitung» sagte er: «Wir fragen nicht in 25 Kantonen nach, ob die betreffende Person in Haft war. Das macht kein Kanton.» Für die Behörden scheint es also ein unangemessener Aufwand zu sein, einige simple Daten auszutauschen, um Fehlurteile zu vermeiden. Schliesslich geht es ja nur um Asylsuchende.

Während die Behörden ein fehlendes Zentralregister und den Datenschutz vorschieben, um die Doppelstrafen zu erklären, hegt Anni Lanz einen anderen Verdacht: «Die Willkür gehört zur Abschreckungspolitik.»

* Name der Redaktion bekannt