Asylgesetz: Tradition der Verschärfung

Nr. 33 –

Das erste Schweizer Asylgesetz ging weiter als die Flüchtlingskonvention – doch seit den achtziger Jahren kennt die Debatte nur noch eine Richtung: Rechte abbauen. Ein Rückblick auf ein Jahrhundert Schweizer Asylpolitik.

Bis 1914: Die Schweiz gilt als «klassisches Flüchtlingsland». Als neutraler Staat gewährt sie tausenden politisch Verfolgten Asyl. Darunter befinden sich Prominente wie Georg Büchner, Richard Wagner und Lenin.

1931: Unter dem Einfluss von Faschismus und Nationalsozialismus erlässt der Bund das Bundesgesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern, in dem das «Asylrecht» erstmals umschrieben wird.

1938: Auf Drängen von Heinrich Rothmund, Chef der Polizeiabteilung im Justizdepartement, führt Nazideutschland den J-Stempel ein: Die Pässe aller Juden im deutschen Reichsgebiet werden mit einem derartigen Stempel versehen. Flüchtlinge mit J-Pässen werden nicht mehr in die Schweiz gelassen.

1942: Der Bundesrat lässt die Grenzen schliessen und weist zehntausende von Flüchtlingen ab – viele werden von den Nazis umgebracht.

1948/1949: Das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer wird revidiert. In der Vollzugsverordnung zum revidierten Gesetz steht: «Auf jeden Fall sind Ausländer, die aus politischen oder anderen Gründen an Leib und Leben gefährdet sind, (...) als Flüchtlinge aufzunehmen.»

1955: Die Schweiz tritt der Uno-Flüchtlingskonvention bei, ratifiziert die dazugehörigen Protokolle allerdings erst 1967.

1956: Sowjetische Truppen schlagen den ungarischen Volksaufstand nieder. Rund 10000 UngarInnen fliehen in die Schweiz.

1968: Truppen des Warschauer Paktes besetzen die Tschechoslowakei und beenden gewaltsam den Prager Frühling. Der Bundesrat öffnet sofort die Grenzen und nimmt 11000 tschechoslowakische Flüchtlinge auf. Ein US-Deserteur, der den Kriegseinsatz in Vietnam verweigert hat und in die Schweiz geflüchtet ist, erhält kein Asyl.

1970: Die Überfremdungsinitiative wird – mit 46 Prozent Ja-Stimmen – vom damals noch rein männlichen Stimmvolk verworfen. Die Initiative, die nach dem damaligen Präsidenten der Nationalen Aktion, James Schwarzenbach, auch Schwarzenbach-Initiative genannt wird, verlangt, dass der Ausländeranteil in der Schweiz auf zehn Prozent gesenkt werden müsse.

1973: Das Militär stürzt in Chile den sozialistischen Präsidenten Salvador Allende. Der Bund beschliesst, 200 Chileflüchtlinge aufzunehmen. Auf starken Druck der Öffentlichkeit muss er das Kontingent erweitern.

1974: Die UdSSR bürgert Alexander Solschenizyn aus. Die Schweiz bietet Solschenizyn Asyl an, er siedelt später in die USA über.

1976: In Argentinien putschen die Militärs. Tausende von Menschen verschwinden. Der Bund lehnt es ab, eine ganze Flüchtlingsgruppe aufzunehmen, jedes argentinische Asylgesuch wird einzeln überprüft.

1979: Der Bund gliedert die asylrelevanten Fragen aus der Ausländergesetzgebung aus und schafft ein eigenes Asylgesetz. Das neue Gesetz geht sogar etwas weiter als die Uno-Flüchtlingskonvention, da es neben der «Gefährdung an Leib, Leben oder Freiheit» auch «unerträglichen psychischen Druck» als Asylgrund akzeptiert. Es tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.

1983: Drei von vier Asylsuchenden kommen nun aus Asien, Afrika, Lateinamerika, dem Nahen Osten und Südeuropa. Man beginnt von «Wirtschaftsflüchtlingen» zu reden und diskutiert über «echte» und «unechte» Flüchtlinge. Begriffe wie «Asyltouristen», «Scheinasylanten» oder «Pseudoasylanten» kommen auf.

1984: Das revidierte Gesetz tritt am 1. Juni 1984 in Kraft. Neu ist unter anderem: Bei «offensichtlich unbegründeten» Asylgesuchen wird auf eine persönliche Befragung der Gesuchstellenden verzichtet.

1985: Mehrere Geistliche rufen dazu auf, abgewiesenen Asylsuchenden, die von der Ausschaffung bedroht sind, Kirchenasyl zu gewähren. Der Berner Arzt Peter Zuber, der die Bewegung Aktion für abgewiesene Asylsuchende (AAA) anführt, wird mit einer Busse von 200 Franken bestraft, weil er einen illegal anwesenden Flüchtling beherbergt hat.

1986: Das Parlament verabschiedet bereits die zweite Asylgesetzrevision, die unter anderem folgende Verschärfungen enthält: Ein Asylgesuch kann nur an einem der 25 vorgesehenen Grenzübergänge – so genannte Grenztore – eingereicht werden. Es wird eine «Ausschaffungshaft» von bis zu dreissig Tagen eingeführt. In diesem Jahr übt das Militär erstmals die «ausserordentliche Aufnahme von Flüchtlingen in Friedenszeiten».

1987: Der Massnahmenkatalog einer verwaltungsinternen Kommission «Bekämpfung illegaler Einreisen» gelangt an die Öffentlichkeit, darin wird erstmals der «vorübergehende Einsatz der Armee an der grünen Grenze» gefordert. Im April 1987 kommt das verschärfte Asylgesetz vors Volk und wird angenommen.

1988: Die Schweizer Behörden drücken in den Pass von abgewiesenen Asylsuchenden einen R-Stempel, für «retour, refusé, respinto». Damit – wie beim J-Stempel – alle umliegenden Länder sofort ersehen, dass der betreffende Flüchtling «asylunwürdig» ist.

1990: Am 22. Juni verabschiedet das Parlament einen Dringlichen Bundesbeschluss, der zahlreiche Verschärfungen enthält: Die «Grenztore» werden abgeschafft, weil das Konzept nie funktioniert hat, stattdessen werden in Kreuzlingen, Chiasso, Genf und Basel «Empfangsstellen» eingerichtet. Alle Asylsuchenden werden «erkennungsdienstlich» behandelt. Das dreimonatige Arbeitsverbot wird auf sechs Monate ausgedehnt. Auf das Asylgesuch von Personen, die aus einem Land fliehen, das der Bundesrat als «sicher» einstuft, wird nicht eingetreten. Zu den sicheren Ländern gehören unter anderem Algerien, Angola, Indien. Mit der so genannten Safe-Country-Regelung wie mit der erkennungsdienstlichen Erfassung spielt die Schweiz in der europäischen Asylpolitik eine Vorreiterrolle; andere Länder übernehmen diese Verschärfungen. Als einzige positive Neuerung wird die Asylrekurskommission (ARK) eingeführt. Die Asylkoordination verzichtet darauf, gegen den Bundesbeschluss das Referendum zu ergreifen, «weil sie am Sinn des legalistischen Kampfes gegen den Staat zweifelt». Die Flüchtlingsorganisation Cédri ergreift es dennoch, die nötigen Unterschriften kommen jedoch nicht zusammen.

1991: Die Gebirgsfüsilierkompanie II/92 probt an der Grenze von Schaffhausen mit der Übung Limes die Flüchtlingsabwehr. In der Innerschweiz versuchen kirchlich Engagierte von Flüeli-Ranft mehrere kurdische Familien vor der Ausschaffung zu bewahren. Nach einer klandestinen Odyssee durch die Schweiz werden die Flüeli-Ranft-KurdInnen am 3. Mai in Bern verhaftet und ausgeschafft. Fast gleichzeitig begeht im Bundeshaus das Parlament seine Festsitzung zum 700-Jahr-Jubiläum. Justizminister Arnold Koller rechtfertigt die Aktion damit, «dass in der Bevölkerung auch Widerstand gegen die echten Flüchtlinge entstehen würde», wenn nicht konsequent ausgeschafft werde.

1992: FDP-Präsident Franz Steinegger warnt vor einer «Mosaikgesellschaft gleichberechtigter Kulturen» und beklagt «Missbräuche im Asylwesen»: «Wer Einreisebestimmungen verletzt, soll nicht mit einem Asylverfahren belohnt werden.» Zudem fordert er eine «Asylquote» oder einen «befristeten Einwanderungsstopp». Die Zürcher Drogenszene Platzspitz wird geschlossen. Es folgt eine monatelange Kampagne gegen «kriminelle Asylanten», die vor allem vom «Blick» forciert wird.

1993: Ende Oktober schickt Bundesrat Koller den Entwurf zum «Bundesgesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht» in die Vernehmlassung. Die vorgesehenen Strafmassnahmen: Personen, die nie rechtskräftig verurteilt wurden, können über ein Jahr inhaftiert werden, falls sie «ganz allgemein in grober Weise gegen Normen ungeschriebenen Rechts des sozialen Zusammenlebens» verstossen oder «renitentes oder dissoziales Verhalten» zeigen.

1994: Das Zwangsmassnahmengesetz wird vom Parlament verabschiedet. Es enthält nun folgende Strafmassnahmen: Vorbereitungshaft (Internierung für drei Monate), Ausschaffungshaft (bis zu neun Monate), Gebietssperren (eine Missachtung kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden). Kinder ab fünfzehn Jahren werden wie Erwachsene behandelt und können ebenfalls in Haft gesetzt werden. Wohnungen können durchsucht werden, wenn die Polizei darin illegale Flüchtlinge vermutet. Gegen das Zwangsmassnahmengesetz wird das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet im Dezember statt, das Gesetz wird angenommen.

1995: Die Zwangsmassnahmen treten im Februar in Kraft, das Bundesgericht hat die exzessive Anwendung mehrmals für rechtswidrig erklärt.

1996: Die SVP-Initiative «gegen die illegale Einwanderung» kommt zur Abstimmung, sie zielt darauf ab, illegal Eingereisten grundsätzlich kein Asyl zu erteilen und das Einkommen von Asylsuchenden durch den Bund zwangsverwalten zu lassen. Im Abstimmungsbüchlein heisst es, die Initiative sei «überholt und unnötig», weil der Bundesrat inzwischen «wirksame Massnahmen gegen den Missbrauch des Asylrechts» erlassen habe. Die Initiative wird mit 53 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.

1997: Berufssoldaten des Festungswachtkorps werden an die Südgrenze geschickt, um den Grenzwächtern zu helfen, illegal Einreisende zu verhaften.

1998: Das Parlament verabschiedet die vierte Asylgesetzrevision. Es führt diverse Sonderregelungen ein, um das Asylverfahren zu beschleunigen: Es gelten keine Gerichtsferien mehr, auch wenn es für Asylsuchende fast unmöglich sein wird, über Ostern oder Weihnachten einen Anwalt oder eine Anwältin zu finden. Zudem können Flüchtlinge, die im Flughafen ein Asylgesuch stellen, ausgeschafft werden, noch bevor der Anwalt informiert wird. Gegen das Gesetz wird das Referendum ergriffen.

1999: Das Asylgesetz kommt zur Abstimmung, es wird mit rund 71 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

2002: Der Bund nimmt die fünfte Asylgesetzrevision in Angriff. Im September präsentiert Justizministerin Ruth Metzler ihren Vorschlag: Auf das Asylgesuch von Flüchtlingen, die über einen sicheren Drittstaat in die Schweiz einreisen, soll nicht mehr eingetreten werden. Dieser Vorschlag deckt sich mit der SVP-Initiative «gegen Asylmissbrauch». Metzler will, im Gegensatz zur SVP, einfach noch einige Ausnahmeklauseln ins Gesetz einbringen. Im November kommt die SVP-Initiative zur Abstimmung und wird hauchdünn mit 50,1 Nein-Stimmen verworfen. Am Abstimmungssonntag sagt Justizministerin Ruth Metzler: Es wäre der Schweiz schlecht angestanden, als erstes Land das Recht auf Asyl per Verfassung «sozusagen abzuschaffen». Am selben Tag kündigt sie weitere Verschärfungen im Asylrecht an.

2004: Asylsuchende, auf deren Gesuche nicht eingetreten wurden (die so genannten NEE), erhalten keine Fürsorgegelder mehr. Systematisch wird den Flüchtlingen auch minimale Nothilfe verweigert; das Bundesgericht verurteilt jedoch diese Praxis, da sie gegen die Verfassung verstösst. Christoph Blocher, der seit Dezember 2003 im Bundesrat sitzt, hat den Fürsorgestopp eingeführt – aufgegleist hatte ihn aber noch Ruth Metzler. Justizminister Blocher bringt nachträglich in das bereits vom Parlament beratene Asylgesetz Verschärfungen ein, was allen parlamentarischen Gepflogenheiten widerspricht.

2006: Über dieses Gesetz wird nun am 24. September abgestimmt.