Altersvorsorge: Balgerei um 650 Milliarden

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Nach den Skandalen um die Pensionskassen fragen sich viele, ob es eine zweite Säule geben kann, die moralisch vertretbar ist.

Die zweite Säule ist ein technokratisches Gebilde, eine Kopfgeburt von Bürokraten. Da alles so kompliziert und unübersichtlich ist, haben Juristinnen und Finanzexperten dabei das Sagen - seien sie nun linker oder rechter Provenienz. Verunsichert überlassen wir ihnen die Verantwortung und zweifeln daran, ob wir je einmal von der zweiten Säule profitieren werden.

Die Unübersichtlichkeit der zweiten Säule macht sie zu einem gefundenen Fressen für alle, die sich rasch bereichern wollen. Bekannt geworden ist etwa der Fall des Anlagechefs der Rieter-Pensionskasse, Jürg Maurer. Er hat sein Privatvermögen innerhalb von vier Jahren von einer knappen halben Million auf 69 Millionen mehr als verhundertfacht. Das dürfte kein Einzelfall sein. Der Anlageverantwortliche der kantonalzürcherischen Beamtenversicherungskasse, Robert Straub, wies bei seiner Wahl im Jahre 1988 ein Reinvermögen von 1,6 Millionen Franken aus. Sieben Jahre später waren es 9,7 Millionen Franken.

Neben den PensionskassenverwalterInnen profitieren viele andere von den geäufneten Vermögen - die sogenannten Intermediäre. Sie legen unter anderem im Auftrag von Pensionskassen Geld an. Es gibt in der Schweiz rund 60 000 Intermediäre, die sich um die 650 Milliarden Franken Pensionskassenvermögen balgen. Zu ihnen gehören kleine Vermögensverwalter, aber auch die Banken und Versicherungsgesellschaften. Sie dürften alle zusammen jährlich mindestens einen zweistelligen Milliardenbetrag für ihre Dienste abkassieren. Davon, dass es ständig mehr wird, zeugen die Gewinnzunahmen der Banken und Versicherungsgesellschaften ebenso wie die Luxuskarossen entlang der Seestrasse in Pfäffikon SZ, einem der wichtigsten Zentren der Schweizer Spekulation.

Gnadenlose Suche

Die Aktien- und Finanzmärkte boomen derzeit unter anderem dank der Altersguthaben, die angelegt sein wollen. Aber auch aus einem anderen Grund: Die Staaten beanspruchen ihre Notenpressen über Gebühr. Dies erst noch ohne Inflation, da bei den realen Gütern und bei Arbeitsleistungen der globale Konkurrenzdruck Preissteigerungen verhindert. Der Überschuss an liquiden Mitteln fliesst daher in den Finanzüberbau und dessen Verwaltung - also zu den grossen Vermögensbesitzern sowie zu den Intermediären. In homöopathischen Dosen tröpfelt er auch zu den Pensionskassenangehörigen durch. Dieses System ist etwa ebenso effizient wie die Hofhaltung des französischen Sonnenkönigs Louis XIV: Beides ist Ausdruck einer bestimmten Herrschaftsstruktur.

Die vielen Intermediäre sind in erster Linie Informationssammler und -verarbeiterinnen. Je früher sie von anstehenden Veränderungen wissen, umso höhere Renditen können sie erzielen. Sie analysieren alles Mögliche: Warenflüsse, Unternehmenserfolge oder -misserfolge, gesellschaftliche Systeme - auch gesetzgeberische Lücken, korrupte Systeme oder regulatorische Gefälle zwischen den Staaten (etwa bezüglich Bankgeheimnis) werden gnadenlos nach renditeträchtigen Anlagemöglichkeiten abgesucht.

Die Intermediäre sind eine Zwischenstation bei Geldanlagen. Das hat für die eigentlichen Anleger Vor- und Nachteile: Je mehr Intermediäre zwischengeschaltet sind, umso weniger nachvollziehbar wird die Geldanlage. So müssen sich die Kapitalgeber für ihre Investitionen nicht direkt verantwortlich fühlen - zahlen dafür aber eine Prämie. Weiter garantieren die Intermediäre eine gewisse Standardisierung der Kapitalanlagen, was die verschiedenen Anlagekategorien vergleichbar macht und den Einsatz von mathematischen Modellen ermöglicht - so werden Risiken und Renditen berechenbar.

Das Spielfeld der Intermediäre sind die Finanzmärkte, auf denen die Pensionskassen ihr Geld anlegen. Das sind hochtechnokratische, rechtlich ausgefeilte Gebilde. Denn die am meisten gehandelten «Werte» - Finanzinstrumente wie Optionen und so weiter - sind nichts anderes als juristische Konstrukte. Diese Verträge werden weltweit gehandelt, was nur mit einem einheitlichen und zugleich verbindlichen Rechtssystem möglich ist. Dies ist für das Funktionieren der Finanzmärkte entscheidend. Die in diesem System geltenden Regeln sind vom US-amerikanischen Gedankengut geprägt. Von den USA her wird auch ihre Anwendung durchgesetzt.

Hegemoniale Rechtssysteme setzen ihre sozialen und kulturellen Normen gegenüber unterlegenen Systemen durch. Korporatistische Einrichtungen sind dem US-System fremd. So auch das Schweizer Pensionskassensystem, das, kontrolliert von UnternehmerInnen und Angestellten, in verschiedener Hinsicht ein Zwitter ist: Halb sind die Pensionskassen als Empfängerinnen und Anlegerinnen von Geldern Dritter selber Intermediäre, halb sind sie, da sie von vielen Vorschriften gegängelt werden, staatliche Institutionen. So sind sie Teil eines Systems, das jene bekämpfen werden, die die Fronten zugunsten von marktorientierten, «echten» Intermediären klären wollen.

Die Pensionskassen selbst sind gegenüber dieser Entwicklung weitgehend ratlos, verhalten sich passiv und verharren in ihrem Glauben an das wundersame Wirken der Finanzmärkte. Nur die - allerdings umstrittene - ungünstige demografische Entwicklung und gelegentlich widrige Börsenkurse zwingen sie zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Realitäten. Diese abwartende Haltung scheint der allgemeinen Ratlosigkeit zu entsprechen. Die marktkonforme freie Kassenwahl - und damit auch die Aufhebung der Mindestverzinsung - konnte sich wegen der Angst der PolitikerInnen vor massiven politischen Protesten bisher nicht durchsetzen. Eine Liberalisierung würde den Kassenangehörigen einige Nachteile bescheren: Zum einen würden angesparte Kapitalien niedriger verzinst, wie etwa bei der dritten Säule, die bei einem durchschnittlichen Zins von 1,5 Prozent nur dank Steuerprivilegien attraktiv wird. Zum andern würden hohe Risiken speziell schlecht behandelt, wie dies bei den Krankenkassen ausserhalb des obligatorischen Bereiches der Fall ist.

Lukrative Tipps

Doch die zweite Säule ist brüchig geworden. Die berufliche Mobilität höhlt ihr betriebsorientiertes System aus. Die Skandale häufen sich. Die Verwalter verschiedener Kassen übernehmen - durchaus marktkonform - kurzfristig auf den persönlichen Vorteil ausgerichtete Verhaltensmuster von selbstständig agierenden, möglichst hohe Rendite anstrebenden Intermediären. Dabei werden «weiche» Varianten der Korruption durchaus akzeptiert, wie etwa der Fall von Jürg Maurer, dem Anlageverantwortlichen der Rieter-Kasse, zeigt. Ihm konnte trotz seines unter normalen Umständen nicht erklärbaren Vermögenszuwachses kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden. Er dürfte jedenfalls keine direkten Vergütungen, wie sie etwa im Zusammenhang mit dem Swissfirst-Deal bei Siemens gefunden wurden, erhalten haben.

Direktzahlungen sind ein plumpes Mittel. So kann etwa ein Informationsvorsprung über mögliche Veränderungen bei einem Unternehmen viel lukrativer sein. Das Weitergeben von Tipps durch einen Insider an einen Aussenstehenden ist bis heute nicht grundsätzlich verboten. Wenn also etwa ein Intermediär von einer möglicherweise kursrelevanten Veränderung Kenntnis hat, kann er diese an einen Pensionskassenverwalter weitergeben, ohne viel zu riskieren.

Auch schärfere Gesetze ändern hier kaum etwas, da das Durchsetzen einer griffigen Insiderstrafnorm äusserst schwierig ist. Wenn Informationen fliessen statt Geld , können sich die Beteiligten herausreden. Irgendwelche Gründe wie «eigene Ahnungen» oder «eingehende Analysen» für ein bestimmtes Verhalten lassen sich immer finden. Grosszügig sind die Insiderstrafnormen bisher auch in anderer Hinsicht. So kann ein Manager oder eine Pensionskassenverwalterin straflos von Insiderwissen profitieren mit einem «Parallelrunning»: Dabei wird gleichzeitig persönliches Geld wie auch Geld der Kasse angelegt. StiftungsrätInnen von Pensionskassen dürften sich kaum beschweren, ist doch die Performance der gierigen Verwalter auch bei den Kassengeldern überdurchschnittlich. Wer gierig ist, gilt häufig auch als «tüchtig». Vor allem dann, wenn sie selber hie und da von einem Hinweis profitieren können, halten die StiftungsrätInnen den Mund. So ist die Raffgier des Rieter-Pensionskassenverwalters bloss Ausdruck eines adäquaten Verhaltens innerhalb des herrschenden Systems.

Gelähmte Justiz

Natürlich könnten in einem entsprechenden gesellschaftlichen Klima «gierige» Verwalter auch ohne präzise Gesetzesartikel in ein Verfahren verwickelt werden: Die Justizbehörden könnten die Insiderstrafnorm etwas mutiger auslegen. In der Praxis aber wird die Untersuchung des Vorfalles häufig an private Unternehmen delegiert, da staatliche Organe entweder über zu wenig Kapazitäten oder zu wenig Know-how verfügen. Ein privates Unternehmen riskiert bei einem rigiden Vorgehen aber vielleicht das eine oder andere Mandat. Für ein erfolgreiches Durchgreifen müssten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden über ein grosses Selbstvertrauen und Unterstützung der politischen Behörden verfügen. Nur dann nähmen sie die prozessualen Risiken auf sich, was Signalwirkung hätte. Nur schon die Eröffnung eines Verfahrens ist für das betroffene Unternehmen oder die zuständige Person gefährlich - auch wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt. Mit einer Zunahme des Prozessrisikos würden Betroffene vorsichtiger. Doch derzeit geht die Entwicklung eher in eine andere Richtung.

Mit dem Rauswurf von Bundesanwalt Valentin Roschacher und seiner Crew durch Bundesrat Christoph Blocher zeigte sich, dass die Politiker das Lavieren der Justizbehörden und ein Ausloten des rechtlichen Spielraumes nicht tolerieren. Bei Roschacher waren etliche Fälle im halblegalen Graubereich hängig. War die Lähmung der Justiz Blochers Absicht? Immerhin soll Blocher laut PR-Mann Klaus J. Stöhlker ein enger Freund des Vaters von Swissfirst-CEO Thomas Matter sein. Matter absolvierte seine Lehrjahre im Umfeld von Martin Ebner, in dessen Pharma-Visionen Blocher als Präsident fungierte. Das für ausländische Vermögensanlagen kaum noch bedeutende schweizerische Bankgeheimnis wird vor allem von Nationalrat Hans A. Kaufmann (SVP, ZH), der sich auch im Umfeld des Swissfirst-Sumpfes herumtrieb, verteidigt. Welchen anderen Sinn als die Verdeckung nicht ganz sauberer Machenschaften hat es unter diesen Umständen noch?

Natürlich gibt es auch Versuche, sich innerhalb des bestehenden Systems «moralisch» verantwortbar zu verhalten. So lässt etwa die alternative Pensionskasse Nest ihr Kapital durch Intermediäre nach «nachhaltigen» und «sozial verträglichen» Normen anlegen. Es wird sich zeigen müssen, ob dabei mehr als die Rolle eines Alibis dafür, dass der Markt auch die «Guten» zulässt, möglich ist.

Index statt Intermediäre?

Neuerdings versuchen sich einige Pensionskassen - etwa jene der Stadt Zürich - etwas aus der Umklammerung durch die Intermediäre zu befreien, indem sie einen grossen Teil ihres Geldes passiv anlegen. Dabei gewichten sie ihre Anlagen nach einem Index wie etwa jenem der Schweizer Aktien. Das benachteiligt nicht börsenkotierte Unternehmen wie KMU. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieser Anlagestrategie wurden bisher kaum diskutiert. Ob darüber hinaus die Pensionskassen bei einem allfälligen Zerfall der Aktienkurse den Schwarzen Peter ziehen und am längsten auf fallenden Papieren sitzen bleiben oder gar zu Stützkäufen genötigt werden, wird sich zeigen.

Andere Kapitalanlagen jenseits des kostspieligen Geflechts der Intermediäre wurden kaum versucht. Ausnahme bilden weltanschaulich orientierte Pensionskassen wie etwa die den Anthroposophen nahestehende Coopera Sammelstiftung PUK oder die Pensionskasse Abendrot. Ihr primäres Ziel ist die Förderung einer Idee und nicht die Erzielung einer möglichst hohen Rendite. Sie legen ihr Kapital vorwiegend in Hypotheken für ihnen nahestehende Projekte an. Letztlich ist dies die einzige Variante, die einen realen Bezug zwischen Anlage, Renten und Zahlenden herstellt und einen gewissen Spielraum jenseits der Zwänge der Finanzmärkte ermöglicht. Und: Im langfristigen Vergleich erzielen sie durchaus akzeptable Renditen. Doch im Gesamtkontext ist ihre Bedeutung minim. Einzig der Ausbau der AHV böte einen Ausweg aus der Ratlosigkeit.