Forschung und Ethik: Im Namen der Peperoni

Nr. 16 –

Welche Grundsätze sollten wir im Umgang mit Pflanzen berücksichtigen? Die Biologin Florianne Koechlin berichtet aus ihrer Arbeit in der Ethikkommission (EKAH), die am letzten Montag in Bern ihren Bericht vorgestellt hat.

Die Schweizer Bundesverfassung gesteht allen Kreaturen - also auch Pflanzen - eine Würde zu, die zu achten sei. Kein anderes Land der Welt kennt eine solche Verfassungsnorm. Vor exakt zehn Jahren hat der Bundesrat die Eidgenössische Ethikkommission für Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) damit beauftragt, die «Würde der Kreatur bei Pflanzen» näher zu untersuchen. Wir betraten Neuland, konnten uns auf nichts stützen. Was waren überhaupt die wichtigen Fragen?

Zu Beginn hörten wir ExpertInnen aus Naturwissenschaft und Philosophie an. Auf dieser Basis versuchten wir, uns der Thematik dann anhand konkreter Beispiele zu nähern. Wodurch wird eine Pflanze in ihrer Würde verletzt? Indem man einen Rosenstock mutwillig verdorren lässt, befanden die einen. Ich selber dachte viel eher an die massenhafte und vollständige Instrumentalisierung von Pflanzen. An die Hors-sol-Tomate zum Beispiel, die Nährstoffe und Wasser per Tropfenzähler erhält, bis zu acht Meter lang wird und keinerlei Möglichkeit hat, ein eigenständiges Leben zu führen.

Können Pflanzen «empfinden»?

Es zeigte sich bald, dass uns dieser Weg nicht weiterführte. Wir konnten uns nicht auf unsere Intuition verlassen - zu unterschiedlich waren die Meinungen innerhalb der Kommission. Unser Auftrag barg nämlich gleich zwei grosse Probleme: Zum Ersten die grundsätzliche Frage, ob Pflanzen überhaupt eine Würde besitzen. Zweitens mussten wir versuchen herauszufinden, was dieses Wesen Pflanze, dem eine Würde zukommen soll, eigentlich ist.

Würde ist etwas, das dem Menschen zusteht. Der Begriff «Würde» stammt vom althochdeutschen «Wirdekeit» ab, das auf «Wert», «Wertigkeit» oder «Wertsein» verweist. Würdig war eine Person, die wegen ihrer grossen Tugendhaftigkeit oder ihres hohen Ranges besondere Wertschätzung genoss. Und nun soll auch einer Maispflanze oder einem Salatkopf Würde zukommen? Sind derartige Vermenschlichungen nicht unzulässig oder schlicht lächerlich?

Mit dem Begriff «Würde» kann andererseits ein Zeichen dafür gesetzt werden, dass neben Menschen auch Tiere und Pflanzen einen Eigenwert haben: einen Wert um ihrer selbst willen, unabhängig von menschlichen Interessen. Und mit genau diesem Argument hat der Schweizer Souverän in der Volksabstimmung vom Mai 1992 beschlossen, den Passus über die Würde der Kreatur in die Bundesverfassung aufzunehmen.

Seit der Aufklärung haben Tiere und Pflanzen an «Wirdekeit» verloren. Man betrachtete sie als lebende Maschinen, die nach eingebautem Programm und immer gleich funktionierten. Heute sind zumindest die «höheren» Tiere dieser mechanistischen Falle entronnen. Wir gestehen ihnen - wenigstens teilweise - zu, dass sie eine Würde besitzen und zu respektieren sind.

Als Resultat dieser Diskussion gibt es gesetzliche Regelungen über eine artgerechte Tierhaltung. Und Genmanipulationen sind zumindest bei Haustieren und Nutztieren in der Landwirtschaft verboten. Die Diskussion um die Würde von Pflanzen ist jedoch noch meilenweit von diesem Punkt entfernt. Mit Pflanzen kann heute alles gemacht werden. Es gibt keinerlei ethische Bedenken, kein Problembewusstsein.

Aber auch Pflanzen sind keine lebenden Automaten. Das haben zahlreiche Studien gezeigt, die in den letzten Jahren erschienen sind. Pflanzen kommunizieren mit ihresgleichen und mit andern Lebewesen über und unter der Erde, und zwar mithilfe von Duftstoffen. Sie suchen aktiv nach Nährstoffen, sie können zwischen verschiedenen Verhaltensmöglichkeiten auswählen und ihr Verhalten ändern.

Wie Tiere reagieren auch sie in komplexen Wechselwirkungen auf ihre Umgebung. Während Tiere davonrennen können, passen sich Pflanzen durch Wachstum und Entwicklung an. Sie lernen aus Erfahrungen und können sich erinnern. Und sie besitzen wahrscheinlich nervenähnliche Strukturen mit Aktionspotenzialen, die den Signalen von Nervenfasern bei Tieren verwandt sind.

Ob Pflanzen Empfindungen haben - also zum Beispiel Schmerzen empfinden - , wissen wir nicht. Es gibt Anzeichen dafür, dass man dies nicht einfach ausschliessen kann. Was aber fehlt, ist eine ganze Kette solcher Anzeichen. Heute zu behaupten, Pflanzen könnten nichts empfinden, ist nach den vielen neuen Erkenntnissen so spekulativ wie das Gegenteil.

Gott, Leben oder Schmerz

Wie ging die EKAH mit diesem (Nicht-)Wissen um? Wir entschieden uns für ein theoretisches Vorgehen: Mithilfe eines sogenannten Entscheidungsbaumes sollten die Grundsatzpositionen im Hinblick auf den Umgang mit Pflanzen geklärt werden. Daraus sollten Bedingungen abgeleitet werden, aufgrund deren allenfalls moralische Verpflichtungen gegenüber der Pflanze bestehen.

Zuerst versuchten wir herauszufinden, aus welchen ethischen Positionen heraus der Pflanze Würde zugeschrieben und sie in ihrem Eigensein respektiert werden kann. Aus theozentristischer Sicht zählen alle Lebewesen kraft ihrer Beziehung zu Gott und sind entsprechend zu respektieren. Nach der Lehre des Biozentrismus sind Lebewesen moralisch zu berücksichtigen, weil sie leben. Ein pathozentristischer Ansatz berücksichtigt Lebewesen moralisch nur dann, wenn sie empfindungsfähig sind und etwas in irgendeiner Form als gut oder schlecht erfahren können.

Wie aber sollten wir vorgehen, wenn wir nicht wissen, ob Pflanzen Empfindungen haben oder allenfalls Schmerzen spüren? Die Mehrheit der Kommission schloss zumindest nicht aus, dass Pflanzen empfindungsfähig sind. Und sie erachtete die Tatsache, dass wir es nicht wissen können, als moralisch relevant. Eine Kommissionsminderheit hingegen schloss die Möglichkeit einer Empfindungsfähigkeit von Pflanzen aus, weil es aus ihrer Sicht keine guten Gründe für eine solche Annahme gibt.

Dieses grosse Meinungsspektrum innerhalb der Ethikkommission widerspiegelt sich auch in ihrem Bericht. So waren wir uns zwar alle einig darüber, dass eine mutwillige Zerstörung von Pflanzen moralisch unzulässig ist. Nur: Was mutwillig bedeutet, darüber gingen die Meinungen auseinander.

Der Bericht endet mit sieben Schlussfolgerungen für den Umgang mit Pflanzen. Für mich persönlich ist der folgende Punkt, getragen von einer Mehrheit, am wichtigsten: Eine gentechnische Veränderung von Pflanzen steht der Idee der Würde nicht entgegen, «solange ihre Eigenständigkeit, d.h. ihre Fortpflanzungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit gewährleistet ist». Dazu gehört auch, dass sie sich flexibel an ihre Umgebung anpassen kann. Bei der ferngesteuerten, «autistischen» Hors-sol-Tomate oder bei der Maispflanze, die mit der Terminator-Technologie steril gemacht wird, sind diese Kriterien aus meiner Sicht nicht erfüllt.

Das Problem ist: Weder die Hors-sol-Tomate noch der sterile Gentech-Mais geben Signale, wo ihre Grenzen sind. Pflanzen können sich an (fast) alle Manipulationen anpassen. Die Stoppzeichen müssen wir selbst finden. Wie bei den Tieren. Als Mädchen verbrachte ich in den Ferien manche Stunden im Stall. Die Kühe sahen ganz zufrieden aus - obwohl sie den ganzen Winter angekettet im Stall standen. Den Referenzpunkt für ein Stoppsignal fand man erst, als man frei lebende Tiere beobachtete: Aus ihrem Verhalten leitete man Bedingungen für eine artgerechte Kuhhaltung ab.

Wer in den Schlussfolgerungen der EKAH aber konkrete Handlungsanweisungen sucht, sieht sich enttäuscht. Wir sind erst ganz am Anfang der Diskussion. Die Schlussfolgerungen können bestenfalls eine Richtung aufzeigen, als ein Wegweiser für zukünftige Debatten.




Der Ethiker und Philosoph Klaus Peter Rippe präsidiert die EKAH.

* EKAH: «Die Würde der Kreatur bei Pflanzen. Die moralische Berücksichtigung von Pflanzen um ihrer selbst willen». April 2008.

Wie wir mit Pflanzen umgehen sollen

WOZ: Die Schlussfolgerungen des EKAH-Berichts zur Würde der Kreatur bei Pflanzen* fallen wiederholt dadurch auf, dass sie sich einer Konkretisierung mit dem Argument verweigern, dass eine solche in den Bereich der Sozialethik gehört. Und dieser bleibt explizit ausgeklammert. Ist das sinnvoll?

Klaus Peter Rippe: Die sozialethische Perspektive bleibt ja immer im Raum. Ohne dass der Begriff der «Würde der Kreatur» überhaupt gebraucht würde. Die Frage für uns war: Beinhaltet der Begriff der «Würde der Kreatur» zusätzlich und unabhängig von sozialethischen Überlegungen Einwände gegen Eingriffe an Pflanzen um der Pflanzen selbst willen? Nehmen wir zum Beispiel das Patentgesetz: Gegen eine Patentierung von Leben gibt es viele Einwände. Unsere Frage war: Gibt es hier einen Einwand mehr, der sich auf die Würde bezieht? Und das ist das, was mit Konkretisierung gemeint ist. Gibt es Folgen, die aufgrund dieses Einwands relevant werden?

Letztlich geht es dann aber - wie Markus Schefer (vgl. unten) erklärt hat - um verbindliche Formulierungen des Rechts. Wie geht jetzt die Arbeit in diese Richtung weiter?

Wir sind derzeit mit dem Bundesamt für Umwelt, das die Ausführungsverordnung zum Gentechnikgesetz formulieren wird, in regem Austausch. Aktuell geht es um Fragen wie: Welche Kriterien soll der Bundesrat in die Verordnungen aufnehmen, aufgrund welcher Begründungen und wie werden diese Kriterien genau formuliert? Das sind die konkreten Folgen aus unserer Arbeit.

In der Praxis wird es dann um Güterabwägungen gehen. Heisst das mit andern Worten, dass Forschungsgesuche im Bereich der Pflanzenwissenschaften in Zukunft auch eine ethische Güterabwägung beinhalten müssen?

Das ist ein Vorschlag - und nicht der schlechteste - , dass es in der Tat bei den Gesuchsunterlagen einen Teil braucht, wo der Forschende Rechenschaft ablegt, weshalb er denkt, die 'Würde der Kreatur' nicht zu missachten. In der Praxis ist das schwierig, denn dafür müssten alle erst einmal wissen, wie man eine Güterabwägung macht. Und das ist genau das Problem, das auf uns zukommt: Wenn es niedergeschrieben wird, dann muss es etwas sein, mit dem die Forschenden arbeiten können, und es muss willkürfrei sein. Es geht nicht um subjektive Meinungen, sondern um nachvollziehbare, vernünftige Gründe.

Eine Mehrheit der Kommission erachtet genetische Veränderungen als legitim, solange die Fortpflanzungsfähigkeit der Pflanze erhalten bleibt. Heisst das nicht, dass dadurch die Terminator-Technik, mit der gentechnisch veränderte Pflanzen steril gemacht werden, ethisch nicht länger vertretbar ist?

Die Terminator-Technik ist derjenige Bereich, in dem die Mehrheit von uns am vorsichtigsten sein würde. Und damit meine ich, dass man schon sehr gute Gründe bräuchte, um diese Technik anzuwenden.

Interview: Franziska Meister

Die EKAH

Mit ihrem Bericht hat die Eidgenössische Ethikkommission für Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) vor allem Denkanstösse geliefert. Das hat auch mit der unterschiedlichen Herkunft der zwölf Kommissionsmitglieder zu tun. Unter ihnen finden sich nicht nur PhilosophInnen verschiedenster Denkrichtungen, sondern auch Theologen, Medizinerinnen, BiologInnen und ein Jurist.

Am klarsten hat sich der Verfassungsrechtler Markus Schefer geäussert: «Mit dem Rechtsbegriff der 'Würde der Kreatur' haben wir den Auftrag erhalten, die Wirtschafts- und Forschungsfreiheit einzuschränken.» Was das konkret heisst, kann aber auch EKAH-Präsident Klaus Peter Rippe noch nicht sagen (vgl. Interview).