Drogenabstimmung: Nüchtern betrachtet

Nr. 46 –

Die Betäubungsmittelgesetz-Revision genügt nicht - nur ein Ja zur Hanf-Initiative bringt Bewegung in die Drogenpolitik.


Die Forderungen sind nicht neu. Drogenfachleute wiederholen sie seit Jahren: Der Konsum von Betäubungsmitteln muss straffrei sein. Der Staat soll den Handel mit Cannabis regeln. Werbung für alle (auch legale) Drogen ist zu verbieten. Auch mit der Abstimmung vom 30. November erreichen wir diese Ziele nicht. Aber wir könnten ihnen ein Stück näher kommen.

Nur im Notfall Heroin

Die eine Vorlage, die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, ist kaum umstritten. Nur die Mehrheit der SVP, rechte Kleinparteien und obskure Gruppierungen sind dagegen. Die Revision schreibt das Viersäulenprinzip (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) im Gesetz fest. Zur Therapie gehört die Heroinabgabe, die vielen Abhängigen das Leben gerettet hat. Nur rechte FanatikerInnen bestreiten das noch. Die Revision bringt auch (endlich!) die Zulassung von Hanf als Heilmittel und strafmildernde Umstände für DealerInnen, die selber drogenabhängig sind.

Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für das, was bereits passiert. Weiter geht es allerdings nicht. Anbau, Herstellung, Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln bleiben strafbar. Die Hürden für die heroingestützte Behandlung bleiben hoch: «Der Bundesrat sorgt dafür, dass Heroin nur betäubungsmittelabhängigen Personen verschrieben wird, bei denen andere Behandlungsformen versagt haben oder deren Gesundheitszustand andere Behandlungsformen nicht zulässt.» Heroin wird also weiterhin strenger gehandhabt als Methadon. Warum? Heroin ist ein natürliches Produkt aus Schlafmohn. Methadon ist synthetisch. Die Wirkung ist so nah verwandt, dass sich Heroinsucht mit Methadon behandeln lässt. Abhängig machen beide; der Methadonentzug wird sogar als noch unangenehmer beschrieben als der Heroinentzug. Einziger entscheidender Unterschied: Methadon verursacht kaum Euphorie, es «fährt nicht so gut ein». Und das spielt unausgesprochen bis heute eine Rolle: «Wenn die schon nicht aufhören wollen, soll es wenigstens keinen Spass machen.» Zwingli lässt grüssen.

Die unterschiedliche Wirkung ist der Grund dafür, dass viele Heroinabhängige trotz Methadon weiter Heroin konsumieren. Ein seltsames System: Wenn die Süchtigen wiederholt bewiesen haben, dass sie nicht anders können, bekommen sie dann doch Heroin. Nur - einige sterben vorher. Mit sauberem Heroin würden sie wahrscheinlich noch leben.

Doping für den Alltag

«Die Befürchtung bleibt, dass eine ausgeweitete Drogenabgabe einen vorläufigen Endpunkt in der Drogenpolitik darstellen könnte», schrieb Patrick Walder 1994 in der WOZ. Er hatte recht. Mit dem Verschwinden der offenen Drogenszenen verlagerten sich die Suchtprobleme endgültig weg von der Strasse in die Clubs und Büros. Sie wurden privatisiert. Von der «Pharmakologisierung des Alltags» (wie es der deutsche Drogenexperte Günter Amendt nennt) sind inzwischen fast alle betroffen. Doch die Ausgrenzung geht weiter. Wogegen sich die Empörung richtet (kampftrinkende Jugendliche, RaucherInnen, «Dopingsünder»), scheint zufällig.

Paradox ist die Empörung immer: Die heutige Hochleistungsgesellschaft kann ohne Drogen - legale, illegale oder rezeptpflichtige - nicht funktionieren. Gleichzeitig bedrohen die Drogen dieses Funktionieren; der Grat zwischen Leistungssteigerung und Schädigung ist schmal. Drogen als Genuss- und Kultmittel gehören zu allen Kulturen der Welt. Ihr Konsum kann angenehm und sinnvoll sein, aber Selbstschädigung ist nichts Schönes, im Dienst des Kapitalismus schon gar nicht.

Einfache Reaktionsmuster sind deshalb fehl am Platz: Die zum Teil fragwürdigen Antirauchkampagnen machen das Rauchen nicht zu einer rebellischen linken Tätigkeit. Und wenn sich die SVP nach Jahren der Alkoholverharmlosung plötzlich über Botellones empört, sollte die (Stammtisch-)Linke nicht anfangen, ihrerseits Alkohol zu verharmlosen. Auch beim Hanf ist Verniedlichung falsch: Gerade weil er nicht harmlos ist, ist die Hanf-Initiative sinnvoll.

Die Annahme dieser Initiative, über die wir ebenfalls am 30. November abstimmen, würde einiges ändern: Kiffen wäre straffrei, der Bund würde das Angebot kontrollieren und den Jugendschutz regeln. Werbung für Cannabis wäre verboten. So weit war auch der Bundesrat schon einmal. Er schlug 2001 im Revisionsentwurf des Betäubungsmittelgesetzes genau dasselbe vor. Die Zeit schien reif. Dass das Verbot niemanden am Kiffen hinderte, war offensichtlich. Die linken Parteien, die FDP und die Mehrheit der CVP waren sich einig. Doch noch vor der Parlamentsdebatte kippte die Stimmung. Und so kam es, dass der Nationalrat im Sommer 2004 überraschend beschloss, auf die vorgeschlagene Revision gar nicht erst einzutreten.

Die Medien spielten bei diesem Stimmungsumschwung eine wichtige Rolle. «Widerstand gegen Cannabisfreigabe: Experten schlagen Alarm» titelte die «SonntagsZeitung». Auch international häuften sich die Skandalberichte. Dabei ging es fast immer um zwei Behauptungen; erstens: Der heutige Hanf ist viel stärker und gefährlicher als das harmlose Kraut aus der Hippiezeit. Zweitens: Der heutige Hanf löst Psychosen aus.

Die erste Behauptung hat einen wahren Kern. Weil der Freilandanbau praktisch unmöglich geworden war, stiegen PflanzerInnen auf Indoorplantagen um. Die hochgezüchteten, rund um die Uhr beleuchteten Pflanzen haben tatsächlich einen sehr hohen Gehalt des Wirkstoffs THC. Trotzdem gilt es zu relativieren: Früher war wohl das Kraut schwächer, dafür war viel mehr hochpotentes Haschisch, also Hanfharz, auf dem Markt, etwa der berühmte «Schwarze Afghan».

Die zweite Behauptung ist falsch. Es gehört zum Allgemeinwissen von KifferInnen, dass Hanfkonsum unangenehm sein kann, wenn es einem schlecht geht. Und dass er für Menschen mit psychischen Problemen ein ernsthaftes Risiko darstellt. Aber dass Hanf gesunde, durchschnittlich belastbare Menschen plötzlich in die Schizophrenie stürze, ist Unsinn. Wenn dem so wäre, hätte die starke Zunahme des Hanfkonsums die Anzahl Schizophreniebetroffener spürbar ansteigen lassen.

Der Hanf vom Schwarzmarkt ist von sehr unterschiedlicher Qualität. Das liegt am Schwarzmarkt, nicht am Hanf. Bei einer Annahme der Hanf-Initiative wäre möglich, was beim Alkohol selbstverständlich ist: dass der THC-Anteil auf der Packung steht und der Staat einen Höchstanteil festlegt.

Vom Ständerat lernen

Die Hanf-Initiative wäre, wie die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, eine Anpassung der Rechtslage an die Realität. Das sehen auch die FDP und die NZZ so, die für ein Ja plädieren. Der Bundesrat müsste die Initiative ebenfalls unterstützen, er hat sie ja sozusagen selber vorgeschlagen. Aber er will nicht: «Der Bundesrat vertritt die Meinung, der Umgang mit Cannabis solle nicht auf Verfassungsstufe, sondern im Betäubungsmittelgesetz geregelt werden.» Dieses Argument ist richtig und doch absurd. Denn die Regelung scheitert immer wieder am Widerstand des Nationalrats.

Vernunft ist lernbar. Das zeigt der Ständerat - die drogenpolitisch vernünftigere Kammer, weil er näher am Alltag der Kantone dran ist. Am Alltag, wo sich zeigt, dass das Abstinenzdogma nicht funktioniert. Der Ständerat sagt einstimmig Ja zur Betäubungsmittelgesetz-Revision. Nur bei der Hanf-Initiative hat ihn der Mut verlassen: Er verwarf sie ganz knapp mit 18 zu 19 Stimmen. Aber auch Mut ist lernbar.