Biometrie: Erst der Pass, dann die ID

Nr. 10 –

Verharmlosungen vor der Abstimmung.


Wenn die Stimmberechtigten am 17. Mai «Ja» sagen zu den biometrischen Pässen, beginnt die Zeit der ernsten Mienen. Die neuen Pässe, die der Bundesrat ab 2010 einführen will, sollen mit einem Chip versehen sein, auf dem Fingerabdrücke und ein digitalisiertes Foto des Inhabers oder der Inhaberin - die biometrischen Daten - gespeichert sind. Lächelnde Gesichter im Halbprofil entsprechen nicht internationalen Vorgaben.

Vage Beteuerungen

Die Aufnahme eines «guten Fotos» sei eine «reichlich komplexe Angelegenheit», sagte Roman Vanek, Leiter der Abteilung Ausweisschriften des Bundesamts für Polizei (Fedpol) kürzlich an einem Hintergrundgespräch. Andere Probleme nannte er nicht. Ernste Mienen macht man beim Fedpol trotzdem, denn von den Bundesratsparteien stehen nur noch die FDP und die CVP hinter dem Projekt. SP und Grüne wollen es dem Bundesrat nicht mehr abnehmen, dass ein Ja am 17. Mai notwendig sei, damit die Schweiz weiterhin bei Schengen mitmachen kann.

Das Fedpol betreibt in dieser Situation einen amtlichen Vorabstimmungskampf. Die Botschaft lautet: Es gehe ja nur um die biometrischen Pässe - und die seien erstens harmlos und zweitens notwendig. Nur so könne die Reisefreiheit der SchweizerInnen und die Fälschungssicherheit des Passes gesichert werden. Eigentliche Passfälschungen, so mussten die Vertreter des Amtes am Donnerstag einräumen, sind zwar schon seit der Einführung des maschinenlesbaren und mit diversen drucktechnischen Sicherungen versehenen Passes 2003 «praktisch unmöglich». Würden nun die Fingerabdrücke im zentralen Informationssystem Ausweisschriften (ISA) des Bundesamts für Polizei gespeichert, liessen sich aber die Passerschleichungen (65 dokumentierte Fälle seit 2003 - bei insgesamt 3,9 Millionen Pässen) in Zukunft definitiv verhindern, heisst es. Das System ermögliche es zudem, den Erfassten rasch und unkompliziert neue Ausweise auszustellen.

Nationalrat kuscht vor Verwaltung

Datenschutzprobleme sieht man beim Fedpol nicht. Das Amt selbst, die ausstellenden Behörden, das Grenzwachtkorps und die kantonalen Polizeien dürften das ISA nur zur Identitätsfeststellung, aber nicht zur Fahndung abfragen.

Der Zürcher Rechtsanwalt und Präsident von grundrechte.ch, Viktor Györffy, aber warnt: «Wenn die technischen Grundlagen erst einmal da sind, lässt sich das Recht schnell ändern.» Er traut auch den Beteuerungen nicht, dass es weiterhin bei den bisherigen konventionellen Identitätskarten bleibe. Im Entwurf der Ausweisverordnung, mit dem Fedpol-Sprecher Guido Balmer am Hintergrundgespräch argumentierte, hat der Bundesrat tatsächlich nur den biometrischen Pass vorgesehen. «Die Verordnung kann er aber jederzeit ändern», sagt Györffy. «Entscheidend ist das Gesetz, und das lässt die biometrische ID klar zu.» Noch im März 2008 habe der Nationalrat auf einem Zusatz bestanden, wonach «alle Schweizer Staatsangehörigen in jedem Fall Anspruch auf eine herkömmliche, nichtbiometrische ID-Karte ohne Chip haben». Im Juni habe sich die grosse Parlamentskammer aber dem Druck der Verwaltung gebeugt und auf diesen Passus verzichtet. Györffy empfiehlt mit heiterer Miene, am 17. Mai ein Nein in die Urne zu legen.