Spanienkämpferinnen: Verzögerte Anerkennung

Nr. 11 –

Während in der Schweiz die TeilnehmerInnen am Bürgerkrieg (1936-1939) endlich rehabilitiert werden, tut sich Spanien mit seiner Vergangenheit schwer.


In Santander reitet er noch immer über einen öffentlichen Platz, in der Kadettenschule von Toledo, der Militärschule von Zaragoza und im Hof des Dominikanerklosters von Valencia sitzt er weiterhin hoch zu Pferde - und auch sonst ist er vielfach präsent: Francisco Franco, «Generalissimus und Führer von Gottes Gnaden». Diktator Franco, der Spanien von 1939 bis zu seinem Tod 1975 beherrschte, ist heute noch Ehrenbürger von neun grösseren Städten (darunter Alicante, Burgos, Castellón, Salamanca und Valencia), Träger der Goldenen Stadtmedaille von vierzehn Gemeinden und Inhaber der Goldenen Provinzmedaille von Cáceres in der Region Extremadura. Nur die meisten Strassen haben sie ihm weggenommen; die Namen seiner wichtigsten Generäle stehen jedoch weiterhin auf vielen Strassenschildern.

33 Jahre nach dem Ende des franquistischen Regimes hat Spanien immer noch keinen Weg gefunden, sich offen und vorbehaltlos mit der Diktatur auseinanderzusetzen. In den Jahren des Übergangs (1975-1982) war an eine Aufarbeitung oder gar Abrechnung mit den noch lebenden Franquisten nicht zu denken - zu gefährdet war die junge Demokratie, wie der Putschversuch 1981 zeigte. Doch auch später wollte sich niemand der franquistischen Vergangenheit stellen - weder die Regierung der sozialdemokratischen Psoe von Felipe Gonzáles, der von 1982 bis 1996 regierte, noch die der rechtskonservativen Volkspartei (1996-2004), die aus der franquistischen Volksallianz AP hervorgegangen war. Die einen wagten sich nicht an Francos Hinterlassenschaft heran, für die anderen war der Diktator in vielerlei Hinsicht weiterhin ein Vorbild.

Gesetz mit Umsetzungsproblemen

Grundlage für eine Aufarbeitung bietet erst das Gesetz zum historischen Gedächtnis, das die Psoe-Regierung von Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero vorlegte und das im Dezember 2007 verabschiedet wurde. Mit ihm «ehrt die spanische Demokratie jene Bürger, die durch den Bürgerkrieg und die franquistische Diktatur Unrecht erlitten» hatten. Es anerkennt «das Recht auf moralische Wiedergutmachung und Rückgewinnung der persönlichen und familiären Erinnerung» und gilt für alle Spanierinnen und Ausländer, die unter Franco aus politischen, ideologischen oder religiösen Gründen verfolgt, eingesperrt und getötet wurden. Eine grundsätzlich gute Sache, wenn da nicht die Probleme mit der Umsetzung wären.

Denn «die meisten Erschossenen», so die Vereinigung für die Rückgewinnung des Historischen Gedächtnisses (ARMH), «wurden aus dem Einwohnerregister gestrichen, als hätte es sie nie gegeben, oder ihre Todesursache wurde verfälscht». Die ARMH schätzt, dass rund 150 000 Opfer identifiziert werden müssten. Viele wurden in Massengräbern verscharrt. Ob diese geöffnet werden, hängt von der Entscheidung regionaler Gerichte ab - und manche haben Ausgrabungen bereits abgelehnt, da «die Taten längst verjährt sind». Zudem braucht es zur Öffnung eines Massengrabs die Zustimmung der regionalen Behörden und aller Angehörigen.

Die Zeit läuft davon

Solche Verzögerungen sind schon deswegen von Belang, weil nur die Kinder der Opfer ein Recht auf Wiedergutmachung haben. «Uns läuft die Zeit davon», sagt ARMH-Präsident Emilio Silva. «Die Angehörigen sind bereits sehr alt. Warum muss eine achtzigjährige Frau auf die Entscheidung der Regionalbehörden warten, um ihren Vater aus dem Grab holen zu können?» Der Zeitfaktor spielt auch bei den internationalen BrigadistInnen eine Rolle. Deren Einsatz wurde zwar 1996 prinzipiell anerkannt - sie haben seither ein Anrecht auf die spanische Staatsbürgerschaft und eine karge Rente. Verbunden damit war aber der Zwang, die bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Erst das Gesetz vom Dezember 2007 änderte dies und erlaubte die doppelte Staatsbürgerschaft - für die meisten von ihnen viel zu spät.

Organisationen wie ARMH kritisieren auch, dass mit dem neuen Gesetz zwar ZwangsarbeiterInnen eine Entschädigung zusteht, aber nur jenen, die mindestens drei Jahre für Franco schuften mussten. Keine der Bau-, Bergbau- oder Metallfirmen, die von der Zwangsarbeit profitierten, wurde hingegen zur Kasse gebeten.

Bisher ist kein Fall bekannt, bei dem die moralische Rehabilitierung von AntifaschistInnen mit einer materiellen Entschädigung oder einer Rückgabe des damals beschlagnahmten Eigentums verknüpft war. Mehr noch: Das Psoe-Gesetz von 2007 erklärt zwar pauschal alle politischen Gerichtsverfahren der Franco-Diktatur für illegitim; aufgehoben aber wurde bisher kein einziges Urteil.

Auch im Schulunterricht kommt die Franco-Zeit kaum vor. Dafür pilgern Spaniens FaschistInnen immer noch zum «Tal der Gefallenen», einem von republikanischen ZwangsarbeiterInnen erbauten Riesenmonument nördlich von Madrid, in dem Franco beerdigt wurde. Es müsste nach den Vorgaben des neuen Gesetzes eigentlich schon abgerissen sein.