Datentausch: Angriff auf die Piratenbucht

Nr. 16 –

Die Onlineplattform The Pirate Bay ermöglicht den Austausch von fast zwei Millionen Musik-, Film- oder Softwaredateien. Diese Woche wird das Urteil im Urheberrechtsprozess gegen die Piraten erwartet.


Im Mai 2006 klopfte die schwedische Polizei bei Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Komisoppi und Frederik Neij an die Tür: Razzia. Der Grund: Die drei betreiben die Internetplattform The Pirate Bay.

Die Piratenbucht ist ein sogenannter Bittorrent Tracker (vgl. «Was ist Bittorrent»), der den Austausch von digitalen Daten wie Filmen, Musik, Software und Texten ermöglicht. Sie hat über zwanzig Millionen NutzerInnen. Bei der Hausdurchsuchung wurden diverse Computer und anderes Equipment beschlagnahmt, die Website (www.thepiratebay.org) war für mehrere Tage abgeschaltet. Die schwedische Staatsanwaltschaft wertete das beschlagnahmte Material aus und erhob achtzehn Monate später, zum letztmöglichen Zeitpunkt im Herbst 2007, Anklage wegen gewerbsmässiger Urheberrechtsverletzung. Der Prozess gegen die Schweden Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Komisoppi und Frederik Neij (alle um die dreissig) begann am 16. Februar 2009. Das Urteil wird für Freitag, den 17. April, erwartet.

Filesharing als Bürgerrecht

Weltweit werden zwischen dreissig und siebzig Prozent des digitalen Datenverkehrs durch Filesharing verursacht. Etwa die Hälfte davon koordiniert The Pirate Bay. Allein über diese Plattform können über zwanzig Millionen NutzerInnen mehr als 1,6 Millionen verzeichnete Files (Dateien) untereinander austauschen. The Pirate Bay ist eine der hundert meistbesuchten Websites weltweit. Anders als man das vermuten könnte, steht dahinter keine global agierende Firma, sondern es sind allein die drei Schweden Warg (Benutzername Anakata), Komisoppi (Brokep) und Neij (TiAMO), die The Pirate Bay im Nebenerwerb betreiben. Gegründet wurde die Onlineplattform im November 2003 als experimentelles Projekt der schwedischen Bürgerrechts- und Anti-Copyright-Gruppe Piratbyran, seit Oktober 2004 wird es als eigenständiges Projekt von Anakata, Brokep und TiAMO betrieben.

Anders als bei anderen Plattformen versteckten sich die Macher nicht und liessen sich auch durch diverse Klagedrohungen nicht einschüchtern. Im Gegenteil: Sie nutzten diese für eine öffentlichkeitswirksame Kampagne, in der sie das Filesharing zu einem Bürgerrecht erklärten. Sie argumentierten, dass eine wirksame Bekämpfung dieser Praxis mit einer offenen Gesellschaftsordnung nicht vereinbar sei. The Pirate Bay erlangte schnell grosse Popularität, und damit wuchs auch der Druck der globalen Verwertungsindustrie auf die schwedischen Behörden, dem Treiben der Piraten ein Ende zu setzen. So kam es vor drei Jahren zur erwähnten Razzia und zur vorübergehenden Schliessung  der Onlineplattform. Nach wenigen Tagen war die Piratenbucht allerdings wieder online, und die Medien taten ihr Übriges, um The Pirate Bay weltweit bekannt zu machen. So bekam die kurz zuvor gegründete Piratenpartei starken Auftrieb, was sich allerdings weniger in grossen Wahlerfolgen äusserte, sondern vielmehr darin, dass Filesharing in Schweden von verschiedenen Parteien zunehmend differenziert beurteilt wurde und etwa die Grüne Partei, die früher gegen das Filesharing war, ihre Position vollständig überarbeitete und heute für eine Legalisierung eintritt.

Nicht zentral gespeichert

Während des zehntägigen Prozesses im Februar 2009 versuchte die Staatsanwaltschaft - unterstützt von Anwälten der IFPI, dem internationalen Verband der Plattenlabels, die als Nebenkläger 117 Millionen Kronen (rund 16 Millionen Franken) Schadenersatz forderten -, den Betreibern von The Pirate Bay zu beweisen, dass sie das Urheberrecht gewerbsmässig verletzten. Bereits nach einem Tag erlitt die Anklage eine Niederlage: Der Vorwurf, dass The Pirate Bay urheberrechtlich geschütztes Material selbst zur Verfügung stelle, musste fallengelassen werden. Zu eindeutig war, dass beim Filesharing die Daten auf den Rechnern der jeweiligen NutzerInnen liegen und nicht zentral bei The Pirate Bay abgespeichert sind. Ihr Bittorrent Tracker ermöglicht nur die direkte Kommunikation unter den NutzerInnen.

Grössere Schwierigkeiten bereiteten der Anklage zudem der informelle Charakter und die unklaren Verantwortlichkeiten innerhalb von The Pirate Bay. Auch offenbarte sie einen überraschenden Mangel an technologischem Wissen, der es der Staatsanwaltschaft schwer machte, konkrete Einzelfälle nachzuweisen, in denen The Pirate Bay wesentlichen Anteil an Urheberrechtsverletzungen hatte (zum Beispiel indem sie selber über die Plattform Dateien zum Download verfügbar machten). Dass über die Plattform auch Material ausgetauscht wird, das urheberrechtlich geschützt wäre, stand ausser Frage, ebenso dass Filesharing an sich legal ist. Zu klären war lediglich, welche Verantwortung den Plattformbetreibern in einzelnen Fällen zukommt. Dies stellte sich als äusserst schwierig heraus.

Rechtsradikaler Financier?

Bis zum Schluss des Prozesses konnte vor allem der Hauptanklagepunkt nicht geklärt werden: Betreibt The Pirate Bay gewerbsmässig Urheberrechtsverletzungen? Die Betreiber betonten mehrmals, dass das Projekt keinen Gewinn abwerfe und dass die Einnahmen aus aufgeschalteter Werbung maximal kostendeckend seien. Die Anklage hingegen versuchte nachzuweisen, dass hinter dem Projekt der Financier Carl Lundström stehe und dass dieser auch Profit abschöpfe - deshalb sass auch Lundström auf der Anklagebank.

Lundström ist eine kontroverse Figur. Als einer der Erben des Wasa-Vermögens (entstanden durch den Verkauf der Knäckebrotfirma an Sandoz/Novartis 1982) war er Ende der achtziger Jahre ein bekannter Financier rechtsradikaler Parteien in Schweden. Ende der neunziger Jahre gründete Lundström einen erfolgreichen Internet Service Provider (ISP), traf dann 2004 auf Frederik Neij, stellte diesen ein und förderte The Pirate Bay als potenziell interessantes Geschäftsfeld. Nach den polizeilichen Durchsuchungen der Räumlichkeiten des ISP (wo sich damals auch die Server von The Pirate Bay befanden) erlosch sein Interesse am Projekt allerdings schnell. Seither scheinen keine Verbindungen mehr zwischen Lundström und The Pirate Bay zu bestehen. Lundströms Anwesenheit auf der Anklagebank, so die anderen Angeklagten, sei haltlos und ein Versuch, ihr öffentliches Ansehen zu beschädigen, indem man The Pirate Bay in eine rechte Ecke zu drängen versuche.

Die Angeklagten versuchten, die Anklage als absurd und das Gerichtsverfahren als reines Spektakel darzustellen, als ein «Spectrial», wie sie es selber nannten. In ihren Augen ist ihr Service vergleichbar mit Google. The Pirate Bay mache Information zugänglich. Für die Herstellung oder Nutzung der Informationen seien hingegen allein die AnwenderInnen zuständig. Als Plattformbetreiber hätten sie keine Kontrolle darüber, was die NutzerInnen machten und auch kein Interesse, dies zu beeinflussen. Schliesslich sei The Pirate Bay ja kein kommerzielles Unternehmen, sondern lediglich eine Art anspruchsvolles Hobby.

Wie das Gericht das alles beurteilt, wird sich diese Woche zeigen. Als sicher kann gelten, dass mindestens eine Seite in Berufung gehen wird - aber auch, dass die Piratenbucht bis auf Weiteres online bleibt.



Felix Stalder ist freier Autor und Dozent an der Zürcher Hochschule der Künste.

Was ist Bittorrent?

Bittorrent ist die momentan populärste Filesharing-Technologie. Sie besteht aus zwei Teilen: dem Serverprogramm, genannt Tracker, und dem sogenannten Client, der auf dem PC des Anwenders als Gegenstelle fungiert. Der Tracker verwaltet Informationen zu Dateien, die auf den Rechnern der AnwenderInnen liegen. Jede Datei wird in viele kleine Stücke zerlegt, und wenn jemand eine Datei herunterladen will, dann stellt der Tracker die Verbindung zu den Rechnern her, die über diese Daten verfügen. Dies erlaubt, von mehreren Rechnern gleichzeitig Daten herunterzuladen, was die Übertragungsrate enorm erhöhen kann, besonders bei populären Inhalten. Der Tracker selbst koordiniert nur die Nutzer, indem er diejenigen, die eine Datei nachfragen, mit denen in Verbindung setzt, die sie anbieten. Typisch für Bittorrent ist, dass Download und Upload eng miteinander verzahnt sind. Während des Downloads werden die bereits auf der Festplatte liegenden Dateien auch zum Upload angeboten. Und je mehr hochgeladen wird, desto schneller kann auch runtergeladen werden.

Pirate Bay und das Urheberrecht

Das Urheberrecht passt schlecht in unsere Zeit. Es wurde im 19. Jahrhundert ausgearbeitet, um die Beziehungen zwischen einer relativ kleinen Anzahl von SchriftstellerInnen und ihren VerlegerInnen zu regeln. Doch heute wird jeder durch einen Blogeintrag zum Autor und mit einem 300-Franken-Computer Teil einer globalen Verteilungsinfrastruktur.

In den letzten dreissig Jahren hat nahezu jede Innovation in der Kommunikationstechnologie dieses Problem verschärft. Es ist heute kaum mehr möglich, digitale Medien zu nutzen, ohne gegen irgendwelche rechtlichen Bestimmungen oder zumindest behauptete Ansprüche zu verstossen. Eine Folge davon ist, dass die Kulturindustrie zunehmend gegen ihre eigenen KundInnen vorgeht (seit 2004 wurden von der Musikindustrie über 100 000 Verfahren eingeleitet). Eine andere Folge ist, dass innovative Technologien fast immer zu grossen rechtlichen Problemen führen. In den letzten Jahren sind drei Strategien entstanden, den juristischen Herausforderungen zu begegnen.

Die Firma Google etwa ist heute so gross, dass sie sich durch Klagen nicht mehr einschüchtern lässt. Dies obwohl Google Urheberrechte massiv verletzt, etwa mit dem Literatursuchdienst Google Book Search oder der Videoplattform Youtube. Google kann es sich inzwischen leisten, Tatsachen zu schaffen und sich danach in aussergerichtlichen Vergleichen zu einigen - meist nur mit grossen, gut organisierten Interessensgruppen. Die anderen können sich diesen anschliessen oder verlangen, dass ihre Werke aus dem Google-Suchindex entfernt werden. Angesichts der Quasimonopolstellung von Google ist dies aber eine höchst unattraktive Alternative, weil dann die eigenen Inhalte im Internet kaum mehr aufzufinden sind.

Die zweite Strategie: Immer mehr Tauschbörsen wandern in den Untergrund. Sie schotten sich gegen aussen ab und verschlüsseln ihren Datenverkehr.

Bei der dritten Strategie, die auch The Pirate Bay verfolgt, wird eine Kampagne im Namen der Bürgerrechte geführt. Ihr Ziel ist es, den Versuch der Industrie, weiterhin die klaren Trennungen zwischen Urheber, Distributor und Konsument aufrechtzuerhalten und die darauf aufbauenden Geschäftsmodelle zu retten, als absurd darzustellen. Deshalb die provokante Haltung, deshalb das Verhöhnen des Prozesses als «Spectrial».

Die Urheberrechtsindustrie hat die Kontrolle über den Vertrieb ihrer Werke verloren. Zehn Jahre erfolglosen Kampfes haben das allzu deutlich gezeigt. Es geht also vor allem darum, ob die neuen Modelle von einigen globalen Multis beherrscht werden oder ob das Internet offen bleibt für diverse AkteurInnen.