Universität St. Gallen: Rektor Mohr macht Frieden im Haus

Nr. 16 –

Auch wegen der Unnachgiebigkeit des Rektors muss am kommenden Mittwoch eine junge Frau erneut vor Gericht: Sie hat gewagt, bei der Abschiedsvorlesung von Franz Jaeger ein wenig Theater zu spielen. Die Parallelen zum Fall Thielemann sind nicht zu übersehen.


«Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan. Der Mohr kann gehen.»

Aus Friedrich Schillers «Die Verschwörung des Fiesko zu Genua», 3. Akt

«Ich bin recht erschrocken, als ich hörte, dass der Fall weitergezogen wird», erzählt Karin K. «Die andere Seite hatte ja gewonnen. Ich bin schuldig gesprochen worden.» Hinter der Berufung vermutet die 21-Jährige zweierlei: «Dass sich die Universität durch das Theaterstück während der Abschiedsvorlesung von Franz Jaeger tatsächlich sehr gestört gefühlt haben muss. Sich geschämt hat, vor all ihren illustren Gästen. Und dass die Justiz an mir ein Exempel statuieren will, gegen weiteren Politaktivismus.»

Die WOZ hat unter dem Titel «Hausdurchsuchung in Heiterswil» schon ausführlich über die Verfolgung von Karin K. und den ersten Prozess gegen sie berichtet (vgl. WOZ Nr. 37/08). Hier nur das Wichtigste, nicht ganz in Kürze - denn diese Groteske hat ihren Unterhaltungswert.

Der erste Prozess

«Franz Jaeger, du bist ein Franziker. Ein Franziker ist kein Franziskaner, so fromm und von allen Wassern ungewaschen bist du nicht. Ein Franziker ist jemand, der weiss, was er will, es aber niemandem krumm nimmt, wenn der etwas anderes will. Lieber Franz, und ganz kurz: Ein Franziker ist ein Praktiker mit Mehrwert und ein echter Typ.» Der Wortlaut der Begrüssungsrede zur Abschiedsvorlesung von Franz Jaeger am 30. Januar 2007 zeigt: HSG-Rektor Ernst Mohr hält Franz Jaeger, den «Franziker», den lieben Franz, für einen offenen und originellen Geist. Und sich selbst offenbar auch, jedenfalls macht er auch vor schiefen Bildern nicht halt: «Franz Jaegers wissenschaftliche Aufnahme von Fragestellungen war wie die Partikelaufnahme eines passionierten Ohne-Filter-Rauchers.» Man versteht sich unter Männern.

Das Audimax der Universität St.  Gallen ist an diesem Dienstag vor zwei Jahren bis auf den letzten Platz besetzt. Der Anlass ist öffentlich, gekommen sind die Spitzen des Schweizer Kapitalismus. Marcel Ospel, damals noch Verwaltungsratspräsident der UBS, wird später selbst noch ein paar Verse auf Franz Jaeger vortragen. Erst aber beginnt dessen Abschiedsvorlesung unter dem Titel «Reflexionen zum schweizerischen Reformalltag». Insbesondere zur Liberalisierung von Strom, Post und Bahn.

Kurz wird er dabei unterbrochen: SchauspielerInnen mit Perücken betreten den Saal, um «unserem sehr geschätzten und äusserst kompetenten Professor» ein Abschiedstheater vorzuspielen: Einer Erdkugel soll, als Sinnbild für die Globalisierung, gehuldigt werden. Bis dass sie platzt. Doch nach nicht einmal zwei Minuten wird der Theatertrupp von Jaegers AssistentInnen aus dem Saal geworfen. «Sie sehen, meine wissenschaftlichen Mitarbeiter sind auch in der Lage, ein solches Problem zu lösen», sagt Jaeger süffisant und fährt mit der Vorlesung fort. Das Publikum applaudiert.

Beim Abgang bleibt eine Tasche mit einem Ausweis von Karin K. liegen. Die Universität erstattet daraufhin Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Mit geballter Staatsmacht stürzt sich der Untersuchungsrichter auf die junge Frau. Auf dem Bauernhof ihrer Eltern im Toggenburg werden bei einer Hausdurchsuchung zwei Computer beschlagnahmt. Sämtliche Daten mit Hinweisen auf «linksextreme Aktivitäten» werden kopiert. Zu den Akten kommen unter anderem die Vereinsprotokolle von Karin K.s Geschwistern und ihre persönliche Telefonliste. Auch eine verdeckte Ermittlung über das Internet beantragt der Untersuchungsrichter. Diese wird jedoch nicht bewilligt.

Am 19. September 2008 muss sich Karin K. vor dem Kreisgericht in St.  Gallen verantworten. In einer Nebensache, einer angeblichen Teilnahme an einer unbewilligten Demo, wird sie freigesprochen. Wegen Hausfriedensbruch wird sie schuldig gesprochen, von einer Strafe allerdings sieht die Einzelrichterin ab. «Die Angeklagte», schreibt sie in der Begründung, «habe sich die eigentliche Zweckbestimmung der Veranstaltung, nämlich die Huldigung und Verabschiedung von Prof. Dr. Franz Jaeger, und die damit verbundene Anwesenheit von hochrangigen Wirtschaftsvertretern bewusst zunutze gemacht, um das Publikum für ihr eigenes Anliegen zu gewinnen.» Karin K. wertet das Urteil nach dem Prozess zwar als «politisch», sieht aber wegen der Unkosten von einem Weiterzug ab. Ihre KollegInnen, allesamt keine HSG-StudentInnen, hat sie nie verpfiffen. Karin K. absolviert zurzeit eine Ausbildung zur Hebamme.

Vor dem zweiten Prozess

Gar nicht zufrieden mit dem Urteil ist der Erste Staatsanwalt, Thomas Hansjakob, SP. Er fordert eine härtere Srafe für Karin K., die er in der Berufung einmal als «harmlose, idealistische Person» und dann wieder als zum «Kern einer Aktivistengruppe» gehörig beschreibt. Es sei ihr bei der Globalisierungskritik «um eine gezielte Provokation gegen einen Professor gegangen, dessen Ansichten man nicht teilte, und gegen sein Publikum, das man für gewissenlos hielt. Es handelte sich um einen Angriff auf die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit, auf die sich nicht nur oppositionelle Gruppen, sondern auch Angehörige der angeblichen Wirtschaftselite berufen können.»

Karin K.s Verteidiger Paul Rechsteiner meint dazu: «Franz Jaeger wurde seine Vorlesung ja gerade nicht verunmöglicht. Die Strafverfolgung zeigt, dass man eine abweichende Meinung an der Universität St. Gallen nicht erträgt.»

Am Anfang dieser Verfolgung steht: Ernst Mohr, Studium der Volkswirtschaft in Konstanz, Santa Cruz und London, seit 1995 Professor an der Universität St. Gallen, seit 2005 ihr Rektor.

Fein säuberlich hat er nach der Abschiedsvorlesung die Anzeige wegen Hausfriedensbruch auf vier Seiten begründet: I. Antrag, II. Formelles, III. Sachverhalt. Als erster Zeuge erscheint Franz Jaeger (der angeblich von der ganzen Geschichte nichts mehr wissen will. Nach der ersten WOZ-Berichterstattung liess er über seine Frau ausrichten, der Vorfall sei für ihn schon nach der Vorlesung beendet gewesen). Als weitere Zeugen folgen die AssistentInnen, der Hausdienst, die Polizei. Dann folgt Mohrs schwungvolle Unterschrift.

Bei Hausfriedensbruch handelt es sich um ein Antragsdelikt. Es kann bis zur Bekanntgabe eines Urteils in zweiter Instanz jederzeit zurückgezogen werden. Als Karin K. von der Berufung erfährt, schreibt sie deshalb einen Brief an Mohr. Sie berichtet ihm von ihrem Freiwilligeneinsatz in Nepal als Motivation für die Aktion: «Die Gegensätze zwischen Reich und Arm sind schwierig zu akzeptieren.» Sie erwähnt die Hausdurchsuchung bei ihrer Familie im Toggenburg: «Bis zu diesem Zeitpunkt ging ich davon aus, dass solche Verfahren für schwere Verbrechen vorgesehen sind.» Und schliesst: «Ich frage mich, ob es nicht Zeit wäre, die Sache zu beenden?»

In seiner Antwort schreibt Ernst Mohr diesen Januar, er sähe keinen Anlass dazu. Und fügt schulmeisterlich hinzu: «Für die Zukunft möchte ich persönlich Ihnen raten, bei Demonstrationen oder Ähnlichem, die Ihnen zwar eine Herzensangelegenheit sein mögen, immer die sofortige Feststellung Ihrer Identität zu ermöglichen. Der Frieden im Haus wird durch wenig mehr beeinträchtigt als durch die Sorge um die Sicherheit seiner Bewohner, und diese kann nur situativ beurteilt werden. Also nie mehr maskierte Auftritte und/oder Entzug der Feststellung der Identität!»

Auch die WOZ wollte von Ernst Mohr wissen, weshalb er derart unnachgiebig an der Anzeige gegen Karin K. festhalte. Persönlich wollte er zum Fall keine Stellung nehmen. Sein Pressesprecher lenkt ab: Karin K. sei ja auch noch wegen der angeblichen Beteiligung an der illegalen Demo angeklagt. Zum Hausfriedensbruch sagt er dann: «Die Universität St.  Gallen ist am derzeitigen Strafverfahren nicht beteiligt. Sie hat lediglich den Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt.» Und hält lediglich weiter daran fest.

Die Parallelen

Am kommenden Mittwoch findet der Prozess gegen Karin K. vor dem St.  Galler Kantonsgericht statt. Ausgerechnet in diesen Tagen also, in denen Franz Jaeger den «Kopf» des HSG-Wirtschaftsethikers Ulrich Thielemann forderte. Dieser hatte vor einem Ausschuss des deutschen Bundestages die Schweizer Tolerierung der Steuerhinterziehung kritisiert. Ernst Mohr hatte eine Entlassung erst nicht ausgeschlossen und Thielemann dann öffentlich gerügt (vgl. WOZ Nr. 15/09).

Am letzten Samstag durften Jaeger und Mohr noch einmal in die Medien. Silberhaarig und solariumbraun, Franz Jaeger auf Tele Ostschweiz. Er sagt, dass er alles vertrage. Nur nicht, wenn man ihm und der Schweiz Unmoral vorwerfe. Und schon verfällt er mit Fernsehmoderator und Bundesratssohn Felix Merz ins finanzplatzpatriotische Stakkato: «Wir müssen jetzt die Reihen schliessen!» Von wegen Unmoral: Franz Jaeger gehörte in den letzten Jahren zu den wissenschaftlichen LegitimatorInnen der Steuerhinterziehung. «Steuerwettbewerb: Die Schweiz im Visier der EU», so hiess seine letzte Publikation als HSG-Professor. Um nackte Machtpolitik gehe es im Steuerwettbewerb, schreibt Jaeger darin. Um David gegen Goliath.

Ernst Mohr wiederum äusserte sich am Samstag in der «Süddeutschen Zeitung». Die Affäre wird auch in Deutschland bekannt. Auf die Frage, gegen welche Regel Thielemann denn verstossen habe, antwortete Mohr: «Gegen die Loyalität.»

Schulterschluss- und Loyalitätsappelle: Die Wirtschaftskrise scheint die HSG-Granden in Argumentationsnot zu bringen. Der Umgang mit Thielemann und die Verfolgung von Karin K. sind Ausdruck von Nervosität und Hilflosigkeit. Jaeger und Mohr, die sich selbst so offen und originell finden, setzen gegen KritikerInnen die schärfsten Mittel ein: eine angedrohte Entlassung, eine öffentliche Rüge. Ein Prozess durch alle Instanzen, mit freundlicher Unterstützung der Strafbehörde.

Zum ersten Prozess war Karin K. alleine gekommen. «Ich stehe nicht gerne im Mittelpunkt», hatte sie damals gesagt. Für den zweiten Prozess, meint sie, wäre es besser, wenn viele Leute kommen würden: «Damit die RichterInnen sehen, wie viele Leute hinter mir stehen.» Ihre Kollegen und Mitschülerinnen haben schon zugesagt. Die Verhandlung findet statt am Mittwoch, dem 22. April, pünktlich um 8.30 Uhr im Kantonsgericht, Klosterhof 1, St.  Gallen.