Gentechpflanzen: Unmögliche Nachbarn

Nr. 50 –

Diesen Herbst tauchten in der Schweiz Lieferungen auf, die Spuren von Gentechpflanzen enthielten, die nirgendwo kommerziell angebaut werden. Die Forschung soll derweil weiterhin beweisen, dass konventionelle, biologische und gentechnische Landwirtschaft nebeneinander Platz haben.


Die kleinen braunen Samen sehen aus wie Leinsamen und sind doch keine gewöhnlichen Leinsamen. Sie heissen Triffid und tauchten in diesem Herbst erstmals in der Schweiz auf. Ende Oktober mussten Schweizer Importeure 25 Tonnen Leinsamen aus Kanada vernichten, weil sie Triffid enthielten.

Der kanadische Wissenschaftler Alan McHughen hat in den achtziger Jahren Leinsamen gentechnisch so verändert, dass sie herbizidtolerant und antibiotikaresistent sind und auch auf stark belasteten Ackerböden gedeihen. Getauft hat er den GVO-Leinsamen auf den Namen Triffid. Ein Name, der passender nicht sein könnte: Triffids sind die Protagonisten des gleichnamigen Science-Fiction-Romans von John Wyndham aus dem Jahr 1951 – biotechnologisch gezüchtete Pflanzen, die sich fortbewegen, miteinander kommunizieren und einen Vernichtungszug gegen die Menschheit antreten.

Wer ist schuld?

Die Triffid-Leinsamen tauchten diesen Herbst überall in Europa auf. In Grossbritannien fanden sie ihren Weg bis in die Brötchen der Grossbäckereien, in Deutschland gar bis in Bioprodukte. In der Schweiz hatte das Bundesamt für Gesundheit 295 Tonnen Leinsamen aufgespürt, die mit Triffid verunreinigt waren. Doch erlaubt das Gesetz, Lebens- und Futtermittel als gentechfrei zu bezeichnen, wenn der Anteil gentechnisch veränderter Organismen (GVO) eine gewisse Toleranzschwelle nicht überschreitet. Im Fall unbewilligter gentechnisch veränderter Organismen liegt die Schwelle bei 0,5 Prozent. Zehn Prozent der Leinsamenlieferung überschritten diese Toleranzschwelle und wurden vernichtet.

In Kanada ist Triffid als Futter- und Lebensmittel zugelassen und von 76 Saatgutzüchtern auch vermehrt worden, wie Dale Adolphe, Direktor der Canadian Seed Growers Association, gegenüber der WOZ bestätigt: «Aber seit 1999, also seit zehn Jahren, ist kein Triffid-Saatgut mehr produziert und von uns zertifiziert worden.» Im Jahr 2000 sei sogar ein Rückrufprogramm gestartet worden, um alle Vorräte des GVO-Saatguts vom Markt zu nehmen. In Europa soll der Absatzmarkt dafür gefehlt haben. Adolphe beschuldigt nun die LandwirtInnen: Sie hätten Triffid-Saatgut aufbewahrt, statt neue, zugelassene Sorten zu kaufen.

«Triffid hätte den Bauern gar nicht verkauft werden dürfen, sondern nur den Saatgutproduzenten», wehrt sich Stewart Wells, Präsident der kanadischen National Farmers Union (NFU). Und die hätten dann halt nicht wie vorgeschrieben alles GVO-Saatgut vernichtet. Für die NFU bestätigt der Triffid-Skandal, was sie schon seit Jahren vehement – und aus eigener Erfahrung mit dem Anbau von GVO-Raps – vertritt: Einmal angebaut, lassen sich gentechnisch veränderte Pflanzen nicht wieder aus der Umwelt holen. Ebenso wenig lässt sich ihre Ausbreitung begrenzen oder kontrollieren. Die NFU ist laut Wells überzeugt: «Eine Koexistenz von konventionellen und biologischen Pflanzen mit gentechnisch veränderten Pflanzen ist praktisch unmöglich.»

Ähnlich lautet auch das Fazit einer vor wenigen Monaten zu dieser Frage publizierten EU-Studie, an der sich das Zentrum für Technologiefolgenabschätzung (TA-Swiss) beteiligt hat: Es sei eine der grössten Herausforderungen überhaupt, sicherzustellen, dass GVO-Pflanzen sich nicht mit unveränderten Pflanzen vermischten oder auskreuzten.

Koexistenz bedeutet nicht nur, dass Kulturpflanzen mit und ohne gentechnische Veränderungen nebeneinander angebaut werden können. Koexistenz heisst auch, dass ihre Trennung vom Feld respektive vom Saatgut bis zu den KonsumentInnen garantiert sein muss. Das kostet – und bedarf rechtlicher Regulierung. In der Schweiz werden zurzeit intensiv entsprechende Diskussionen geführt, vor allem im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 59 zu Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen (vgl. Kasten «Das NFP 59» weiter unten). An einer NFP-59-Veranstaltung zum Thema «Koexistenz», die Ende November in Zürich stattfand, präsentierte sich die Sachlage allerdings äusserst verworren.

Das zeigte sich bereits an der Frage des notwendigen Isolationsabstands zwischen GVO- und Nicht-GVO-Feldern: In der EU variiert dieser Abstand für den Anbau beim GVO-Mais je nach Land von 25 bis 600 Meter. Sicher: Spanien kann zum Beispiel die Abstände kleiner halten als Deutschland, weil der Anbau verschiedener Pflanzen über einen grossen Zeitraum hinweg erfolgt und daher die Blütezeiten, in denen der Pollenflug eine Gefahr ist, sich kaum überlappen. Die unterschiedlichen landwirtschaftlichen Produktionssysteme in Europa vermögen die enormen Unterschiede der Isolationsdistanzen aber nur zum Teil zu erklären. «Auch politische Motive spielen eine Rolle», sagt Bernadette Oehen vom Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FiBL) in Frick. Dass die Isolationsabstände in Österreich oder Luxemburg hoch sind, sei kein Zufall: «In diesen Ländern steht man GVO-Pflanzen äusserst kritisch gegenüber und gewichtet den Schutzanspruch der konventionellen und der Biobauern sehr hoch.»

In der Schweiz mit ihrer kleinräumigen Landwirtschaft akzentuiert sich das Problem. Zwar würde bei Mais ein Isolationsabstand von 100 bis 150 Metern meist ausreichen, um die Verunreinigung konventioneller Maisfelder innerhalb der Toleranzschwelle von 0,9 Prozent zu halten. Aber geringste Verunreinigungen lassen sich auch in Feldern, die drei Kilometer entfernt sind, noch nachweisen. «Will man verlässlich eine GVO-freie Landwirtschaft garantieren, muss die Distanz viel grösser sein», sagt Oehen. Und nicht nur das: Sie muss für jede neu zugelassene gentechnisch veränderte Pflanze individuell festgelegt werden. Das erfordert jedes Mal auch eine Anpassung der rechtlichen Regulierungen. Die im Rahmen der EU-Studie befragten 71 ExpertInnen sind sich ausserdem uneins, ob solche Koexistenzmassnahmen auch wirklich bei allen Pflanzenarten greifen.

Langsam wächst die Einsicht, dass in Europa Isolationsdistanzen kein taugliches Instrument sind, um Koexistenz zu ermöglichen. Schon gar nicht in der Schweiz, wo jeder Landwirt im Schnitt vier bis fünf Nachbarn hat, von denen einer ein Biobauer ist. Sollen doch die LandwirtInnen selber aushandeln, unter welchen Bedingungen Koexistenz möglich sein soll, inklusive Haftungs- und Entschädigungsfrage – das war die an der NFP-59-Veranstaltung gehandelte «Alternative» zu fixen Isolationsdistanzen. «Das ist nicht realistisch», betont Bernadette Oehen. In manchen Gebieten kooperierten Landwirte eng, in anderen überhaupt nicht. Und es gebe keine Vorbilder, wie im Streitfall ein Problem gelöst werden soll: «In Deutschland spricht man bereits vom ‹Krieg in den Dörfern› als Folge davon, dass einzelne Bauern GVO anbauen.»

Kaum Gewinn – ungeklärte Risiken

Kommt hinzu, dass die sogenannten Kosten-Nutzen-Abschätzungen einer Koexistenz so komplex sind, dass sogar die ExpertInnen überfordert scheinen. Zumindest wurde an der NFP-59-Veranstaltung ein bunter Strauss an Faktoren präsentiert, die solche Abschätzungen qualitativ beeinflussen – quantitative Modellsimulationen allerdings fehlten, und damit auch die praxisnahen Beispiele. Einzig das FiBL hat bislang im Rahmen eines EU-Projekts eine Kosten-Nutzen-Modellrechnung für zwei elsässische Bauerngemeinden durchgeführt. Bernadette Oehen war an dem Projekt beteiligt. Eine der wichtigsten Erkenntnisse: Selbst wenn neun von zehn LandwirtInnen GVO-Mais anpflanzen, bleibt ihr Nutzen sehr gering. «Der zusätzlich erzielte Gewinn wird buchstäblich wieder weggefressen, weil das GVO-Saatgut teurer ist und die Bauern einen grossen Zusatzaufwand leisten müssen, der mit dem Trennen, Reinigen, Lagern, Kontrollieren und der notwendigen Administrationsarbeit verbunden ist.»

Vor allem aber zeigt die FiBL-Studie, dass die mit einer Koexistenz verbundenen Kosten für die konventionellen und die Biobäuerinnen in jedem Fall grösser sind als die allfälligen zusätzlichen Gewinne der GVO-Bauern. Besonders für BiolandwirtInnen sind die Verluste bereits heute sehr hoch, wenn ihre Ernte aufgrund einer Verunreinigung von bio zu konventionell umdeklariert wird. Die Einführung von GVO würde diese ökonomische Belastung enorm verschärfen: «Einen Biobauern käme eine Umdeklaration seiner Ernte wegen GVO-Verunreinigung rund zehnmal so teuer zu stehen wie einen konventionellen Bauern.»

Moratorium bis 2013 verlängert

Auch aus ökonomischer Perspektive ist Koexistenz also mit grossen Fragezeichen verbunden. Klar ist einzig, was all dies auf rechtlicher Ebene bedeutet, wie der St. Galler Rechtsprofessor Rainer Schweizer an der NFP-59-Veranstaltung betonte. Er ist mit zwei Projekten am Nationalen Forschungsprogramm beteiligt – im einen geht es darum, rechtliche Richtlinien für eine Koexistenzordnung auszuarbeiten. Auf der Verordnungsebene lasse sich das nicht lösen, sagt Schweizer: «Eine Revision des Gentechnikgesetzes ist zwingend.» Und das bedeutet, dass frühestens 2020 mit einer rechtlichen Grundlage für die allfällige Einführung von Koexistenz in der Schweiz gerechnet werden kann.

Bis dahin werden sich die Rahmenbedingungen aber fundamental geändert haben – nicht zuletzt, weil man davon ausgeht, dass sich die Zahl der weltweit zugelassenen GVO-Pflanzen (heute sind das rund dreissig) bis ins Jahr 2015 vervierfachen wird. Und Schweizer geht davon aus, dass Koexistenzmassnahmen spezifisch für jede einzelne GVO-Pflanze festgelegt werden müssen. Mehr noch: «Was wir festlegen, wird vielleicht fünf bis sieben, maximal zehn Jahre aufrechterhalten werden können. Danach muss alles überarbeitet und neu festgelegt werden.»

Vergangene Woche hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat beschlossen, das Moratorium für einen Anbau von GVO-Pflanzen bis 2013 zu verlängern. Unter anderem hofft das Parlament auf klärende Resultate aus dem NFP 59. «Man kann schon immer weiterforschen», sagt Bernadette Oehen: «Aber eigentlich sind die Fakten klar: Koexistenz bringt nicht viel. Entweder will man sie politisch, oder man will sie nicht.»


Das NFP 59

Nationale Forschungsprogramme (NFP) sollen einen Beitrag zur Lösung wichtiger Gegenwartsprobleme leisten. Deshalb gibt auch die Politik – konkret der Bundesrat – sowohl Fragestellung als auch Schwerpunkte eines NFP vor. Das NFP 59 untersucht Nutzen und Risiken gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Bezug auf die ökologischen, sozialen, ökonomischen, rechtlichen und politischen Verhältnisse in der Schweiz. Für die insgesamt 29 Projekte des NFP 59 hat der Bund einen Kredit von zwölf Millionen Franken gesprochen. Vier Projekte befassen sich konkret mit der Koexistenzfrage: Eines simuliert mit blauem Mais das Verhalten von Gentechmais, der mit konventionellem Saatgut vermischt ist und bei der Ernte als Verunreinigung wieder auftaucht. Ein zweites Projekt versucht mit theoretischen Modellen abzuschätzen, wie sich der Anbau von GVO in verschiedenen landwirtschaftlichen Produktionssystemen der Schweiz auswirkt. Eine konkrete Kosten-Nutzen-Bilanz für einzelne Bauernbetriebe will ein drittes Projekt erstellen. Ein viertes befasst sich mit dem rechtlichen Rahmen, der Koexistenz garantieren soll. Vergangenen Freitag ist der Zwischenbericht veröffentlicht worden (www.nfp59.ch).