Volksabsstimmung vom 7. März 2010: «Für das Seelenheil der Forschung»

Nr. 8 –

Für den Basler Appell gegen Gentechnologie ist die geplante Verfassungsänderung zur Forschung am Menschen nicht akzeptabel.

WOZ: Am 7. März [2010] stimmen wir dar­über ab, ob die Forschung am Menschen wie bisher auf Kantonsebene oder auf Verfassungsebene geregelt sein soll. Der Basler Appell gegen Gentechnologie empfiehlt die Ablehnung des Artikels. Weswegen?
Gabriele Pichlhofer: Grundsätzlich kann eine einheitliche Regelung sehr wertvoll sein. Jedoch nicht in der Form, wie sie jetzt zur Abstimmung steht. Wir kritisieren einen ganz bestimmten Teil des Verfassungsartikels, nämlich Absatz 2 Bestimmung c), der die ethisch stark umstrittene fremdnützige Forschung an sogenannt urteilsunfähigen Personen zulässt.

Wer ist damit gemeint?
Das sind Minderjährige, Demenzkranke, Alzheimerpatientinnen, Menschen im Wachkoma, geistig Behinderte oder Notfallpatienten. Also Personen, die nicht in der Lage sind, mögliche Risiken und Konsequenzen einer Teilnahme an einem Forschungsprojekt abzuschätzen. Bei diesen Personen muss man besonders darauf achten, dass ihre Grundrechte gewahrt sind, vor allem was die Menschenwürde und die körperliche und geistige Unversehrtheit anbelangt.

In solchen Fällen entscheidet dann ein Vormund ...
Ja, ohne die Zustimmung eines Vormunds geht gar nichts. Doch im Vormundschaftsrecht ist klar festgehalten, dass es stets im Interesse des Mündels zu handeln gilt. Fremdnützige Forschung liegt eindeutig nicht im Interesse der betroffenen Person.

Was ist fremdnützige Forschung?
Grundlagenforschung ist beispielsweise fremdnützig. Es geht dabei alleine um den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Der Mensch, der sich am Versuch beteiligt, profitiert selbst nicht davon.

Aber vielleicht gelangt man so zu Erkenntnissen, die in Zukunft nützlich sein können.
Die BefürworterInnen des Verfassungsartikels betonen, dass sich jedes Mitglied der Gesellschaft solidarisch mit den anderen zeigen soll. Generell sind wir auch dieser Meinung, doch es ist für uns klar, dass un­eigennützige Handlungen stets freiwillig vollzogen werden müssen.

Was sehen Sie für Alternativen?
Gerade bei Alzheimer kommt die sogenannte Urteilsunfähigkeit schleichend. Hier läge die Alternative in Vorausverfügungen, in denen die betroffene Person selbst ihre Einwilligung zur Versuchsteilnahme gibt.

Im Vorfeld des Abstimmungssonntags hört man kaum etwas über die Forschung am Menschen. Weshalb?
Die Forschung am Menschen ist ein sehr schwieriges Thema, man braucht Fachwissen, um es ethisch und rechtlich einschätzen zu können. Ausserdem haben sich weder Bund noch Parteien um eine öffentliche Diskussion bemüht. Wir vom Basler Appell wollen aber gerade deswegen den Finger darauf legen, denn solch ein massiver ethischer Einschnitt darf nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden. Wir haben uns aktiv an der Vernehmlassung beteiligt. Uns fehlten jedoch die Ressourcen, um ein Nein-Komitee auf die Beine zu stellen. Wir haben an vielen Diskussionsrunden und Vortragsreihen unseren Standpunkt dargelegt.

Wie waren die Reaktionen?
Die Rückmeldungen sind meist sehr positiv, unsere Argumente überzeugen. Oft wird uns Forschungsfeindlichkeit ­vorgeworfen. Doch wir sind nicht grundsätzlich gegen die Forschung mit diesen Menschen, sondern nur gegen die fremdnützige. Für uns muss Forschung stets sozial verträglich sein.

Im von Ihnen kritisierten Abschnitt steht auch, dass die Belastungen und Risiken für urteilsunfähige Personen nur minimal sein dürfen.
Das ist sehr schwammig formuliert. In der Literatur wird Messen und Wägen als minimale Belastung bezeichnet. Andere schliessen die Computertomografie und die Blutentnahme ein. Letztere aber nur, wenn sie sowieso stattfinden würde. Aus der Pflegeforschung ist bekannt, dass Alzheimer­erkrankte schon durch kleine Veränderungen in ihrem Alltag schwer irritiert sein können.

Wie müsste der Artikel gestaltet sein, dass Sie ihn akzeptieren?
Man hätte es gut bei Absatz 1 belassen können, der dem Bund die Kompetenz zuweist. Der Artikel ist sehr forschungsfreundlich formuliert. Der Verweis auf die Forschungsfreiheit ist überflüssig, denn die Menschenwürde muss eindeutig höher gewertet werden. Es geht im Artikel vor allem um das Seelenheil der Forschung und um den Standort Schweiz. Unser Vorschlag wäre: «Forschungsvorhaben, die keinen unmittelbaren Nutzen für die urteilsunfähige Person erwarten lassen, dürfen nicht durchgeführt werden. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.»

GABRIELE PICHLHOFER ist Soziologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Basler Appell gegen Gentechnologie.