Patente auf Pflanzen: Unser Broccoli, patentiert

Nr. 26 –

Agrokonzerne sind dabei, ihre Marktmacht weiter auszubauen. Nach Gentechsaatgut wollen sie jetzt auch immer mehr herkömmlich gezüchtete Pflanzen patentieren lassen.

Wer an patentierte Lebewesen denkt, denkt an Gentechnik. Zum Beispiel an die sogenannte Krebsmaus: Sie war 1992 das erste Säugetier mit gentechnisch verändertem Erbgut, das in Europa patentiert wurde. Wirtschaftlich lukrativ sind aber weniger patentierte Labormäuse als Patente auf Gentechnutzpflanzen – oder auf Pflanzen überhaupt. Mit ihnen suchen sich Agrokonzerne neue Einnahmequellen zu erschliessen. Das nimmt immer fragwürdigere Dimensionen an, wie zwei Fälle zeigen, die Mitte Juli vor die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes kommen: Danach sollen auch Broccoli und Schrumpeltomaten patentiert werden, die nicht gentechnisch verändert sind.

Höchste Zeit, Patente auf Pflanzen genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Europäische Patentorganisation (EPO) bezeichnet ein Patent als einen «Rechtstitel, der seinem Inhaber das Recht gibt, Dritten die gewerbliche Verwertung einer Erfindung ohne seine Zustimmung zu untersagen». Patente werden für einzelne Länder oder Staatenbünde erteilt und sind befristet; in Europa auf zwanzig Jahre. Die Europäische Patentorganisation ist keine EU-Institution: Ihr gehören 37 Länder an, auch die Schweiz ist seit mehr als dreissig Jahren dabei. «Was die EPO beschliesst, gilt auch für uns», sagt François Meienberg von der Erklärung von Bern (EvB). «Das ist vielen Leuten hierzulande nicht bewusst.»

Patentierbares muss neu sein, auf einer «erfinderischen Tätigkeit» beruhen und sich gewerblich verwerten lassen. Wer ein Patent anmelden will, muss als Gegenleistung für den Patentschutz das Geheimnis der Erfindung lüften. Aber: Kann man Broccoli und Tomaten überhaupt «erfinden»?

Die Folgen sind absurd

Das Europäische Patentübereinkommen, auf dem die EPO gründet, schliesst Pflanzensorten, Tierrassen und «im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung» von der Patentierung aus – um sie durch die Hintertür gleich wieder einzuführen: Erfindungen, die Pflanzen oder Tiere betreffen, sind patentierbar, «wenn die technischen Möglichkeiten der Erfindung nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt sind».

Das ist mit Blick auf gentechnisch veränderte Lebewesen formuliert worden, wird aber zunehmend auch auf konventionelle Züchtung ausgeweitet und hat «absurde Folgen», wie die Münchner Patentspezialistin Ruth Tippe sagt: «Eine Sorte kann nicht patentiert werden, mehrere Sorten aber schon. Es reicht, zu schreiben, eine Zuchtlinie lasse sich mit verschiedenen anderen Zuchtlinien kreuzen, dann ist das Verfahren patentierbar.»

Die beiden Patentanmeldungen zu Broccoli und Schrumpeltomaten, über deren Rechtmässigkeit am 20. und 21. Juli in München entschieden wird, illustrieren die Problematik. Die britische Firma Plant Bioscience hat ein Patent auf ein Verfahren angemeldet, Broccoli so zu züchten, dass sie mehr natürliche krebshemmende Glukosinolate enthalten. Mit dem Verfahren zusammen würden auch alle Pflanzen patentiert. Ruth Tippe: «Diese Anmeldung ist nur schon deshalb absurd, weil keine Mengenangaben gemacht werden. Es geht um einen erhöhten Anteil an Glukosinolaten, aber niemand hat festgelegt, ab wann er erhöht ist.»

Mit dem Schrumpeltomatenpatent möchte das israelische Landwirtschaftsministerium ein Verfahren schützen, das es erlaubt, Tomaten mit reduziertem Wassergehalt zu züchten. Das Verfahren basiert darauf, eine bestimmte Tomatenunterart mit ursprünglicheren Unterarten zu kreuzen und die reifen Tomaten dann am Stängel hängen zu lassen, um die erwünschten Exemplare aussortieren zu können – gebräuchliche Methoden der Züchtung, an denen nichts «erfinderisch» ist.

Doch das ist nicht alles, denn ein Patent betrifft nicht nur das Saatgut: «Alle Pflanzenteile und Produkte daraus sind patentgeschützt, und mit patentierten Pflanzen darf nicht weitergezüchtet werden», erklärt Tippe. «So kann jegliche Konkurrenz ausgeschaltet werden – oder sie muss entsprechende Lizenzen zahlen.»

«Die Patentierung von nicht gentechnisch veränderten Lebewesen scheint inzwischen die grössere Bedrohung zu sein», sagt Eva Gelinsky, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Pro Specie Rara. «Denn Patentanmeldungen für sie nehmen zu, während jene für gentechnisch veränderte Organismen zurückgehen.» Gelinsky vermutet, das habe damit zu tun, dass die Gentechnik lange nicht so gut funktioniere, wie ihre Befürworter immer behaupten. «Bis heute sind bei den Nutzpflanzen erst zwei Verfahren zur weltweiten kommerziellen Anwendung gelangt: Herbizidresistenz und die Entwicklung von Pflanzen, die selber Insektizide produzieren.»

Gelinsky ist überzeugt, dass Patentanmeldungen für konventionelle Züchtungsverfahren ein neuer Versuch der Agroindustrie sind, sich Profite zu sichern. Von solchen Patenten könnten viel mehr Leute betroffen sein als von Gentechpatenten: «Wenn das Broccolipatent durchkommt, kann im Prinzip jede Gemüseproduzentin, deren Broccoli zufällig einen erhöhten Gehalt des krebshemmenden Wirkstoffs enthält, von Plant Bioscience verklagt werden.»

Auf nach München

Der Widerstand ist da. «Wir werden stärker», sagt François Meienberg, der sich für die Erklärung von Bern mit Patentfragen herumschlägt. «Neben den Bauern wehren sich in Europa auch immer mehr kleine und mittlere Züchterfirmen gegen Patente auf Leben. Denn von den Patenten profitieren vor allem die grössten drei Firmen: Syngenta, Monsanto und Du Pont. Für alle anderen sind die Folgen negativ, weil Patente die Weiterzucht verunmöglichen und so die Arbeitsgrundlage der Züchter gefährden.» So habe sich im holländischen Züchterverband – aus den Niederlanden stammt rund die Hälfte der modernen europäischen Gemüse- und Gartenblumensorten – eine überwältigende Mehrheit gegen das Broccolipatent ausgesprochen. «Und in Deutschland ist sogar die Koalition der bürgerlichen Parteien CDU, CSU und FDP gegen Patente auf Leben.»

Auch Eva Gelinsky sieht Gründe zur Hoffnung: «Dass diesen Frühling ein US-Richter die Patente auf zwei sogenannte Brustkrebsgene annulliert hat, hat mich positiv überrascht. Er hat dabei gleich argumentiert wie wir: Gene sind nicht patentierbar, weil sie keine Erfindung sind.» Trotzdem macht sie sich Sorgen: «Die Multis weiten ihre Ansprüche immer mehr aus und beeinflussen damit die Entwicklung der Landwirtschaft. Mit den Patenten auf Saatgut verlieren die Bauern endgültig die Kontrolle über ihre Produktionsmittel. Sie verwalten sie nur noch.»

Verschiedene Organisationen – darunter auch die EvB und Swissaid – werden ab dem 19. Juli in München mit einer Konferenz und einer Demonstration gegen die drohenden Patentierungen von Broccoli und Schrumpeltomaten protestieren. François Meienberg ist zuversichtlich: «Auch wenn das Broccolipatent durchkommt, haben wir etwas gewonnen: Dann wird die Empörung gross sein, und wir werden umso mehr Leute mobilisieren können, die sich gegen die Sache wehren.»

www.no-patents-on-seeds.org

Anmeldung Konferenz: www.evb.ch/patentsconference

Den Patenten auf der Spur

Jeden Mittwoch besucht Ruth Tippe das Europäische Patentamt in München. Mittwochs um vierzehn Uhr werden die neuen Patentanmeldungen veröffentlicht. Die Schweizer Molekularbiologin, die schon lange in Deutschland lebt, ackert sich durch die Texte und schaut, ob darunter neue Anmeldungen für Patente auf Pflanzen oder Tiere sind. «Wenn ich auf etwas Wichtiges stosse, leite ich es sofort an die richtigen Leute weiter.»

Jede Bewegung braucht HeldInnen: Menschen, die alles geben für die gute Sache. Die viel riskieren – Geld, Prozesse, womöglich sogar Gesundheit und Leben – und die ihr Anliegen auch eindrucksvoll vermitteln können. Percy Schmeiser ist ein solcher Held: der kanadische Landwirt, auf dessen Feldern eines Tages in den neunziger Jahren gentechnisch veränderter Raps wuchs, den er nie gesät hatte. Schmeiser verwendete einen Teil der Ernte als Saatgut, wurde dafür vom Agromulti Monsanto verklagt – aber statt sich einschüchtern zu lassen, wehrte er sich. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit kam es 2008 zu einem Vergleich.

Ruth Tippe ist nicht so bekannt wie Percy Schmeiser oder der französische Gentechfeld-Zertrampler José Bové. Sie ist klein und zierlich, hat auch keine Stimme, mit der sich die Massen mobilisieren liessen. Aber ihre Arbeit ist mindestens so wichtig wie jene der Bovés und Schmeisers.

Als Ruth Tippe auf das Thema Patente stiess, war sie schon über fünfzig. Sie hatte in molekularer Genetik promoviert, zwei Kinder grossgezogen, hatte sich in der Drittweltsolidarität, bei der Umweltschutzorganisation Bund und in Nachbarschaftshilfeprojekten engagiert. Die Geschichte des ersten patentierten Säugetiers, der genmanipulierten Krebsmaus, liess sie nicht mehr los. «Damals hatte ich keine Ahnung von Patenten.» Sie begann mit dem Greenpeace-Patentexperten Christoph Then zusammenzuarbeiten. Dass der achtzehn Jahre jüngere Then – «für ihn muss ich ja eine alte Frau gewesen sein!» – sie unterstützte, freut sie noch heute.

Die Molekularbiologin sitzt auch im wissenschaftlichen Beirat des Gen-ethischen Netzwerks. Dieser Verein führt seit fast 25 Jahren eine kritische Auseinandersetzung mit Gentechnik und Fortpflanzungsmedizin und veröffentlicht alle zwei Monate die Zeitschrift «Gen-ethischer Informationsdienst» (GID). 1996 stieg Tippe bei der Initiative Kein Patent auf Leben! ein, drei Jahre später wurde sie Hauptverantwortliche für Patentrecherchen.

Heute beschäftigt sie diese Arbeit weit mehr als vierzig Stunden in der Woche. «Das ist nicht irgendein Job, das ist eine Aufgabe.» Von Greenpeace bekommt sie etwas Geld, ein existenzsicherndes Einkommen kann sie mit ihrem Engagement aber nicht erreichen. Ihr Mann sichert den Haushalt finanziell ab.

VollzeitaktivistInnen in Umwelt- und sozialen Bewegungen erhalten in Deutschland zwar Unterstützung durch die Bewegungsstiftung, um ihren Lebensunterhalt sichern zu können. Doch Tippe will nichts von diesem Geld: «Das sollen Leute bekommen, die es dringender nötig haben als ich. Wenn die dann mit mir zusammenarbeiten, hilft mir das viel mehr, als wenn ich das Geld direkt erhielte.»

Sich tagelang durch knochentrockene juristische Texte arbeiten – ist das nicht fürchterlich langweilig? Ruth Tippe wehrt ab. «Ich finde es faszinierend, ich liebe diese Detektivarbeit. Wissen Sie, ich ging schon immer gern in Bibliotheken. Es ist sehr befriedigend, dass ich mein Wissen auch anwenden kann.»

Siehe auch das WOZ-Dossier zur Agrarwirtschaft.

Nachtrag vom 16. Dezember 2010 : Grund zur Freude?

Ob Broccoli gut schmecken, ist Ansichtssache. Gut ist jedoch der Entscheid, den das Europäische Patentamt (EPA) in München vergangene Woche zur umstrittenen Patentierung von Broccoli gefällt hat. Die britische Firma Plant Bioscience hatte ein Patent auf eine Methode angemeldet, Broccoli mit erhöhten Mengen eines krebshemmenden Stoffes zu züchten – ein konventionelles Züchtungsverfahren, das nichts mit Gentechnik zu tun hat. Solche Verfahren, hat das EPA nun entschieden, sind nicht patentwürdig. Das freut die AktivistInnen des Netzwerks No Patents on Seeds, dem unter anderem die Erklärung von Bern (EvB) und Swissaid angehören. Aber die Freude ist getrübt: Ein Patent auf die Pflanzen selber oder deren Saatgut ist weiterhin möglich. Die Entscheidung dazu steht noch aus. Nun brauche es grundlegende Änderungen im Patentrecht, fordern EvB und Swissaid. «Die Schlacht ist noch lange nicht gewonnen», meint auch Eva Gelinsky, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Pro Specie Rara. «Wir brauchen ein generelles Verbot der Patentierung von Pflanzen und Tieren.»

Bettina Dyttrich