Verdingkinder: Tag für Tag, bloss um Kost und Logis

Nr. 12 –

In ländlichen Regionen war Kinderarbeit in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts das Herzstück der Armutspolitik. Dies zeigt die erste sozialhistorische Studie über fremdplatzierte Kinder im Kanton Bern.

15. März 2011, Buchvernissage im Berner Rathaus. Es geht um das Verdingkinderwesen. Am Rednerpult der zuständige Regierungsrat Christoph Neuhaus. Im Publikum zwei, drei Dutzend Betagte, die als «Verdingkinder» im Kanton Bern aufgewachsen sind. An sie gewandt sagt Neuhaus: «Ich will diese Gelegenheit ergreifen und mich auch im Namen des Regierungsrates dafür ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen.» Ein historischer Moment: 174 Jahre nachdem Jeremias Gotthelf im Roman «Der Bauernspiegel» erstmals skandalöse Aspekte der Kinderverdingung angeprangert hatte; 62 Jahre nachdem C. A. Loosli im Zürcher «Tages-Anzeiger» eine neunzehnteilige Serie abgeschlossen hatte, mit der er eine überkantonale Öffentlichkeit über Missstände und Reformideen informierte.

Nötigung zur Kindsweggabe

Die nun erschienene Studie (vgl. «Drei Sondierbohrungen») klärt zuerst den Begriff der «Verding-», «Hof-» oder «Güterkinder»: Seit die Obrigkeit Anfang des 20. Jahrhunderts von «Pflegekindern» zu reden begann, ist «Verdingkind» zum Kampfbegriff der KritikerInnen geworden. Heute spricht die Wissenschaft von «Fremdplatzierten». Kein anderer Kanton hat mehr Kinder fremdplatziert als der Kanton Bern. Allein in den 1930ern waren es schweizweit offiziell rund 60 000. Ein kleiner Teil wurde auf den Höfen gehalten wie eigene Kinder, der Grossteil wie Knechte und Mägde – die Unglücklichsten wie Tiere. In jedem Fall arbeiteten sie jahraus, jahrein und Tag für Tag um Kost und Logis.

Keiner kennt ihre Geschichte besser als der Historiker Marco Leuenberger. 1991 hat er eine Lizenziatsarbeit über die «Geschichte der armenrechtlichen Kinderfürsorge im Kanton Bern 1847–1945» verfasst. Jetzt zeichnet er als Mitverfasser der neuen Studie, die sich insbesondere mit der Fremdplatzierung im 20. Jahrhundert befasst. Aufgrund seiner Archivrecherchen kommt er zum Schluss, dass in der Praxis ein Stadt-Land-Graben existierte. Während die Studie von Nadja Ramsauer («Verwahrlost», 2000) für die Stadt Zürich aufgezeigt hat, dass Fremdplatzierungen häufig aus erzieherischen und moralischen Gründen und fast ausschliesslich von der Vormundschaftsbehörde vorgenommen worden sind, sei das auf dem Land anders gewesen: «Hier waren Kindswegnahmen ein zentrales Instrument der behördlichen Armutsbekämpfung.»

Bevor 1912 das Schweizerische Zivilgesetzbuch in Kraft trat, konnten die Behörden Familien in prekären Verhältnissen kurzerhand auflösen. «Beantragte nun ein Familienvater bei der Armenbehörde finanzielle Unterstützung, so hiess es nicht selten: ‹Du hast zu viele Kinder. Wenn du von uns Geld willst, so schick zuerst eines oder mehrere zum Arbeiten weg.›», sagt Leuenberger. Gaben die Eltern unter diesem Druck Kinder weg, so taten sie es auf eigene Verantwortung: Für die Behörde fiel die Aufsichtspflicht weg. Und reichte dank der Kindsweggabe in der betroffenen Familie das Geld wieder für das Allernötigste, konnte die Behörde den Fall als erfolgreich erledigt ad acta legen. Deshalb wird das genaue Ausmass an Fremdplatzierungen wohl nie bekannt sein.

Einen Platz für die Kinder zu finden, war nicht schwierig: In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts überstieg auf dem Land die Nachfrage das Angebot. Insbesondere kleine Bauernhöfe waren auf Kinderarbeit angewiesen: «Erwachsene Knechte und Mägde suchten geregelte Arbeitszeit und höheren Lohn in den Fabriken. Entsprechend wurde Verdingkindern immer häufiger Erwachsenenarbeit aufgebürdet: misten, mähen, heuen, ernten.» Nicht nur die physische, auch die psychische Belastung nahm zu: «Während im 19. Jahrhundert auf dem Land auch leibliche Kinder stark mit körperlicher Arbeit belastet waren, änderte sich das im 20. Jahrhundert: Nun sahen verdingte Kinder Gleichaltrige, die Freizeit hatten.»

Kinderarbeit war ein zentraler Aspekt der Fremdplatzierung. Zwar gab es seit 1877 das Eidgenössische Fabrikgesetz, das Kinderarbeit in Fabriken verbot. Für die Landwirtschaft aber gab es – ausser der obligatorischen Schulpflicht – keine Grenze für die Ausbeutung kindlicher Arbeitskraft. Zwar mahnten amtliche Weisungen, Kinder nicht «übermässig» zu beanspruchen und ihnen genügend Schlaf zu garantieren. Aber die kleinbäuerliche Realität sah in der Regel so aus, dass die Kinder von morgens um 5 bis abends um 8 Uhr – im Sommer länger – arbeiteten und zwischendurch schnell zur Schule gingen.

In den Akten ist Leuenberger nicht den Kindern, sondern dem armenpolitischen Erwachsenenblick begegnet: «Soweit ich sehe, ist mit den Kindern kaum geredet worden.» Ähnlich wie im Fall der jenischen «Kinder der Landstrasse» verfuhren die Behörden auch mit diesen Kindern. Sie schnitten sie von ihrer Herkunft ab, indem sie Informationen verweigerten oder verfälschten, und die Kinder notfalls durch Lügen definitiv vom Milieu ihrer Herkunft trennten.

Es wäre viel zu tun

Für Leuenberger ist klar, dass in der Schweiz ein universitärer Lehrstuhl nötig wäre, an den die gründliche Erforschung dieser Sozialgeschichte angehängt werden könnte. Fremdplatzierung – übrigens auch in Heimen und Anstalten – ist ja nur ein Aspekt des Problems: Fremdplatzierte Jugendliche waren stigmatisiert und wiesen nach ihrem Schulaustritt oft derartige Bildungs- und soziale Defizite auf, dass ihnen anschliessend die Integration in die Gesellschaft misslang. Sie lebten am Rand, und wurden sie sozial auffällig, hat man sie als «Liederliche» und «Arbeitsscheue» «versorgt». Diese – nota bene extralegale – «Administrativjustiz», wie sie C. A. Loosli nannte, ist als Konsequenz massenhafter Fremdplatzierung von Kindern noch kaum erforscht.

Die Politik ignoriert die Bedeutung dieser Forschung bisher nach Möglichkeit: Die Motionen von Ruedi Baumann (Grüne, 2003) und Jacqueline Fehr (SP, 2004), mit denen sie die nationale Aufarbeitung der Verdingkindergeschichte forderten, lehnte der Nationalrat ab. Da seien Kantone und Gemeinden zuständig. Im Dezember 2004 bewilligte der Nationalfonds gerade mal ein Fünftel des beantragten Kredits für das Projekt «Verdingkinder, Schwabengänger, Spazzacamini und andere Formen von Fremdplatzierung und Kinderarbeit in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert» der Basler Professoren Heiko Haumann und Ueli Mäder. Das Projektgeld reichte für die Spesen jener, die zwischen 2005 und 2008 rund 270 Lebensberichte von ehemaligen Verding- und Heimkindern aufzeichneten und transkribierten (siehe: Marco Leuenberger, Loretta Seglias [Hrsg.]: «Versorgt und vergessen. Ehemalige Verdingkinder erzählen». Rotpunktverlag. Zürich 2008).

Es folgten verschiedene Vorstösse in kantonalen Parlamenten: Basel-Stadt unterstützte das Haumann-Mäder-Projekt, Schaffhausen lehnte ein Engagement ab, und der Kanton Thurgau will eine wissenschaftliche Projekteingabe wohlwollend prüfen. Am weitesten kamen die Engagierten im Kanton Bern: Aufgrund zweier Motionen bewilligte 2006 der Grosse Rat 200 000 Franken für ein Forschungsprojekt. «Erwähnenswert ist der uneingeschränkte Zugang zu den Akten», sagt Leuenberger. «Wir hatten als Forschende im Staatsarchiv des Kantons und in den Gemeindearchiven sehr gute Arbeitsbedingungen.» Er fügt bei, dass in anderen Kantonen die Archive für die sozialgeschichtliche Forschung bis heute schwierig zugänglich oder verschlossen seien.

Exgüsi sagen ist zu billig

Apropos historischer Moment: Zweifellos war im Berner Rathaus die regierungsrätliche Entschuldigung für die ehemaligen Verdingkinder eine Genugtuung. Wie 1986, als Bundespräsident Alphons Egli sich bei den Jenischen entschuldigte, oder im September 2010, als Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf den ehemals administrativ Versorgten die Hand reichte. Und auch die absehbare Entschuldigung bei den Zwangssterilisierten wird eine schöne Geste sein.

Über solchen Entschuldigungsgesten sollte man keinesfalls vergessen, worum es geht: um die Mechanismen repressiver Sozialpolitik. Heute werden über Missbrauchsdiskurse Zehntausende stigmatisiert, und wo von «Wiedereingliederung» in die Arbeitswelt geredet wird, sind die Grenzen zu Zwang und Nötigung fliessend geworden. Wer entschuldigt sich dereinst für die heutige Sozialpolitik? All diese Entschuldigungen sind entweder das Eingeständnis politischen Versagens oder zynisch. Und in beiden Fällen in mehr als einem Sinn billig.


Loretta Seglias, Marco Leuenberger und Simone Rudin: ‹Die Behörde beschliesst› – zum Wohl des Kindes? Fremdplatzierte Kinder im Kanton Bern 1912–1978. Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern (AHVB), Band 87. Bern 2011. 213 Seiten. 38 Franken

Die Studie : Drei Sondierbohrungen

Mit dem Buch «Die Behörde beschliesst» liegt endlich die erste wissenschaftliche Studie über das Verdingkinderwesen vor. Aus drei Perspektiven hat das Projektteam den Zeitraum von 1912 (Inkraftsetzung des Zivilgesetzbuches) bis 1978 (Inkraftsetzung der Eidgenössischen Pflegekinderverordnung) interdisziplinär befragt:

• Auf der juristischen Ebene werden ab 1897 alle Gesetze, Verordnungen und Weisungen präsentiert, die die Fremdplatzierungen geregelt haben. Obschon die Regeldichte gross war, zeigt sich, dass der Gebrauch und Missbrauch von fremdplatzierten Kindern vom Staat ungenügend beaufsichtigt worden ist.

• Anhand der Archive in den Emmentaler Gemeinden Lützelflüh und Sumiswald wird die Praxis in den Stichjahren 1912, 1930, 1945, 1962 und 1978 dargestellt. Aus sozialgeschichtlicher Perspektive sind die Fremdplatzierungen eine «Folge der damals repressiven Armenpolitik».

• Schliesslich sind mit soziopsychologischem Blick Gespräche mit Betroffenen ausgewertet worden: Sie hatten dann eine Chance, ihre Erfahrungen zu bewältigen, wenn sie den Sinn ihrer Fremdplatzierung verstanden haben. Sonst haben Schuld- und Schamgefühle später die Identitätsfindung erschwert oder verunmöglicht.

• In Bezug auf heutige Fremdplatzierung hält das Projektteam fest: Wirklich zum Wohl des Kindes können Behörden nur dann entscheiden, wenn sie die Qualität der Platzierung ernsthaft kontrollieren, die Platzierungsverfahren weiter professionalisieren – und wenn «das Bewusstsein für die partizipativen Rechte von Kindern und Jugendlichen» bei Fachleuten und in der Öffentlichkeit gestärkt wird.