Durch den Monat mit Anne Schwöbel von Transparency International (Teil 1): Wer sind die intransparenten Angsthasen?

Nr. 14 –

Anne Schwöbel setzt sich als Geschäftsführerin der Schweizer Sektion von Transparency International gegen Korruption ein. Mit der WOZ spricht sie über fehlende Transparenz, Schreckgespenster und Ablenkungsmanöver bei der Politikfinanzierung.

Anne Schwöbel (39): «Was die Parteienfinanzierung in der Schweiz angeht: Hier fehlen die Kontrollmechanismen.»

WOZ: Frau Schwöbel, wie käuflich ist Politik?
Anne Schwöbel: Die Frage ist doch, ob die Rahmenbedingungen so geschaffen sind, dass erst gar kein Missbrauch stattfinden kann. Die aktuelle Situation in der Politik ist sehr intransparent. Intransparenz ist der ideale Nährboden für Missbrauch und Korruption.

Im Herbst finden Wahlen statt. Parteienfinanzierung spielt da zweifellos eine grosse Rolle …
Parteienfinanzierung ist ein zu enger Begriff. Wir verlangen nicht nur eine Offenlegungspflicht für Parteien, sondern auch für politische Gremien und Gruppen. Wir bevorzugen also den Begriff der Politikfinanzierung. Das Risiko von Korruption und Missbrauch sehen wir denn auch weniger bei den Parteien an sich, sondern bei Abstimmungen, wo sich politische Interessenvertreter einbringen. Und natürlich auch bei Wahlen.

Ist die Beeinflussung der Stimmbevölkerung bei Abstimmungen grösser als bei Wahlen?
Ja. Bei Abstimmungen stehen Interessengruppen hinter einer Vorlage – oder sie bekämpfen sie. Sie lancieren Inseratekampagnen und mischen im politischen Geschehen mit, ohne an die Öffentlichkeit zu treten. Sie sind meist finanzstark, bleiben aber im Hintergrund.

Beispielsweise der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse …
Richtig. So was läuft ja meistens nicht über die Parteikassen. Economiesuisse beispielsweise handelt eigenständig. Die Initiativ- und Referendumskomitees müssten offenlegen, von wem sie wie viel Geld erhalten.

Wenn ich mit Parlamentariern über Finanzen im Politbetrieb sprechen will, sagen sie oft: Transparenz bedeutet weniger Spenden, der Staat müsste einspringen. Das wäre das Ende des Milizsystems.
Das ist doch kein Argument. Ich erkenne keinen Widerspruch zwischen einer Offenlegungspflicht und einem Milizsystem. Es gibt dieses Schreckgespenst, dass die Parteispenden zurückgingen, wenn sie offengelegt werden müssten. Dafür gibt es aber keinen Beleg. Nehmen wir etwa England: Dort hat man 2001 die Offenlegung der Parteifinanzen eingeführt, doch das hat keineswegs zu einem Rückgang der Spenden geführt.

Und doch ist diese Angst verbreitet – gerade bei den bürgerlichen Parteien.
Die Angst ist völlig unbegründet. Das ist ein Ablenkungsmanöver. Die Offenlegung der Parteispenden hat nichts mit einer staatlichen Parteienfinanzierung zu tun – wie die Bürgerlichen das immer wieder behaupten.

Was würde eine Offenlegung denn ganz konkret bedeuten?
Da gibts verschiedene Möglichkeiten: In Frankreich etwa müssen Spenden ab 120 Euro ausgewiesen werden, und Unternehmen dürfen nicht spenden. In Deutschland müssen Beträge über 10 000 Euro angegeben werden. Da muss jedes Land seine eigenen Regeln finden: Wer muss was offenlegen? Ab wie viel Geld? Wer darf spenden, wer nicht? Diese Fragen zu beantworten, ist nicht der Job von Transparency, sondern von Experten und der Politik.

Wie sieht es in der Schweiz aus?
Die Schweiz hat – auch hier – eine Sonderstellung. Die Mehrzahl der demokratischen Länder dieser Welt hat seit den fünfziger Jahren sukzessive eine Regelung zur Offenlegungspflicht eingeführt. Nicht so die Schweiz.

Haben Sie eine Erklärung dafür?
Ich glaube, dass man sich in der Schweiz schlicht nicht in die Kassen schauen lassen möchte. Die Finanzen in der Parteienlandschaft, das ist eine Blackbox … Es gab in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder politische Vorstösse, aber sie wurden allesamt abgeblockt. Es fehlt also am politischen Willen – das hängt wohl auch mit den beschriebenen Ängsten zusammen.

Auf der kantonalen Ebene gibt es doch Regelungen, zum Beispiel im Tessin …
Schon, nur hapert es dort an der Umsetzung. Die bestehende Gesetzesregelung ist sehr umfassend und betrifft Parteien, Kandidaten, politische Gruppierungen – also alle, die in einem politischen Prozess finanziell eine Rolle spielen. All diese Gruppen müssen die Parteispenden offenlegen. Aber man hat die Einführung dieses Gesetzes nicht wahrgenommen.

Weil die Gesetze Lücken haben?
Nein, das ist alles geregelt: Den Tessiner Parteien, die die Spenden nicht offenlegen, müssten gemäss Gesetz eigentlich die indirekten staatlichen Beiträge, die sie erhalten, gestrichen und Kandidaten müssten bei Verstössen gebüsst werden. Nur: Das wird nicht getan, die Sanktionen werden nicht umgesetzt.
Es gibt also in der Schweiz kaum Regeln zur Politikfinanzierung – und die wenigen, die es gibt, werden nicht eingehalten?
… oder es fehlen die Kontrollmechanismen. Es bräuchte unabhängige Gremien, die das kontrollieren.

Die Regeln sind also offenbar wirkungslos ...
Nein, nur weil die Regeln nicht eingehalten werden, bedeutet das nicht, dass sie unnötig sind. Missbrauch gibt es immer. Sonst bräuchten wir ja kein Strafgesetz mehr. Das Strassenverkehrsgesetz ist ein gutes Beispiel. Hier kommt es laufend zu Verletzungen, was seine Berechtigung umso mehr aufzeigt.