Menschenrechtsbeobachtung: Ausschaffungen mit einem Feigenblatt für die Behörden

Nr. 25 –

Der Evangelische Kirchenbund überwacht künftig Ausschaffungen. Wie es zum Deal zwischen Bundesamt für Migration und Kirchenbund kam, wieso Menschenrechtsorganisationen dem Engagement skeptisch gegenüberstehen und warum von allen Seiten Sünde droht.


Da hat sich der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) auf ein heikles Experiment eingelassen: Er organisiert während der nächsten sechs Monate die Überwachung von Ausschaffungen, auf dass es nicht mehr zu Todesfällen komme und die Behörden die Zwangsmassnahme «unter Achtung der Menschenwürde» anwendeten. Die BeobachterInnen sollen bei 10 bis 15 von insgesamt rund 25 vorgesehenen Ausschaffungsflügen dabei sein und anschliessend Berichte verfassen.

Die Flüchtlingshilfe, die sich für das Mandat beworben hatte, durfte die Aufgabe nicht selber übernehmen, weil sie bereits andere Mandate des Bundes im Migrationsbereich innehat. Gegen Versuche, diese Bedingung aufzuweichen, haben offenbar einige Kantone opponiert. Das Schweizerische Rote Kreuz lehnte es letztes Jahr ab, den Auftrag anzunehmen. Das Risiko eines Imageschadens sei zu gross gewesen, so das Rote Kreuz gegenüber «swissinfo.ch». Die WOZ weiss: Das Bundesamt für Migration (BFM) ist dann aktiv auf den SEK zugegangen und hat ihm den Auftrag angeboten. Der SEK wiederum holte sich «Unterstützung» bei der Flüchtlingshilfe.

Und diese Unterstützung geht ziemlich weit: Die Flüchtlingshilfe ist für die eigentliche Beobachtung zuständig. Sie kontaktiert derzeit mögliche BeobachterInnen. Gesucht werden ehemalige Justiz- oder PolizeidirektorInnen sowie RechtsprofessorInnen. «Wir brauchen für diese heikle und psychisch belastende Aufgabe Personen, die etwas vom Recht verstehen und Staatshandlungen beurteilen können», sagt Beat Meiner, Generalsekretär der Flüchtlingshilfe. Wer konkret angefragt wird, wollte Meiner noch nicht verraten. Hanspeter Uster, ehemaliger grüner Justiz- und Polizeidirektor von Zug, hat bereits abgesagt. Ihm würden in nächster Zeit die Kapazitäten fehlen, so Uster gegenüber der WOZ.

Legitimierung von Misshandlungen?

Der SEK wiederum organisiert das eigentliche «Monitoring», also den Prozess, bei dem BehördenvertreterInnen und «Zivilgesellschaft» zusammensitzen und anhand der Beobachtungsberichte über Verbesserungen bei den Ausschaffungsabläufen und -methoden beraten. Der SEK musste sich in einer Vereinbarung mit dem BFM verpflichten, die Beobachtungsberichte vertraulich zu behandeln. Vertraulich scheint auch die Vereinbarung an sich zu sein. Das BFM verweigerte der WOZ die Einsicht in das Dokument.

Denise Graf von Amnesty International fordert Transparenz: «Wenn Monitoring heisst, dass dann ein Vertreter der SEK und einer der Flüchtlingshilfe mit den Behörden an einen Tisch sitzen und ansonsten schweigen, dann bringt das nichts, dann werden sie einfach Teil der Blackbox ‹Ausschaffungen›.» Man müsse die Öffentlichkeit zumindest in einem Jahresbericht über die Beobachtungen und Empfehlungen informieren können, meint Graf. Und wenn Missstände beobachtet worden seien und nichts zu deren Behebung geschehe, müsse man die Möglichkeit haben, dies öffentlich anzuprangern. Nötig sei ein breites Begleitforum von «Vertretern der Zivilgesellschaft», das bereits in sich eine Art von Öffentlichkeit sicherstelle.

Letzteres verspricht Beat Meiner von der Flüchtlingshilfe: «Wir wollen mehrere Organisationen aus verschiedenen Bereichen in einem Beobachtungsforum miteinbeziehen.» Das sei entscheidend für die Legitimation und die Unabhängigkeit der Beobachtung.

Für Rolf Zopfi von der Menschenrechtsorganisation Augenauf, die sich seit Jahren kritisch mit Ausschaffungen beschäftigt, werden SEK und Flüchtlingshilfe «zum Feigenblatt der Behörden». Zwangsausschaffungen seien grundsätzlich abzulehnen. «Wo sonst stehen präventiv Ärzte bereit aus Angst, die Betroffenen könnten sterben?», fragt Zopfi. «Lebensgefährliche Zwangsausschaffungen gehören verboten, nicht beobachtet.» Ein Monitoring würde in erster Linie der Legitimierung einer «systematischen Misshandlung von Menschen» dienen, so der Augenauf-Aktivist weiter.

Was heisst denn da Sünde?

Die Gefahr, ein Feigenblatt für die Praxis der Behörden zu sein, bestehe nur, wenn die Empfehlungen keine Konsequenzen nach sich ziehen würden, entgegnet Beat Meiner. «Ich bin aber ehrlich überzeugt, dass dies nicht der Fall sein wird, dass bei den Behörden eine echte Bereitschaft für Verbesserungen vorhanden ist.» Die Beobachtung sei eben gerade keine Zustimmung zur konkreten einzelnen Ausschaffung oder zu einem Gewalteinsatz, so Meiner. Insgesamt – das hätten auch Erfahrungen in Deutschland gezeigt – könne ein solches Monitoring durchaus erfolgreich sein. «Alleine schon die Anwesenheit von Beobachtern führt zu vermindertem Einsatz von Gewaltmitteln», sagt der Generalsekretär der Flüchtlingshilfe.

Gottfried Locher, der neue Präsident des Kirchenbundes, hat der NZZ Bemerkenswertes zu den Erwägungen des SEK erzählt (die NZZ zitierte indirekt): «Es stehe dem SEK gut an, diese ‹diakonische Gratwanderung› zu wagen. So oder so verhalte man sich hier, theologisch gesprochen, sündhaft, weil entweder Menschen in eine ungewisse Zukunft geschickt würden oder durch unbegrenzte Einwanderung die soziale Sicherheit gefährdet werde.»

Für die WOZ war Gottfried Locher am Montag und Dienstag dieser Woche nicht zu sprechen. Sein Pressesprecher beteuert, der SEK sei sich bewusst, dass es sich um einen sensiblen und heiklen Auftrag handelt. Seine Organisation beschäftige sich seit Jahren mit Migration. Im Kern gehe es ihr hier lediglich darum, dass auch Auszuschaffenden ein Minimum an Menschenwürde garantiert werde – mit der Frage, ob Ausschaffungen grundsätzlich zu befürworten seien, habe dies absolut nichts zu tun.