Whistleblower Rudolf Elmer: Geisel des Bankgeheimnisses

Nr. 27 –

Der ehemalige Bank-Bär-Manager Rudolf Elmer wurde vor einem halben Jahr zu einer Geldstrafe verurteilt – und unmittelbar darauf erneut verhaftet. Seither schmort er in Untersuchungshaft. Ihm droht ein zweiter Prozess.


Am Abend des 19. Januar dieses Jahres wurde der Wirtschaftsprüfer Rudolf Elmer in Rorbas, einem Dorf im Zürcher Tösstal, verhaftet. Als Elmer sein Auto in die Tiefgarage steuerte, erwarteten ihn dort bereits die Beamten der Zürcher Polizei, um ihn in Handschellen zu legen. Der Ex-Manager der Privatbank Julius Bär wird verdächtigt, am 17. Januar an einer Pressekonferenz im Londoner Frontline Club dem Wikileaks-Gründer Julian Assange zwei CDs mit Bankdaten übergeben und damit gegen das Bankgeheimnis verstossen zu haben.

Sechs Monate sind seither vergangen. Und Rudolf Elmer, der Mann mit Buchhalterbrille und drei tiefen Furchen auf der Stirn, sitzt noch immer in Untersuchungshaft im Bezirksgefängnis Winterthur.

Nur Stunden vor dieser Verhaftung hatte Elmer an jenem regnerischen Januarmittwoch unter dem Blitzlichtgewitter der versammelten Weltpresse das Zürcher Bezirksgericht verlassen, wo er wegen Drohung, Nötigung und Verletzung des Bankgeheimnisses in den Jahren 2004 und 2005 zu einer bedingten Geldstrafe von 7200 Franken verurteilt worden war.

Allein gegen die Bahnhofstrasse

Im Gerichtssaal hatte die Staatsanwältin Alexandra Bergmann bereits den Grundstein für das neue Strafverfahren gegen Elmer gelegt. Zum Prozessbeginn erhob sich Bergmann zum Erstaunen der Anwesenden und wandte sich an Rudolf Elmer: ob es stimme, dass er sich vor zwei Tagen, am 17. Januar, in London befunden habe; und ob er dort Julian Assange zwei CDs mit Bankdaten übergeben habe. Der Richter wies Elmer alarmiert darauf hin, dass er die Fragen nicht beantworten müsse. Elmer schwieg. Die Staatsanwältin fuhr fort, dass sie angesichts Elmers CD-Übergabe nicht mehr eine bedingte, sondern eine unbedingte Strafe fordere, da Elmer ja «Wiederholungstäter» sei. (Der Prozess hatte wohlgemerkt eben erst begonnen, und Elmer war zu diesem Zeitpunkt noch keines Vergehens schuldig gesprochen worden. Zudem: Wie will die Staatsanwaltschaft beweisen, dass sich auf den CDs tatsächlich Bankdaten befinden?) Den Auftritt mit Assange wertete die Staatsanwältin als «Missachtung des Gerichts», Elmer habe «offenbar keine Lehren aus dem bisherigen Verfahren gezogen».

Der Richter folgte ihrem Antrag nicht – und sprach lediglich eine bedingte Geldstrafe aus.

Diese kurze Episode zu Beginn des Prozesses sagt viel über den Fall Elmer, über die Vorgehensweise der Untersuchungsbehörden, über den Kampf des Schweizer Finanzplatzes gegen einen Abtrünnigen, einen Nestbeschmutzer. «Es war sofort klar, dass es zu einem zweiten Prozess kommen würde», sagt Niklaus Scherr, Gemeinderat der Zürcher Alternativen Liste (AL), der das Gerichtsverfahren beobachtete und im Anschluss daran eine Pressekonferenz mit Rudolf Elmer veranstaltete. «Man hätte Elmer auch gleich vor dem Gerichtssaal verhaften können. Aber das wollte die Staatsanwaltschaft nicht, nicht vor den Kameras der Weltpresse. Stattdessen die fiese Verhaftung in aller Stille in seiner eigenen Tiefgarage.»

Die Geschichte von Rudolf Elmer ist die eines Whistleblowers, eines Mannes, der –aus welchen Motiven auch immer – Alarm geschlagen hat, sich mit seinen Kenntnissen an die Öffentlichkeit wandte und dafür die geballte Kraft des Finanzplatzes und seiner Gehilfen zu spüren bekam. Über Elmer wurde viel geschrieben, oft über seine Beweggründe, seine Fehler, seine Psyche – vor allem in der Schweiz. Nur die wenigsten setzten sich hierzulande (im Gegensatz zu ausländischen Medien) mit den Fakten auseinander, die Elmer ans Licht brachte: etwa den Steuerhinterziehungspraktiken der Bank Bär, den Verwicklungen des damaligen Anwalts und heutigen Tamedia-Präsidenten Pietro Supino, den Methoden, mit welchen die Bank Bär Elmer unter Druck setzte. Der Finanzjournalist Gian Trepp, der Elmer seit 2005 kennt und in der WOZ mehrfach über ihn berichtet hat, sagt: «Der Fall Elmer ist die Geschichte eines kleinen Mannes, der gegen die Bahnhofstrasse aufgestanden ist. Und jetzt soll ein Exempel an ihm statuiert werden.»

Rudolf Elmer, geboren 1955, aufgewachsen im Zürcher Kreis 5, schloss die Handelsschule mit Diplom ab, machte danach berufsbegleitend eine Ausbildung zum Controller und Wirtschaftsprüfer und arbeitete ab 1987 für die Privatbank Julius Bär: von 1994 bis 2002 auf den Cayman-Inseln, einem Steuerparadies in der Karibik, erst als Revisor, am Schluss als operativer Geschäftsführer, ehe ihn die Bank nach einem abgebrochenen Lügendetektortest entliess. Sie vermutete, Elmer habe Daten der Bank entwendet und an Steuerbehörden weitergegeben. Die Folge war ein jahrelanger Streit zwischen der Bank Bär und Rudolf Elmer: Der Whistleblower verschickte Drohungen per E-Mail und veröffentlichte Bankdaten, die Bank antwortete mit Klagen und hetzte ihm eine Armada von Privatdetektiven auf den Hals. 2008 verhalf Elmer der damals weitgehend unbekannten Enthüllungsplattform Wikileaks zu weltweitem Ruhm, indem er ihr geheime Daten der Bank Bär übergab, die die Offshoregeschäfte und komplizierten Firmenkonstrukte der Bank auf den Cayman-Inseln offenlegten, mit denen Reiche Steuern hinterzogen.

Das war sein Verbrechen. Elmer brach das Bankgeheimnis, um die Banken anzuklagen – der Bundesrat brach im Fall UBS das Bankgeheimnis, um die Banken zu schützen. «Ich benutze den Begriff Klassenjustiz nicht gerne», sagt Niklaus Scherr von der AL. «Aber hier? Das war ein klassischer Fall von Klassenjustiz.»

Unterstützung vom Bundesgericht

Jetzt also sitzt dieser Mann im Gefängnis von Winterthur, als Geisel des Bankgeheimnisses, seit sechs Monaten. Begründet wird die lange Haftdauer mit einem «dringenden Tatverdacht» und der «bestehenden Kollusionsgefahr», also dass die Ermittlungen behindert werden könnten. Das Besuchsrecht ist eingeschränkt, für JournalistInnen sowieso. Die Untersuchungsbehörden haben kein Interesse an Publizität im Fall Elmer, der Staatsanwalt Peter Giger wollte der WOZ keine Fragen zu Elmer beantworten. In gut zwei Wochen, am 23. Juli, läuft die angeordnete Dauer der Untersuchungshaft ab. Dann entscheidet ein Haftrichter, ob die Haft verlängert oder Elmer auf freien Fuss gesetzt wird.

Abgeschirmt von der Öffentlichkeit konnte Elmer kürzlich dennoch einen kleinen Erfolg feiern: Er hatte 2007 gegen die Bank Bär, einzelne Geschäftsleitungsmitglieder und die Privatdetektei Ryffel wegen Nötigung, Drohung und Körperverletzung geklagt. 2004 und 2005 hatte die Bank zwischen sechs und elf Detektive beauftragt, Elmer zu observieren – «verdeckt», behauptet die Bank. Elmer hingegen sagt, die Bank wollte ihn einschüchtern. Tatsächlich sind Zweifel an der «verdeckten» Observierung angebracht: Fünfzehn Monate lang studierten die Detektive Elmers Tagesablauf, prüften, ob er Drohbriefe einwarf, filmten ihn in Internetcafés. Sie fuhren «mit quietschenden Reifen» durch Elmers Wohnquartier, beobachteten ihn (laut Elmer klar sichtbar) am Wohnort, in Cafés, am Arbeitsplatz, verfolgten seine Frau auf der Autobahn, sprachen seine Sekretärin auf offener Strasse an und zeigten ihr zwei Fotos von ihm. Einmal fingen die Detektive gar Elmers Tochter auf dem Weg zum Kindergarten ab und boten ihr einen Apfel an, um sie «in Angst und Schrecken» zu versetzen. Elmer und seine Tochter begaben sich darauf in Therapie, eine posttraumatische Belastungsstörung wurde diagnostiziert.

All das ist gerichtsfest dokumentiert. Bloss: Dass Elmer die Detektive bemerkt habe, sei auf seine erhöhte Aufmerksamkeit zurückzuführen, sagen die Beschuldigten. Keinesfalls hätten sie Elmers Familie einschüchtern wollen.

Die Staatsanwaltschaft Zürich stellte das Verfahren ein, aber Elmer rekurrierte bis vor Bundesgericht. Im März entschied die höchste juristische Instanz im Sinne Elmers: Die Staatsanwaltschaft habe nur entlastende Zeugen der Bank sowie der Privatdetektei angehört. Das Bundesgericht sprach von Willkür und gab der «Laienbeschwerde» von Elmer statt: Der Fall geht zurück an die Staatsanwaltschaft.

Derzeit ist sie daran, Termine für neue Anhörungen zu finden. Dann sollen auch Elmers ZeugInnen ihre Version der Geschichte erzählen dürfen.

+++ Update vom 8. Juli 2011, 17 Uhr +++


Am Freitag teilt die Pressestelle der Oberstaatsanwaltschaft der WOZ mit, dass die Untersuchungshaft des Whistleblowers Rudolf Elmer aufrecht erhalten wird. Am 23. Juli wäre Elmers sechsmonatige U-Haft abgelaufen. Der zuständige Haftrichter entschied, dem Antrag auf Haftverlängerung stattzugeben. Rudolf Elmer bleibt damit bis am 1. Oktober in Untersuchungshaft.

Moonstone Trust – persönliche Stellungnahme von Pietro Supino

Als junger Anwalt war ich von 1996 bis etwa Mitte 1998 als persönlicher Mitarbeiter und Assistent des Gründungspartners Dr. Thomas Bär bei Bär & Karrer tätig. Die Verantwortung für die Kunden und den Kundenkontakt lag dabei, wie bei Bär & Karrer üblich, stets beim Senior Partner Dr. Thomas Bär, der zu diesem Zeitpunkt auch Verwaltungsratspräsident der Bank Julius Bär war.

Die Errichtung des Moonstone Trusts geschah ausschliesslich auf direkte Anweisung meines Vorgesetzten Dr. Thomas Bär. Aufgrund der Position von Dr. Thomas Bär und meiner Aufgabe als sein persönlicher Mitarbeiter hatte ich keinerlei Anlass, an der Rechtmässigkeit dieser Anweisung zu zweifeln. Es war mir im Verlauf meiner bisherigen beruflichen Karriere stets ein persönliches Anliegen, korrekt und verantwortungsbewusst zu handeln.

Nach Ende meines Arbeitsverhältnisses habe ich in meiner nicht übertragbaren Funktion als formeller Gründer des Trusts auf Wunsch von Bär & Karrer noch einmal ein Schreiben in dieser Sache unterzeichnet. Dies nach einer ausdrücklichen Bestätigung, dass die Identifikations- und Herkunftsnachweise erbracht seien und verbunden mit dem Wunsch, in Zukunft aufgrund des beendeten Arbeitsverhältnisses nicht mehr in diese Angelegenheit involviert zu werden.