Standpunkt von Josef Lang: Für eine Aufhebung des Minarettverbots

Nr. 32 –

Das Minarettverbot stärkt die Rechtsextremen Europas und schwächt den säkularen Gehalt der Bundesverfassung, schreibt der Grüne Nationalrat Josef Lang.

Das Ja einer Mehrheit des Schweizer Souveräns zum Minarettverbot am 29. November 2009 löste weltweit «Jubel und Entsetzen» aus, wie die «Welt Online» am Tag danach titelte. Nach ihrem Jubel gingen die Rechtspopulisten und Rechtsextremen zahlreicher Länder zur Tat über. So verbreite die neonazistische NPD in Deutschland Flugblätter mit dem Titel «Danke, Schweiz – Minarettverbot auch hier». Wenn der Walliser Oskar Freysinger zu einer Galionsfigur der europäischen Islamophoben wurde, erklärt sich das ausschliesslich aus dem damaligen Volksentscheid. «Der Tag, der alles für ihn veränderte, war ein Sonntag, 29. November 2009.» Das schrieb Sacha Batthyany, der den SVP-Nationalrat auf dessen Reise zu deutschen Rechtsextremen begleitet hatte, in seiner «Magazin»-Reportage, die kurz vor den Anschlägen von Oslo erschienen war.

Fanal und Symbol

Für etliche SchweizerInnen, die damals für das Minarettverbot stimmten, hat sich nach dem 23. Juli 2011 vieles verändert. Auch wenn es falsch wäre, einen Zusammenhang zwischen Minarettverbot und Massenmord herzustellen, hat die Tatsache, dass das Manifest des Attentäters dem schweizerischen Volksentscheid eine Reverenz erwies, viele nachdenklich gestimmt. Vor allem wurde aufgrund der folgenden Diskussionen und Enthüllungen klar, dass das Minarettverbot die Rolle eines Fanals und Symbols spielt, an dem sich die Islamfeinde festhalten und orientieren. Spätestens jetzt steht zweifellos fest, dass der Urnenentscheid der «ältesten Demokratie» die Rechtsextremen europaweit bestärkt und gestärkt hat. Noch nie in der Geschichte des Bundesstaates ist ein Verfassungsartikel derart in eine Schmuddelecke geraten wie das Minarettverbot. Allein der Schaden, den das Minarettverbot den europäischen Demokratien zufügt, ist ein Grund, dieses baldmöglichst wieder aufzuheben. Die Tatsache, dass hiesige Wortführer der Volksinitiative wegen ihrer zweifelhaften Auslandsbeziehungen im Zwielicht stehen, gibt einer solchen Forderung zusätzliches Gewicht.

Säkulare Demokratie

Den grössten Schaden fügt das Minarettverbot der schweizerischen Verfassung selber zu, weil es das Gleichheitsgebot, die Religionsfreiheit und den säkularen Charakter des Bundesstaates verletzt. Ähnlich wie im Bundeshaus kein einziges religiöses Zeichen zu finden ist, fand bis zum 29. November 2009 keine Religion oder Konfession im Grundgesetz eine besondere Erwähnung. Der Religionsartikel 72, welcher «die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche» den Kantonen überträgt, benutzt zwar einen christlichen Begriff. Die Lehre ist sich aber einig, dass es sich dabei um einen laut dem Staatsrechtler Ivo Hangartner «terminologischen Anachronismus» handelt und damit alle Religionsgemeinschaften gemeint sind. Die Verteidigung und Bewahrung des säkularen Charakters des Bundesstaates ist umso dringlicher, als er in letzter Zeit im Windschatten der grassierenden Muslimfeindlichkeit auch aus der EVP und CVP infrage gestellt wurde. So schlug die CVP vor drei Wochen vor, dass «bei Anschlägen auf Christen oder ihrer Verfolgung den jeweiligen Staaten keine Entwicklungshilfe mehr bezahlt werden» soll. Eine Aussenpolitik, für die religiöse Zugehörigkeit ein Kriterium ist, widerspricht der konfessionellen Neutralität des Staates. Bezeichnend ist, dass die CVP im gleichen Text vorschlägt, von der entwicklungspolitischen «Option für die Ärmsten», einem wichtigen christlichen Grundsatz, abzurücken.

Historisches Vorbild

Bei der Aufhebung des Minarettverbots ist der Freisinn besonders herausgefordert. Noch im April 2006 hat die FDP vor dem Hintergrund des Karikaturenstreits folgende Forderungen erhoben: «Trennung von Staat und Religion; liberale Werte statt Leitkultur; keine kultur- oder religionsspezifische Politik». Nach dem Abstimmungskampf über das Minarettverbot sah sich der freisinnige alt Ständerat René Rhinow veranlasst, seiner Partei folgende Worte ins Stammbuch zu schreiben : «Gerade die FDP wäre gut beraten, sich ihrer liberalen Wurzeln zu besinnen und sich an vorderster Front für die Freiheit Andersdenkender einzusetzen.» (NZZ, 9.12.2009). Als im Januar 1866 die Mehrheit des männlichen Souveräns die Kultusfreiheit für JüdInnen ablehnte, machten sich freisinnige Köpfe unverzüglich daran, diese Verletzung urliberaler Grundsätze aufzuheben. Acht Jahre später, im April 1874, wurden die JüdInnen im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung den ChristInnen verfassungsrechtlich gleichgestellt. Heute laufen die beiden direktesten Wege zur Wiederherstellung der Gleichheit und Religionsfreiheit über eine von möglichst allen Linken und Liberalen unterzeichnete parlamentarische Initiative oder über einen Vorstoss der Staatspolitischen Kommission. Das Volk hätte damit die Chance, einen Fehlentscheid zu korrigieren, dessen Tragweite von fast allen unterschätzt wurde.

Josef Lang ist Nationalrat der Alternative – die Grünen und Historiker in Zug. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehört der Zusammenhang von christlichkonservativem Nationalismus und Antisemitismus.