Ausserdem: Sachschaden: Hundert Franken

Nr. 45 –

Mit der Urteilsverkündung in Bellinzona ging am Dienstag ein politisches Strafverfahren zu Ende. Das Bundesstrafgericht verhängte gegen Andrea Stauffacher, die bekannteste Vertreterin des Revolutionären Aufbaus Schweiz (RAS), eine unbedingte Haftstrafe von siebzehn Monaten. Die Bundesanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre gefordert – doch ihre Anklage ist in weiten Teilen zusammengebrochen.

Sie hatte Stauffacher vorgeworfen, das Auto eines Zürcher Polizisten in Brand gesetzt und zwischen 2002 und 2007 fünf Anschläge mit «unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen» begangen zu haben. Zwei solcher Attacken durch handelsübliche Feuerwerkskörper konnten der Angeklagten angehängt werden – weil das Gericht keine Hemmungen hatte, den Zugriff auf eine DNA-Probe Stauffachers aus dem Jahr 2001, die eigentlich längst hätte vernichtet sein müssen, als legitime Ermittlung anzuerkennen. Der Schaden, der durch diese beiden Aktionen verursacht wurde, beläuft sich auf ganze hundert Franken – ausgelöst durch viel Rauch, der 2006 im Gebäude der Kantonspolizei Zürich entstanden war. Das Gericht sah trotzdem den Tatbestand der «Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht» gegeben. Das ist der einzige Erfolg der Ankläger.

Seit 2007 hatten Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei gezielt gegen Stauffacher ermittelt. Sie hatten sie observiert, ihr Telefon abgehört und ihre E-Mails mitgelesen. Sie hatten den Datenverkehr mit den in Deutschland ansässigen Servern für die Website des RAS angezapft. Sie hatten ein biometrisches Gutachten erstellen lassen, das Stauffachers Beteiligung an der Brandstiftung nachweisen sollte – obwohl die Observationsbeamten sie auf dem Video vom Tatort partout nicht erkennen konnten.

Rund fünfzig Pyroanschläge gab es in der Schweiz zwischen 2002 und 2007, zwei hat das Bundesstrafgericht der Angeklagten nun angelastet. Das Resultat der Ermittlungen ist also äusserst bescheiden. Eine Strafe von siebzehn Monaten für einen Sachschaden von hundert Franken gibt es nur in einem politischen Verfahren.

Was weiter geschah : Andrea Stauffacher in Haft

Am 1. Mai forderte Andrea Stauffacher lautstark «Freiheit für alle politischen Gefangenen». Nun sitzt sie seit dem 13. Mai in Winterthur im Gefängnis. Im November 2011 verurteilte das Bundesstrafgericht die 63-jährige Repräsentantin des Revolutionären Aufbaus zu siebzehn Monaten Haft, wegen «Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht» sowie der Aufbewahrung und des Besitzes von Sprengstoffen. Bei einem missglückten Angriff mit einer «Horror-Knall-Rakete» auf das spanische Konsulat in Zürich 2002 und der Zündung eines «Donnerschlags Nr. 2» an einem Gebäude der Zürcher Kantonspolizei entstand 2006 ein Sachschaden von hundert Franken.

Die InsassInnen im Gefängnis in Winterthur befinden sich normalerweise in Halbgefangenschaft oder im offenen Vollzug, dürfen ihrer Arbeit also weiter nachgehen. Dies gilt nicht für Stauffacher, die nur BesucherInnen empfangen darf und telefonisch oder per Post Kontakt nach aussen hat. Sie gibt sich kämpferisch: «Der Kampf für eine revolutionäre Alternative geht drinnen gleich weiter wie draussen. Es ändern sich nur die Umstände», sagt sie gegenüber der WOZ. Ob Stauffacher die ganzen siebzehn Monate absitzen muss, ist unklar. Das Amt für Justizvollzug gibt keine konkreten Auskünfte zu einzelnen Personen: «Bei einer günstigen Prognose sieht der Gesetzgeber vor, dass eine verurteilte Straftäterin nach zwei Dritteln der Strafe bedingt entlassen werden kann.»

Corsin Zander