Asylpolitik: «Wer sich nicht beteiligt, macht sich moralisch unglaubwürdig»

Nr. 3 –

Amnesty International kritisiert den Untersuchungsbericht zu den nicht behandelten irakischen Asylgesuchen scharf. Zum Asylskandal führte letztlich, dass die Schweiz die Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen ausgesetzt hat.

Zwei Kartonkisten sorgten im Sommer letzte Jahres für Schlagzeilen. Die Kisten enthielten Tausende von Asylgesuchen aus der Schweizer Botschaft in Syrien, die nicht behandelt worden waren. Irakische Flüchtlinge, die vor dem Krieg der USA gegen den Diktator Saddam Hussein ins Nachbarland geflohen waren, hatten die Gesuche von in den Jahren 2006 bis 2008 eingereicht. Auch auf der Schweizer Botschaft in Ägypten wurden solche Anträge sistiert.

Der Untersuchungsbericht zum Fall wurde letzte Woche publiziert, verfasst hat ihn der ehemalige Bundesrichter Michel Féraud (FDP). Im Gegensatz zum Skandal war dessen Aufklärung den meisten Medien nur einen kurzen Beitrag wert. Was steht tatsächlich im Bericht?

Die Nichtbehandlung der insgesamt 8000 Gesuche, schreibt Michel Féraud, «verletzte» das Asylgesetz. Es genügt für ein Asylgesuch, wenn mündlich oder schriftlich um Schutz vor Verfolgung ersucht wird. Die Eingaben an die Schweizer Botschaft enthielten ein solches Schutzersuchen – und sind damit «als Asylgesuche zu qualifizieren».

Die «drohende Flut»

Der damalige Justizminister Christoph Blocher und das Bundesamt für Migration (BFM) wollten anfänglich einen Teil der Gesuche prüfen. Die übrigen Verfolgten sollte das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) registrieren. Auf Vorschlag des damaligen Botschafters in Damaskus, Jacques de Watteville, sistierte die Schweiz schliesslich alle Anträge. Ansonsten drohe eine «Flut neuer Gesuche». Zudem habe das UNHCR angeboten, dass es sich um die Flüchtlinge kümmere.

Im Bericht hält der UNHCR-Repräsentant in Syrien zwar fest, dass sich die Schweiz und ihr Botschafter stark für die Flüchtlinge engagierten. Doch es habe keine Abmachung gegeben. Ausserdem sei die Behandlung von Asylgesuchen Sache der Staaten.

Über das weitere Schicksal der Flüchtlinge liefert Féraud kaum Angaben: «Grundsätzlich – das heisst im Grossen und Ganzen – drohte irakischen Staatsangehörigen sowohl in Syrien als auch in Ägypten keine Rückschiebung.» Allfällige disziplinarische Verstösse untersucht er nur für das BFM und erklärt sie für verjährt. Als Folgerung empfiehlt Féraud die Abschaffung des Botschaftsasyls: «In ausserordentlichen Situationen sind auf dieser Grundlage adäquate und praktikable Lösungen sehr schwierig.»

«Der Bericht ist unvollständig und in bestimmten Schlussfolgerungen unhaltbar», kritisiert Denise Graf von Amnesty International. «Unvollständig ist er, weil nicht nur die Frage der drohenden Rückschaffung durchleuchtet werden sollte. Auch das Überleben in Syrien war schwierig.» Ein Amnesty-Report von 2008 über die irakischen Flüchtlinge zeigt, dass sich Frauen prostituieren mussten und Kinder zur Arbeit geschickt wurden, um die Familien durchzubringen. Die Schulen waren überfüllt, der Zugang zur Gesundheitsversorgung war eingeschränkt. «Unvollständig ist der Bericht auch, weil er nicht nach der politischen Verantwortung fragt.» Unhaltbar ist für Graf schliesslich, dass der Experte als Lehre die Abschaffung des Botschaftsasyls fordert, also einen Rechtsbruch feststellt, um anschliessend die Aufhebung des entsprechenden Gesetzes zu fordern.

Arbeit für die Schlepper

Die Möglichkeit, auf einer Schweizer Vertretung ein Asylgesuch einzureichen, findet sich bereits im ersten Asylgesetz aus dem Jahr 1979. Hintergrund waren die Erfahrungen in südamerikanischen Diktaturen, vor allem Argentinien und Chile. Im Jahr 2009 erreichte die Zahl der Botschaftsgesuche mit rund 3800 einen Höhepunkt. Allerdings wurde weniger als einem Zehntel der GesuchstellerInnen eine Einreisebewilligung in die Schweiz erteilt. Derzeit wird eine «kleine» Asylgesetzrevision diskutiert, mit der das Botschaftsasyl abgeschafft werden soll. Der Grund dafür: Die EU-Staaten kennen keine solche Möglichkeit. Hilfswerke, die Linke, selbst die FDP waren in der Vernehmlassung gegen die Aufhebung. Die SVP meldete Zweifel an. Mittlerweile hat die Vorlage den Ständerat passiert.

Denise Graf fordert die Beibehaltung des Botschaftsasyls: «Amnesty kann zahlreiche Fälle belegen, in denen das Botschaftsasyl Verfolgten das Leben gerettet hat. Man spielt mit der Aufhebung einzig den Schleppern in die Hände.» Die Flüchtlinge müssten sich künftig auf eine riskante Reise machen. Für Ausnahmesituationen wie in Syrien und Ägypten empfiehlt Graf die Wiedereinführung von grosszügigen Kontingenten – dass die Schweiz also vom UNHCR in Übereinstimmung mit den anderen Ländern Flüchtlinge übernimmt.

Der grüne Nationalrat Balthasar Glättli teilt die Argumentation. «Das Botschaftsverfahren ist für alle Beteiligten am besten.» Der grundsätzliche Fall sei vom konkreten zu unterscheiden: «In Syrien geriet die Botschaft an ihre Grenzen, weil das Verfahren nicht auf Tausende Gesuche ausgelegt ist.» Auch Glättli plädiert in einem solchen Fall für Kontingente. «Dabei müsste zwischen den Ländern dasselbe passieren, das bei uns zwischen den Kantonen passiert: Die Flüchtlinge werden ausgewogen verteilt. Wer sich nicht beteiligt, macht sich moralisch unglaubwürdig.»

Im Fall der nicht behandelten Asylgesuche wird im Rückblick deutlich: Zum Rechtsbruch führte weniger, dass die Schweiz das Botschaftsasyl kennt, sondern dass sie keine Kontingentspolitik mehr betreibt. Auch Féraud schreibt: Der Bundesrat hätte als juristischen Ausweg das Botschaftsasyl aussetzen und stattdessen eine Kontingentslösung anstreben können. Darüber hätte er allerdings das Parlament informieren müssen. Eine Äusserung von Martin Aeschbacher, dem neuen Botschafter in Syrien, zielt in dieselbe Richtung: 2008 fragte er beim BFM nach, ob das «nicht ganz unproblematische Provisorium der Nicht-Entgegennahme weiterhin in Kraft» sei. Aeschbacher regte an, die Haltung in Sachen Kontingentsflüchtlinge zu überdenken.

Jährlich 300 Personen aufnehmen

Ungarn, Tibet, Chile – die Namen verweisen darauf, dass Kontingente in der Schweizer Flüchtlingspolitik Tradition hatten. Neben den individuellen Verfahren ist die Aufnahme von Gruppen gesetzlich weiterhin möglich. Während der Jugoslawienkriege wurde die Kontingentspolitik nur ausgesetzt. Ein Versuch, sie wieder aufzunehmen, scheiterte 2005 unter den Abbruchpolitikern Blocher und Hans-Rudolf Merz aus Finanzgründen. Zwei Jahre später wollte Micheline Calmy-Rey auf Anfrage des UNHCR eine Gruppe von 500 irakischen Flüchtlingen aus Syrien aufnehmen. Der Bundesrat mit Blocher, der sich vorher aufs UNHCR verliess, sagte dem Flüchtlingswerk ab. Zuletzt empfahl die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen dem Bundesrat 2009, jährlich ein Kontingent von 300 Personen aufzunehmen.

Gemäss Pascal Schwendener vom UNHCR-Verbindungsbüro Schweiz-Liechtenstein werden weltweit 800 000 sogenannte Resettlement-Plätze benötigt. Im Gegensatz zur Schweiz nehmen die nordischen Staaten jährlich bis zu 1000 Flüchtlinge gruppenweise auf. Im Übrigen, so Schwendener, «werden mehr als achtzig Prozent der insgesamt 43 Millionen Vertriebenen von den weniger entwickelten Ländern aufgenommen».