Steuerabkommen: Amtshilfe nur für Mächtige

Nr. 8 –

Nächsten Mittwoch verhandelt der Nationalrat das neue Steueramtshilfegesetz. Es regelt, in welchen Fällen die Steuerverwaltung Amtshilfe gegenüber ausländischen Steuerbehörden leistet. So soll Klarheit geschaffen werden, wann das Bankgeheimnis aufgehoben und Auskunft erteilt werden kann. Das Gesetz ist quasi eine Ergänzung zu den neunzig Doppelbesteuerungsabkommen, die bereits bestehen oder in naher Zukunft in Kraft gesetzt werden.

Doppelbesteuerungsabkommen gelten als Staatsverträge und stehen in der Hierarchie über Schweizer Gesetzen. Das geplante Steueramtshilfegesetz könnte auch zur Regelung jener Fälle dienen, die nicht bereits durch bilaterale Steuerabkommen abgedeckt sind.

Genau diesen Zweck erfüllt das Gesetz aber nicht: Es findet nur für Staaten Anwendung, die bereits ein Doppelbesteuerungsabkommen oder ein ähnliches Steuerabkommen mit der Schweiz unterzeichnet haben. Die Schweiz kennt heute eine ganze Reihe von Abkommen mit unterschiedlichen Regeln – etwa eine Abgeltungssteuer mit Deutschland und Britannien, ein spezielles Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, die OECD-Musterabkommen … Für Entwicklungsländer findet das Gesetz aber keine Anwendung, da diese meist keine Abkommen mit der Schweiz haben. Ihre Benachteiligung bleibt bestehen. Die Grünen haben deshalb zu Recht beschlossen, das Gesetz zurückzuweisen. Denn es zementiert die Ungleichbehandlung: Nur jene Staaten, die ihre Muskeln spielen lassen, können die ihnen zustehenden, aber in der Schweiz versteckten Steuergelder einfordern. Die anderen bleiben aussen vor.

Die Grünen verlangen, dass sich alle Staaten auf das Steueramtshilfegesetz berufen können. Doch bislang scheint die Mehrheit der PolitikerInnen einmal mehr nur so viel nachzugeben, wie sie gerade muss. Eine echte Lösung der Schwarzgeldproblematik sähe anders aus.

Die Ungleichbehandlung betrifft auch die SchweizerInnen. Kann das Bankgeheimnis mit dem Gesetz künftig bei ausländischer Steuerhinterziehung aufgehoben werden, gilt es im Inland weiterhin. Die kantonalen FinanzdirektorInnen haben schon mehrmals dagegen protestiert. Das Bankgeheimnis muss endgültig fallen – für alle Staaten, und auch im Inland.