Verwahrungsinitiative: Auch VerbrecherInnen haben Rechte

Nr. 10 –

«Soll einer, wenn er wie M. W. über zwanzig Frauen vergewaltigt hat, keine Menschenrechte mehr haben?», fragte Mathias Ninck diese Woche in einem differenzierten Kommentar im «Tages-Anzeiger». Würde man heute eine Strassenumfrage machen, wäre die Antwort der Mehrheit wohl klar: Nein, soll er nicht.

Seit Jahren läuft es jedes Mal gleich ab, wenn schlimme Gewaltverbrechen in den Medien sind: In Onlinekommentaren wird gegen RichterInnen gehetzt, bald kommt der Ruf nach der Todesstrafe. Diesmal von der obskuren katholischen Gruppierung Mouvement chrétien conservateur valaisan. Kein Mensch kennt die, aber der «Blick» greift die Meldung dankbar auf.

Vor acht Jahren wurde die Verwahrungsinitiative angenommen. KritikerInnen warnten schon damals: Sie ist nicht umsetzbar. Kein seriöser Psychiater masst sich an, vorauszusagen, ob ein Täter wie der Mörder von Lucie Trezzini auch in fünfzig Jahren noch gefährlich ist. Menschen sind keine Probleme, die sich lösen lassen.

«Die Justiz kann Opfern nicht Genüge tun», sagt der Psychiater Martin Kiesewetter, ehemaliger Leiter des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. «Sie muss auch frei sein von Vergeltungsfantasien, wie sie nach so erschütternden Taten geäussert werden.» Das Strafrecht sei schuld- und damit täterorientiert. Es könne den Opfern nur indirekt helfen: indem es Täter mit Massnahmen unterstütze, nicht rückfällig zu werden. Wenn jemand trotzdem rückfällig werde, heisse es sofort: Seht ihr, die Therapien, die Nachsorge, das nützt alles nichts. «Doch es nützt bei allen, die nicht rückfällig werden. Aber die kommen nicht in die Zeitung …»

Aber auch Kiesewetter weiss: Konfrontiert mit dem unvorstellbaren Schmerz der Eltern von Lucie Trezzini versagen alle Argumente. Genau wie vor der Abstimmung über die Verwahrungsinitiative. Und das ist gefährlich. Dass auch die schlimmsten VerbrecherInnen Rechte haben, gehört ebenso zum Kern der Demokratie wie das Verbot der Folter. Es gibt keine absolute Sicherheit. Wer sie anstrebt, stellt die Demokratie infrage.