Zürcher Einbürgerungspraxis: Verschärfte Rechtsbeugung

Nr. 10 –

Der Auftrag war eigentlich klar und begrüssenswert: Die neue Zürcher Kantonsverfassung verlangt, dass die Einbürgerungspraxis vereinheitlicht wird. Der Kanton Zürich braucht deshalb ein neues Bürgerrechtsgesetz.

Dieses Wochenende kommt es nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

Bloss: Der Auftrag – die Vereinheitlichung – spielt darin keine Rolle mehr. Vielmehr will der rechtsbürgerlich dominierte Zürcher Kantonsrat nun eine massive Verschärfung des Einbürgerungsverfahrens durchsetzen. Kommt die Vorlage durch, wird die erleichterte Einbürgerung für Jugendliche, die hier aufgewachsen sind, abgeschafft. Eingebürgert werden nur noch AusländerInnen mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis). Personen mit einem B-Ausweis (Aufenthaltsbewilligung) oder F-Ausweis (vorläufig aufgenommen) bleiben aussen vor. Entscheidend ist künftig allein der ausländerrechtliche Status, unabhängig davon, wie gut integriert eine Person ist. Schliesslich werden Arbeitslose kategorisch vom Einbürgerungsverfahren ausgeschlossen. Selbst der NZZ gehen diese Verschärfungen zu weit, sie empfiehlt die Ablehnung der Vorlage. Dies im Gegensatz zum Ko-Chefredaktor des «Tages-Anzeigers», Markus Eisenhut. Wobei das nicht erstaunt: Eisenhut findet auch, die Schweiz sei weltweit zu «einem Vorbild in Sachen Toleranz geworden».

Für die SVP war der Vorschlag selbstverständlich noch nicht scharf genug, sie hat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Die Partei lehnt einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung ab. Konkret: Selbst wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer alle Kriterien erfüllt, könnte eine Gemeinde eine Einbürgerung unbegründet ablehnen. Zugleich sollen AusländerInnen, die für ein Verbrechen verurteilt wurden, für immer von der Einbürgerung ausgeschlossen werden. Das widerspricht dem Geist unseres Strafrechts, wonach Personen nach verbüsster Strafe nicht mehr für ihre Straftaten belangt werden können.

Ein erfreuliches Signal kommt derweil aus dem Bundeshaus. Volksinitiativen, die den Kerngehalt der Grundrechte verletzen, sollen künftig für ungültig erklärt werden. Abstimmungen über verfassungswidrige Vorlagen wie der SVP-Gegenvorschlag zum neuen Zürcher Bürgerrecht würden uns so erspart bleiben.