Was weiter geschah: Auch Internetlinks sind strafbar

Nr. 14 –

Die PNOS-Exponentin Denise Friederich, verantwortlich für den Internetauftritt der rechtsextremen Partei, hat einen Hyperlink auf einen rassistischen Inhalt im Internet zu lange stehen lassen und damit gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen. Das Basler Strafgericht verurteilte die 27-jährige Köchin deshalb vergangene Woche zu sechzig Tagessätzen à neunzig Franken unbedingt, dazu widerrief es eine frühere bedingte Verurteilung.

Der damalige Basler PNOS-Präsident, Philippe Eglin, schrieb im Sommer 2009, dass das Tagebuch von Anne Frank auf einem «Lügengebilde» beruhe. Die Basler Justiz eröffnete umgehend ein Strafverfahren, doch der Text blieb weiterhin auf der Website der Basler PNOS-Sektion, und die Bundespartei setzte weiterhin einen Link. Das Strafgericht hielt Friederich vor, spätestens nach der Anklage gegen Eglin hätte ihr klar sein müssen, dass dessen Text gegen die Rassismus-Strafnorm verstosse. Die Partei entfernte allerdings Eglins den Holocaust leugnenden Beitrag erst nach Eglins erstinstanzlicher Verurteilung (neunzig Tagessätze à 120 Franken) im Sommer 2010 und nach expliziter richterlicher Aufforderung.

Vor dem Gericht zeigte die Rechtsextreme wenig Einsicht und erklärte, ihre Partei wolle einfach nur auf Probleme aufmerksam machen, aber verstosse immer wieder gegen «dieses Gesetz» – womit sie die Rassismus-Strafnorm meinte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nachtrag zum Artikel «Alle KandidatInnen vorbestraft» in WOZ Nr. 7/10.