Die Ausschaffungsprämie: 500 Franken für gar nichts

Nr. 16 –

Das Bundesamt für Migration (BFM) will also künftig Asylsuchende in Ausschaffungshaft mit einem Taschengeld von 500 Franken dazu bringen, freiwillig das Land zu verlassen. Die SVP findet es gut. Heinz Brand, Bündner Exfremdenpolizeichef und SVP-Nationalrat, erklärte gegenüber dem «Tages-Anzeiger»: «Das ist für uns viel billiger als Sonderflüge und Ausschaffungshaft.» Als Sparmassnahme ist die «Ausschaffungsprämie» der SVP also recht und billig. Probleme lösen tut sie indes nicht. 500 Franken bieten niemandem ernsthaft Anreize, in sein Herkunftsland zurückzukehren, damit lässt sich auch im Maghreb keine Existenz aufbauen. Und: Weshalb sollte sich ein Asylsuchender in Ausschaffungshaft mit 500 Franken herumkriegen lassen, wenn er die wesentlich höhere Rückkehrhilfe, die ihm nach dem negativen Asylentscheid angeboten wurde, ausgeschlagen hat?

Man könnte einwenden, dass die 500 Franken vielleicht dazu führen, dass weniger Ausschaffungen unter menschenrechtswidrigen Zwangsmassnahmen stattfinden, und das wäre ja schon mal etwas. Oder dass 500 Franken, wenn nicht zur Existenzgründung im Heimatland, so wenigstens dazu beitragen, dass der Rückkehrende nicht grad komplett sein Gesicht verliert. Doch wirklich geholfen ist damit niemandem. Der Vorschlag des BFM zeugt von jenem verzweifelten Aktionismus, der in der Schweizer Asylpolitik eine lange Tradition hat. Böse Zungen behaupten sogar, dass es dem BFM mit dem Vorschlag nur darum geht, ein für allemal zu beweisen, dass finanzielle Rückkehrhilfe nichts bringe – was sie in dieser Dimension tatsächlich nicht tut.

Etwas geschickter geht der Kanton Genf vor: Straffällig gewordene Asylsuchende aus Nordafrika erhalten in Genf bei einer freiwilligen Ausreise 1000 Franken und, wenn sie sich in ihrem Herkunftsland an eine Nichtregierungsorganisation wenden, weitere 3000 Franken für ein berufliches Projekt. Das, da sind sich Flüchtlingsorganisationen einig, kann nachhaltig sein.