Zürcher Kantonsrat: Kein Gehör für die MieterInnen

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Wuchtig lehnte der Zürcher Kantonsrat die beiden vom kantonalen MieterInnenverband lancierten Initiativen «Rechtsschutz für alle» und «Transparente Mieten» am Montag ab. Die InitiantInnen wären bereit gewesen, die Initiative für ein kostenloses Mietgericht zurückzuziehen, hätte der Rat den Gegenvorschlag gutgeheissen, der die Kostenvorschüsse für Prozesse am Mietgericht zum Ziel hatte. Dem war nicht so. Auch künftig sollen MieterInnen bis zu 15 000 Franken im Voraus bezahlen, wenn sie gegen ihren Vermieter prozessieren wollen. Gemäss Mieterverbandspräsident Urs Bosshard hindert dies die MieterInnen daran, vor Gericht zu gehen, selbst wenn die Schlichtungsstelle für Mietsachen ihnen recht gibt. Er erläutert das an einem Beispiel aus Hinwil: Dort kam die Schlichtungsstelle zum Schluss, dass der betroffene Mieter Anspruch auf eine Mietzinsreduktion von sechzig Franken habe, die ihm sein Vermieter jedoch nicht gewähren wollte. Für den Gang vors Mietgericht hätte er 2300 Franken bezahlen müssen, worauf er seine Klage zurückzog.

Die zweite Initiative des MieterInnenverbands fordert die Wiedereinführung der Formularpflicht, solange der Leerwohnungsbestand unter einer Quote von 1,5 Prozent liegt. Diese würde VermieterInnen verpflichten, bei der Neuvermietung einer Wohnung den Mietzinsaufschlag zu deklarieren. Dass die Mietzinsaufschläge bei Mietwechseln zum Teil horrend sind, zeigt ein Bundesgerichtsentscheid vom Januar dieses Jahres: Der Vermieter wurde verpflichtet, die Anfangsmiete um 1090 Franken zu reduzieren. Wenn die Vormieten bekannt seien, so Mieterverbandspräsident Bosshard, könnten die Gerichte auch prüfen, ob die Mietzinserhöhungen gerechtfertigt sind – und so die Explosion der Mietkosten zumindest ein bisschen dämpfen.