Entlassung einer lesbischen Heimleiterin: Kann die Heilsarmee umdenken?

Nr. 22 –

Der Fall einer lesbischen Heimleiterin, die von der Heilsarmee entlassen wurde, zieht über den Tatort im Kanton Zürich hinaus Kreise. Zu Recht, denn diese Kündigung wirft grundsätzliche Fragen über die Toleranz gegenüber diskriminierendem Verhalten von religiösen Organisationen auf.

Die Heilsarmee entliess die Fachfrau, weil sie keine «ausserehelichen und gleichgeschlechtlichen Verbindungen von Führungskräften mit Mitarbeitenden» toleriere. Diese Begründung suggeriert, man wolle ungute Abhängigkeitsverhältnisse am Arbeitsort unterbinden. Doch die Formulierung verschleiert das Wesentliche.

Die Heimleiterin und ihre Freundin sind zwei erwachsene Frauen, beide viele Jahre mit einem Partner verheiratet. Nun haben sie ihre Liebe zueinander gefunden. Aber nur die Heimleiterin erhielt die Kündigung, nicht ihre Freundin. Hier zeigt sich die Widersprüchlichkeit der Heilsarmee: Bei Führungskräften will sie keine Homosexualität, bei tieferen Chargen lässt sie diese jedoch zu. Mit anderen Worten: Sie will modern erscheinen und doch an ihrer doktrinären Bibelauslegung festhalten, wonach Gleichgeschlechtlichkeit wider die Natur ist. Es bleibt festzuhalten: Trotz des grossen Sozialengagements bleibt die Heilsarmee eine intolerante Freikirche.

Rechtlich gesehen, dürfen sogenannte «Tendenzbetriebe», die weltanschaulich ausgerichtet sind, an ihre Mitarbeitenden erhöhte ideelle Ansprüche stellen. Ob die Heilsarmee jedoch einer Heimleiterin wegen Homosexualität kündigen darf, bloss weil ihre Bibelexegese das so will, ist aufgrund des Diskriminierungsverbots und des Eingriffs in die Grundrechte mehr als fraglich.

Der Arbeitsrechtsexperte Thomas Geiser hält die Kündigung jedenfalls für missbräuchlich. Es ist noch offen, ob daraus ein Gerichtsfall wird. Klärend wäre ein solcher mit Sicherheit. Da Kantone und Gemeinden etliche Sozialeinrichtungen der Heilsarmee mitfinanzieren, haben sie es in der Hand einzuschreiten. Religiösen Organisationen sollte notfalls der Subventionshahn zugedreht werden, wenn diese ihren Angestellten partout ihr reaktionäres Weltbild aufzwingen wollen.