Uno-Klimagipfel: Wie weiter mit Kyoto?

Nr. 22 –

In Bonn ging am letzten Freitag ein Vorbereitungstreffen für den nächsten Uno-Klimagipfel im kommenden November zu Ende. Vierzehn Tage lang hatten sich Arbeitsgruppen der Klimaschutzrahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls getroffen, um Tagesordnung und Verhandlungsplan auszuhandeln. Es gelang allerdings nicht, die scharfen Widersprüche zwischen Schwellen- und Industriestaaten zu bereinigen, auf die wichtigsten Fragen wurden keine gemeinsamen Antworten gefunden.

Auf dem Spiel steht viel: Wenn Ende 2012 das Kyoto-Protokoll ausläuft, wird es keine verbindlichen Reduktionsziele für die Treibhausgasemissionen der Industriestaaten mehr geben. Im Dezember 2011 hatten sich daher nach einer mehrjährigen Hängepartie die 195 Mitglieder der Klimaschutzrahmenkonvention auf ihrem letzten Gipfel in Durban darauf geeinigt, zweigleisig zu verfahren: einerseits das Kyoto-Protokoll zu verlängern und andererseits gleichzeitig bis ins Jahr 2015 ein gänzlich neues Abkommen zu verhandeln, das ab 2020 neue Reduktionsziele enthält. Erstmals sollen dann auch verbindliche Emissionen für einen Teil der Entwicklungsländer festgelegt werden.

Die Frage ist, wie nach 2020 die Lasten verteilt werden und was bis dahin passiert. Bis spätestens 2017 muss der weitere Anstieg der Treibhausgasemissionen aufgehalten sein, soll die globale Erwärmung noch auf zwei Grad beschränkt werden. Doch Japan, Kanada, Russland und die USA weigern sich, neue Verpflichtungen unter dem Kyoto-Protokoll einzugehen. Die Entwicklungsländer beharren aber darauf, dass die Industrieländer vorangehen.

Der Streit in Bonn ging unter anderem darum, dass die reichen Länder keinerlei Verweis auf ihre historische Verantwortung in den Dokumenten zulassen wollten. Daher wird es wohl auch im Dezember auf dem Klimagipfel in Doha (Katar) hoch hergehen. Für Zündstoff wird dann die Lastenverteilung im neuen Abkommen, aber auch die Verpflichtungen im Rahmen der Kyoto-Protokoll-Verlängerung sorgen. Unter anderem ist noch offen, ob um fünf oder acht Jahre verlängert wird.