Was weiter geschah: Bundesrichter Oberholzer

Nr. 24 –

Am Mittwoch hat das Parlament Niklaus Oberholzer (59) als Vertreter der SP zum Bundesrichter gewählt. Oberholzer ist zurzeit noch Präsident des St. Galler Kantonsgerichts, gehört zudem dem Aufsichtsgremium der Bundesanwaltschaft an und ist wohl einer der scharfsinnigsten JuristInnen. Vor einem Jahr kritisierte er in einem WOZ-Interview (Nr. 25/11 ), dass die Politik die Lösung von gesellschaftlichen Problemen zunehmend an die Justiz delegiere. Als Beispiel erwähnte er die Geldwäschereibestimmungen der neunziger Jahre: «Statt dass man zu einem gesellschaftlichen Konsens gelangt wäre, dass die Banken nur noch sauberes Geld annehmen, hat man neue Strafbestimmungen erlassen, die nicht tatsächlich wehtun. Ungeklärt blieb die Frage der Potentatengelder, aber auch der hinterzogenen Steuern im In- und Ausland (…). Gerade die jüngsten Erfahrungen zeigen, dass Potentaten aus Sicht der Politik offenbar erst dann zu Kriminellen werden, wenn sich das eigene Volk gegen sie erhebt. Vorher wird mit ihnen geschäftet, und nachher wird gegen sie Strafanzeige erhoben. Und nun soll die Bundesanwaltschaft richten, was die Politik zuvor versäumt hat?»

Legendär war auch das WOZ-Streitgespräch zwischen SP-Nationalrat Daniel Jositsch und Niklaus Oberholzer (Nr. 47/07 ). Zum Thema «Todesstrafe» sagte Oberholzer, bei einer Abstimmung über die Todesstrafe wäre eine Mehrheit aufgrund des Zeitgeists vielleicht dafür: «Deshalb darf sich das Strafrecht nicht einfach nach dem allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl richten.»

Die WOZ hakte nach und fragte: «Wann muss ein Jurist sagen: Halt – jetzt geht der Zeitgeist zu weit?» Jus-Professor Jositsch antwortete spontan: «Der Jurist muss sich dieser Frage nicht stellen.» Oberholzer antwortete bedächtig: «Doch, doch. Das glaube ich schon.» – «Nein, nicht die Juristen machen die Gesetze, das Parlament macht sie. Und das ist ja nicht unvernünftiger», entgegnete Jositsch. «Mit der Einführung der Todesstrafe wäre ich am nächsten Tag aus der Justiz draussen», stellte Oberholzer nur noch trocken fest.

Hoffen wir, dass Niklaus Oberholzer sich auch als Bundesrichter weiterhin deutlich zu politischen Fragen äussert, die sich nicht juristisch beantworten lassen.

Nachtrag zu den Artikeln «Die Linke und der Ruf nach dem Sheriff» (WOZ Nr. 47/07 ) und «Kriminell ist ein Geschäft immer dann, wenn es in die Hose geht» (WOZ Nr. 25/11 ).