Ausserdem : Transparenz contre cœur

Nr. 39 –

Vergangene Woche berichtete die NZZ über eine Reorganisation der Swissmedic. Deren Präsidentin Christine Beerli «unterstrich» bei dieser Gelegenheit die Unabhängigkeit der schweizerischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel: «Es gibt strenge Regeln bezüglich der Offenlegung von allfälligen Interessenbindungen. Diese können auf der Homepage von Swissmedic eingesehen werden.»

Tatsächlich publiziert die Heilmittelbehörde online, welche formellen Beziehungen ihre 45 ExpertInnen zur Pharmaindustrie unterhalten (wenn auch so gut versteckt, dass selbst der eigene Pressedienst sie suchen musste). Bis es zu dieser Selbstverständlichkeit kam, brauchte es aber einiges.

Im Januar 2011 recherchierten JournalistInnen der Fernsehsendung «Temps Présent» im Westschweizer Fernsehen (RTS) über die Unabhängigkeit von Swissmedic. Keine Sorge, erklärte die Pressestelle: Die Swissmedic-ExpertInnen müssten ihre Interessenbindungen regelmässig deklarieren. Nur herausrücken wollte die Behörde die Deklarationen nicht. Darauf stellte RTS ein Gesuch um Akteneinsicht unter dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip. Nun war Swissmedic bereit, die Dokumente offenzulegen – aber erst, nachdem sie alle ExpertInnen um Einverständnis ersucht hatte.

Resultat: 29 der damals 40 ExpertInnen deklarierten Bindungen zur Industrie. Acht besassen Aktien, dreizehn nahmen Beratungsmandate wahr. Zwei hatten gar keine Angaben gemacht, mehrere Deklarationen waren unvollständig.

Nach der Sendung hat Swissmedic ihr Reglement überarbeitet. Die Interessen müssen nun publiziert werden, sie sind aber weniger detailliert als das Dokument, das sich RTS erstritten hatte: Den Wert ihrer Aktien müssen die ExpertInnen nicht (mehr) angeben. Dass beispielsweise Jürg Messerli, Swissmedic-Experte und Augenarzt am Unispital Basel, Aktien von Roche, Novartis und Nestlé im Wert von 580 000 Franken besitzt, würde RTS heute nicht mehr erfahren.