Was weiter geschah: St. Gallen: Massnahme gegen Lohndumping

Nr. 41 –

In der Debatte um die Solidarhaftung zur Unterbindung von Lohndumping im Baugewerbe hat der Kanton St. Gallen nun eine eigene Lösung getroffen. Künftig darf ein Unternehmer einen Staatsauftrag nur noch an einen einzigen Subunternehmer weitergeben. Zudem muss die Weitergabe schriftlich gemeldet werden. Dieses Modell ist die Folge eines Lohndumpingskandals, der im Oktober 2011 auf der Baustelle eines Verwaltungsgebäudes in St. Gallen platzte. Dort tauchten plötzlich unterbezahlte Gipser aus Polen auf. Diese waren von einem dubiosen deutschen Handwerksunternehmer ins Land geschleust worden.

Willi Haag, FDP-Vorsteher des Baudepartements, sah offiziell zwar keinen Anlass, am Vergabeprozedere etwas zu ändern. Er appellierte weiterhin an die Selbstverantwortung der Unternehmer. Dabei hat das Baudepartement die neue Regelung hinter den Kulissen schon vor Monaten festgelegt. Damit soll die Subunternehmerkette gekappt werden, die Lohndumping erst ermöglicht. Ob die Lösung taugt, dürfte wesentlich von der Qualität der Kontrollen abhängen. Laut der Gewerkschaft Unia müssten nun auch die Gemeinden und Zweckverbände ähnliche Massnahmen treffen. Die Gewerkschaft fordert zudem eine Zusammenarbeit mit dem paritätischen Berufsregister, das Auskunft über «saubere» Firmen gibt. Etliche Kantone konsultieren vor einer Auftragsvergabe dieses Register bereits, um Lohndumpingfälle zu vermeiden. Der Kanton St. Gallen aber verweigerte bisher eine Kooperation.

Nachtrag zum Artikel «Jetzt soll Schluss mit billig sein», erschienen in WOZ Nr. 39/12 .