Enteignung: Weinorgie statt Revolution

Nr. 48 –

Zwei kurze Streiflichter auf die Geschichte der erfolgreichen und der erfolglosen Enteignungsversuche zeigen: Wer von unten angreift, riskiert Kopf und Kragen und sollte einen Bogen um den Alkohol machen.

Ittinger Sturm 1524. Miniatur von Heinrich Thomann, um 1605. Foto: © Ittinger Museum

Der erste Enteignungsversuch verläuft dilettantisch und katastrophal. Eine spontane Heimsuchung, eine Strafaktion, ausgeübt von empörten Dorf- und KleinstadtbewohnerInnen, die niemanden und nichts auf ihrer Seite haben als pure Gewalt und vielleicht die Gerechtigkeit: Am 18. Juli 1524 versammeln sich 3000 Männer und Frauen vor dem Kartäuserkloster Ittingen bei Frauenfeld. Auf den Reichtum der Mönche haben es die Leute – Bauern, Bäuerinnen und Bürger aus den umliegenden Dörfern und dem Städtchen Stein am Rhein – zunächst gar nicht abgesehen. Sie sind einem eidgenössischen Landvogt nachgelaufen, der einen rebellischen Prediger nach Frauenfeld ins Gefängnis schleppen lässt. Die empörten Landleute gehören zu den Reformierten, ihren Pfarrer wollen sie aus den Fängen der katholischen Obrigkeit befreien, doch an der Thur gelingt es dem Vogt, sie abzuschütteln. Die VerfolgerInnen bleiben zurück: eben direkt vor den Toren eines schönen Klosters, in dem ein paar wenige Kartäusermönche, von Laienbrüdern und Leibeigenen mit grösstem Aufwand betreut, von der Landschaft mit Zehnten reich bedient, ein stilles und karges, weltfernes und todessüchtiges Einsiedlerleben führen.

Der Historiker Peter Kamber hat den Ittinger Sturm von 1524 minutiös rekonstruiert: Durch die Verfolgungsjagd ermüdet, beschliesst der Volkshaufe, in der Kartause einzukehren. Sie brechen die Klosterpforte auf, und nachdem der Prior den Schlüssel der Speisekammer nicht sofort herausrückt, verprügeln sie ihn und weitere Mönche.

Der Prior hat einige Wochen zuvor reformierten Nachbarn öffentlich gewünscht, «Gott möcht über sy verhengen, dz inen die Hüser verbrent wurdind». Jetzt zwingen die Eindringlinge die Kartäuser, ihre Ordenskleider abzulegen, andere schlagen die Tür zum «Spissgaden» ein, tragen Vorräte ins Freie, lassen die Fischweiher leerlaufen und entfachen aus Heiligenbildern, Büchern und Klosterpapieren ein Feuer, auf dem sie die erbeuteten Fische braten. Auch die Keller der Kartause sind schnell gestürmt, den Fässern hat man die Böden ausgeschlagen, alles schwimmt im Ittinger Wein, und nicht zuletzt weil ein Grossteil der PlünderInnen sturzbetrunken in die Klostergärten sinkt, wird jeder Versuch, aus dem vielversprechenden Anfang eine nachhaltige revolutionäre Aktion zu entwickeln, erbärmlich scheitern.

Statt, wie von einigen AufrührerInnen gefordert, eine Streitmacht gegen den Landvogt zu organisieren oder, wie an Stammtischen oft fantasiert, die geldgierigen Klöster der Region «eins nach dem andern abzutun», saufen und plündern sie einfach weiter.

Statt einen Aufstand zu entfachen und den feudalen Unterdrückungsapparat, unter dem sie leiden, zum Einsturz oder wenigstens zum Nachgeben zu zwingen, stecken die Aufständischen zwar am Morgen das eroberte Kloster in Brand, torkeln dann aber in ihre Dörfer zurück. Umgehend werden einige Aufrührer von eidgenössischen Häschern verhaftet, gefoltert und schliesslich hingerichtet.

Die Mönche lassen ihre Kartause neu erbauen. Schöner als zuvor. Dank dem Fleiss der bäuerlichen Untertanen gelangt sie zu barocker Blüte. Die vielen Urkunden, die von den Untertanen im Juli 1524 ins Feuer geworfen wurden, um feudale Dienstbarkeiten, Schulden und Zinsen, Leibeigenschaften und sonstige Abhängigkeiten auf alle Zeit zu vernichten, sind bald rekonstruiert oder im Doppel beigebracht. Die alten Verhältnisse nehmen ihren Lauf.

Eigentum als Garantie

Zeitsprung ins 21. Jahrhundert. Enteignung zur Herstellung von Gerechtigkeit hat einen schlechten Ruf, und das Eigentum ist in Artikel 26 der Bundesverfassung geschützt; jede Enteignung – etwa für Strassen, Parkplätze, Ufersanierungen – muss gerichtlich erstritten und entschädigt werden. In der Epoche des ausgehenden Neoliberalismus wird der Begriff trotzdem ständig verwendet – rechtskonservative Medien brauchen ihn für fast jede Form staatlicher Abgaben, für steuerliche Leistung, für die Folgen von umweltschützerischen Volksinitiativen (Beschränkung des Zweitwohnungsanteils), sogar für sinkende Zinsen bei den Banken und für reglementierte Vorgänge an der Börse. Enteignung gilt als antibürgerlich und sozialistisch, sie schränkt das freie Unternehmertum ein. Was aus einer Wirtschaft werden muss, wenn privater Reichtum enteignet wird, hat man bekanntlich in der Sowjetunion gesehen.

Dabei hätte der bürgerliche Staat in Europa, der die Reichen vor dem Zorn der Ausgebeuteten schützt, ohne Enteignungen nicht entstehen können, und er hätte auch nicht überlebt. Kein Frühkapitalismus ohne die Enteignung ganzer Landstriche, deren BewohnerInnen als billige Arbeitskräfte in die Städte vertrieben werden. Keine Industrialisierung ohne die «Expropriation» der unterbezahlten LohnarbeiterInnen, denen der volle Gegenwert ihrer Arbeitskraft vom Unternehmer vorenthalten wird. Kein Imperialismus ohne die Enteignung mehrerer Kontinente. Keine bürgerliche Demokratie ohne die Konfiskation des Vermögens früherer Herrscher.

Der zweite Enteignungsversuch, von dem hier erzählt wird, verläuft erfolgreicher als der erste. Er findet überall statt, aber bleiben wir in der Ostschweiz. Anfang Juli 1850 erscheint in einigen Zeitungen eine Notiz: «Thurgau. – Am Mittwoch, dem 26. Juni hatten sich im Grossratssaal zu Frauenfeld gegen 150 Juden aus Frankfurt, Ulm, Strassburg, Basel, Hohenems, Zürich usw. versammelt. Diesen wurde eine Menge kostbarer Kunstgegenstände aus den Kirchen der aufgehobenen Stifte vorgelegt, als da sind silberne Kruzifixe, Altarleuchter, Kirchenlampen, Kommunionskelche, Heiligenbilder, eine Monstranz, Reliquienkästchen, 8 Abtstäbe, sogar ein Kreuzpartikel usw. Auch die Abtstäbe gingen in die Hände der Juden über.»

An anderer Stelle ist bei den Käufern der Klosterware von «hebräischen Physiognomien» die Rede, von der «ordinären Visage der gewöhnlichen Trödel- und Schacherjuden». Als ob der Schreiber ein schlechtes Gewissen hätte: Das Vermögen der Klöster inklusive einem Splitter vom heiligen Kreuz, an dem Jesus hing, wird von der jungen Republik an die Angehörigen einer unchristlichen Minderheit verscherbelt, denen die demokratische Verfassung im Übrigen die bürgerlichen Rechte noch lange nicht zugestehen wird.

Die Aufhebung und Enteignung der thurgauischen Klöster wurde im Juni 1848 beschlossen, 324 Jahre nach dem Ittinger Sturm. 1798 hatte die Helvetische Republik den Klosterbesitz der ganzen Schweiz zum Nationaleigentum erklärt, 1803 und 1815 wurde den Klöstern der Fortbestand garantiert, doch in St. Gallen zum Beispiel liquidierte der Grosse Rat 1805 das Galluskloster, dessen Mönche man 1798 auf den gefrorenen Rhein bei St. Margrethen gestellt hatte, damit sie zu Fuss nach Österreich emigrierten. Klöster gelten als Sinnbilder des Feudalismus, als «Mumien der Vergangenheit», sie müssen dem Fortschritt weichen.

Mit einem Schlag kommen frisch gegründete Republiken wie der Aargau oder der Thurgau dank der Konfiskation zu flüssigem Geld, zu ausgezeichneten Kantonsbibliotheken, zu Spitälern und Altersasylen, Gefängnis- und Schulgebäuden. Im Thurgau allein sind es sieben Abteien, die man 1848 aufhebt und öffentlichen Zwecken dienstbar macht (Mönche und Nonnen erhalten eine Pension). Die Kartause Ittingen allerdings wird weiterverkauft und von einem Bankierssohn aus St. Gallen reprivatisiert, der dort als Musterlandwirt einen modernen Betrieb aufbaut: Vertreter der neuen Epoche.

Verstaatlichte Schlüsselindustrien

Zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts sind Enteignungen und Umverteilungen noch einmal populär. Der kürzlich verstorbene britische Historiker Eric Hobsbawm erzählt in seinem Buch «Die Banditen» von Briganten in Süditalien, anarchistischen BankräuberInnen in Spanien, Outlaws in den USA und auf dem Balkan, die sich selbst als Expropriateure verstanden, weil sie den Reichen nehmen, den Armen geben wollten. Sie wurden vom Volk als edle Räuber geliebt, doch was sie hinterliessen, war meist nur eine Spur des Verrats und der Verzweiflung.

Auch gewaltsame Enteignungsversuche in der Politik – etwa in den Revolutionen und Streiks von 1918 – haben am Ende nicht wie 1848 eine neue Zeit geboren, sondern nur ein paar wichtige Reformen und schliesslich einen grossen Utopieverlust. Unter den Nazis wurde der Begriff dann vollends diffamiert: Enteignung hiess jetzt nicht mehr, den Reichen ihre irrsinnigen Überflüsse abzunehmen und sie jenen zurückzugeben, denen sie abgepresst worden waren, sondern eine Minderheit staatlich und privat auszurauben, bevor man sie vertreibt oder tötet.

Versuche, nach 1968 das Genre wiederzubeleben, etwa mit der Besetzung von Fabriken, mit Hausbesetzungen, linkem Bankraub, politisch korrektem Schwarzfahren oder revolutionärem Ladendiebstahl, endeten in der Depression. Letzter grosser Boom der Enteignungsidee waren in Europa vielleicht die Wahlkampagnen von François Mitterrand in den siebziger Jahren: Er wollte die Banken unter staatliche Kontrolle bringen und ihnen die Spekulation verbieten. Die Schlüsselindustrien sollten ebenfalls verstaatlicht werden, überhaupt jeder Betrieb, dessen ArbeiterInnen dies verlangten. Dann wurde Mitterrand französischer Präsident.

Peter Kamber: «Reformation als bäuerliche Revolution. Bildersturm, Klosterbesetzungen und Kampf gegen die Leibeigenschaft in Zürich zur Zeit der Reformation (1522–1525)». Chronos Verlag. Zürich 2010. 501 Seiten. 68 Franken.