Untersuchungshaft: «Heraus zum 1. Mai»: Zwölf Tage Knast

Nr. 19 –

Am Abend des 22. April 2013 wurden in Zürich drei junge Männer zwischen 19 und 21 Jahren festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, «Heraus zum 1. Mai» und «RJZ.ch» mit einem Filzstift an mehrere Wände geschrieben zu haben. Als sie die Aussage verweigerten, beantragte der zuständige Staatsanwalt für alle drei eine Untersuchungshaft. Erst nach zwölf Tagen und mehreren Einvernahmen wurden die drei Männer aus der U-Haft entlassen. Die Revolutionäre Jugend Zürich (RJZ) kritisierte in einem Communiqué den «politischen Charakter» dieser Massnahme: «Mit einer schier absurden Härte versucht die Justiz, kurz vor dem 1. Mai alle einzuschüchtern.» Auf Anfrage behauptet die RJZ ausserdem, der Staatsanwalt habe gegenüber den Jugendlichen gesagt, «dass Schmierereien im Zusammenhang mit RJZ für eine Untersuchungshaft ausreichen würden».

Diesen Vorwurf bestreitet Corinne Bouvard, Sprecherin der Zürcher Staatsanwaltschaft, vehement: «Der Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft stand in keinem Zusammenhang mit etwelchen politischen Parolen oder Hintergründen.» Es habe die Gefahr bestanden, dass sich die drei in Freiheit untereinander absprechen. Zudem habe das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft bestätigt.

Da die drei weiter nicht geständig sind, wird es zu einem Prozess kommen. Auch dies findet die RJZ «erstaunlich»: Normalerweise komme es in solchen Fällen lediglich zu einem Strafbefehl mit einer Busse. Bouvard kontert: «Ein Strafbefehl erfordert das Geständnis oder einen ausreichend geklärten Sachverhalt. Beides ist hier nicht gegeben.» Wann der Prozess beginnt, ist unklar.