Was weiter geschah: Andrea Stauffacher in Haft

Nr. 21 –

Am 1. Mai forderte Andrea Stauffacher lautstark «Freiheit für alle politischen Gefangenen». Nun sitzt sie seit dem 13. Mai in Winterthur im Gefängnis. Im November 2011 verurteilte das Bundesstrafgericht die 63-jährige Repräsentantin des Revolutionären Aufbaus zu siebzehn Monaten Haft, wegen «Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht» sowie der Aufbewahrung und des Besitzes von Sprengstoffen. Bei einem missglückten Angriff mit einer «Horror-Knall-Rakete» auf das spanische Konsulat in Zürich 2002 und der Zündung eines «Donnerschlags Nr. 2» an einem Gebäude der Zürcher Kantonspolizei entstand 2006 ein Sachschaden von hundert Franken.

Die InsassInnen im Gefängnis in Winterthur befinden sich normalerweise in Halbgefangenschaft oder im offenen Vollzug, dürfen ihrer Arbeit also weiter nachgehen. Dies gilt nicht für Stauffacher, die nur BesucherInnen empfangen darf und telefonisch oder per Post Kontakt nach aussen hat. Sie gibt sich kämpferisch: «Der Kampf für eine revolutionäre Alternative geht drinnen gleich weiter wie draussen. Es ändern sich nur die Umstände», sagt sie gegenüber der WOZ. Ob Stauffacher die ganzen siebzehn Monate absitzen muss, ist unklar. Das Amt für Justizvollzug gibt keine konkreten Auskünfte zu einzelnen Personen: «Bei einer günstigen Prognose sieht der Gesetzgeber vor, dass eine verurteilte Straftäterin nach zwei Dritteln der Strafe bedingt entlassen werden kann.»

Nachtrag zum Artikel «Sachschaden: 
Hundert Franken» in WOZ Nr. 45/11 .