Südafrika: Apartheidklagen gescheitert

Nr. 35 –

International tätige Unternehmen, die jahrzehntelang vom Apartheidregime in Südafrika profitiert haben, sollen nicht zur Rechenschaft gezogen werden – so das Urteil des zweiten Appellationsgerichts in New York vom 21. August. Die Sammelklage, die die südafrikanische Opferhilfegruppe Khulumani im Namen von rund 85 000 Apartheidgeschädigten 2002 eingereicht hatte, wurde zunächst abgewiesen, im April 2008 vom New Yorker Amtsgericht aber doch noch zugelassen. Wobei allerdings der ganze Finanzsektor, inklusive der Vorgängerbanken der heutigen UBS und der Credit Suisse, von der Klage ausgenommen wurde. Dies sei damit begründet worden, dass kein direkter Zusammenhang zwischen Kreditvergabe und Menschenrechtsverletzungen hergestellt werden könne, sagt Barbara Müller von der Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im südlichen Afrika. Verschiedene Untersuchungen belegen hingegen die enge Kooperation von Finanzhäusern mit dem Apartheidregime. Bezeichnend für den fehlenden Aufarbeitungswillen in der Schweiz ist die 2002 vom Bundesrat verhängte Aktensperre zum Schutz schweizerischer Unternehmen.

Nun hat das New Yorker Gericht auch die Klagen zurückgewiesen, die Unternehmen anderer Wirtschaftszweige betreffen. Unter den Beklagten befand sich etwa die deutsche Rheinmetall AG – die den Rüstungsbereich der schweizerischen Oerlikon-Bührle übernommen hatte, die dem Apartheidregime Waffen geliefert hatte. Das Gericht stützte sich auf die Argumentation des obersten Berufungsgerichts der USA im Fall Kiobel versus Royal Dutch Petroleum Co. vom April: Demnach können in den USA transnationale Unternehmen nicht gerichtlich für Menschenrechtsverletzungen ausserhalb der USA belangt werden. Wie Marjorie Jobson, nationale Direktorin der Khulumani, in der «Cape Times» ausführt, ist das Urteil «nicht nur ein massiver Rückschlag für die Überlebenden der Apartheid, sondern auch für die Welt, da Mechanismen, multinationale Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen zu belangen, ohnehin sehr schwach sind».