BFM und Folter: Im Hotel der Peiniger

Nr. 37 –

Nicht nur in Sri Lanka, auch in Togo kann Asylsuchenden nach ihrer Ausschaffung aus der Schweiz Folter drohen: Das zeigt der Fall des Kulturjournalisten C. S. Eine Dokumentation der bedenkenlosen Zusammenarbeit des Bundesamtes für Migration mit den lokalen Behörden.

«Ich kenne niemanden, der aus dem Asylverfahren zurückgeschickt und nachher an Leib und Leben verfolgt worden wäre», sagte Christoph Blocher in der Nationalratsdebatte zur zehnten Asylrechtsverschärfung. Wie höhnisch der Satz ist, wissen wir spätestens seit dem Bekanntwerden von Folterungen an nach Sri Lanka ausgeschafften Asylsuchenden in den letzten Wochen. Das Bundesamt für Migration (BFM) hat diese Rückführungen vorläufig sistiert. Doch auch in anderen Gegenden arbeitet das BFM bedenkenlos eng mit den lokalen Behörden zusammen, wenn es darum geht, Flüchtlinge aus der Schweiz entfernen zu können. Ein Beispiel ist Togo. In ihrem Bericht von November 2012 weist Amnesty International auf Folter und Misshandlungen in Togo hin und schildert Fälle, die sich mit jenem decken, den ich kenne.

Frei gegen Lösegeld

Ich habe den Kulturjournalisten C. S. im Basler Ausschaffungsgefängnis getroffen. Ich bat ihn damals, für eine Theaterzeitung einen Artikel über die Schweiz zu verfassen. Trotz der Erfahrungen von Willkür und Demütigungen, die C. S. in den drei Jahren seines Hierseins erlebt hatte, enthielt sein Bericht ausschliesslich Positives: Die Schweiz sei vielkulturell, schrieb er, sie habe schöne Landschaften und ein angenehmes Klima. Wenige Wochen später, Anfang des Sommers 2012, wurde C. S. nach Lomé ausgeschafft.

Die Befragung vor Ort fand in Anwesenheit eines Mitarbeiters des BFM statt. Kurz danach wurde C. S. in der Nähe des Flughafens festgenommen, weggebracht, eingesperrt und gefoltert. Rund drei Wochen wurde er gefangen gehalten. Frei kam er erst gegen ein Lösegeld von mehreren Tausend Franken. Dies erfuhr ich von einem Angehörigen von C. S. in der Schweiz. Das Vorgefallene teilte ich dem BFM mit, worauf ich zusammen mit dem Angehörigen zu einem Gespräch eingeladen wurde.

Die zuständigen Mitarbeiter des BFM zweifelten an unserer Darstellung: Solche Vorgänge seien in Togo unüblich. Doch wenn es zu Misshandlungen gekommen sei, müsste das durch ein ärztliches Gutachten zu belegen sein. – Es sei zu riskant für einen Oppositionellen, mit Folterwunden einen Arzt aufzusuchen, erwiderte der Angehörige. Deshalb habe C. S. seine Verletzungen «traditionell» behandeln lassen. – Ob C. S. wenigstens Fotos seiner Misshandlungen gemacht habe, wurden wir gefragt. Schliesslich wurden wir aufgefordert, einen Asylantrag aus dem Ausland zu stellen (was Mitte letzten Jahres noch möglich war).

Den Asylantrag stellte ich zusammen mit der Basler Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz. Tatsächlich hatte C. S. unmittelbar nach seiner Freilassung Fotos seiner Folterspuren gemacht. Die Bilder, die wir erhielten, fügten wir dem Antrag bei. C. S. befand sich während dieser Zeit und bis heute versteckt bei einem Bekannten in Lomé.

Vier Monate dauerte es, bis es endlich zu einer Anhörung durch einen Mitarbeiter des BFM in Lomé kommen sollte. Die Anhörung führte ausgerechnet jener Mitarbeiter durch, der C. S. bereits bei seiner Zwangsausschaffung den togolesischen Behörden zugeführt hatte. Der Mitarbeiter wollte C. S. in der Schweizer Botschaft im Hotel Palm-Beach anhören, jenem Hotel, in dem gemäss C. S. auch seine Peiniger verkehren. Als es schliesslich zum Treffen kam, verlangte der Mitarbeiter, an den Ort geführt zu werden, wo C. S. sich versteckte. C. S. widersetzte sich der Forderung, nicht zuletzt um seinen Beherberger zu schützen. Auch erzählte er später Anni Lanz, jenem Mitarbeiter zu misstrauen. Er habe bei der Ausschaffung einen sehr jovialen Umgang mit den lokalen Behörden gezeigt.

Im Gespräch mit dem Mitarbeiter des BFM in Lomé gab C. S. zu Protokoll, er sei mit Fäusten, Stiefeln und «cordelettes» (Militärgürtel) geschlagen worden. In der Folge habe man ihn mit einem Stock auf die Fusssohle geschlagen. Er habe geschrien, Atemnot gekriegt und seine Füsse nicht mehr gespürt. Danach habe er hüpfen müssen, mit erneuten Schlägen bei jedem Umfallen. Wiederholt habe er unter diesen Schlägen das Bewusstsein verloren und sei deswegen mit Wasser überschüttet worden.

In einer Notiz vermerkt der Schweizer Botschafter, dass ihm die Schilderung nicht plausibel erscheine; ebenso wenig wie die Geldsumme, die C. S. angeblich für seine Befreiung bezahlt habe. Er kenne diesen Kommissar persönlich, hält der Botschafter fest, der habe ein exzellentes Honorar. Als ob das vor Korruption schützen würde.

Ende 2012 wurde unser Asylantrag abgelehnt, mit dem Hinweis darauf, C. S. habe seine Mitwirkungspflicht verletzt, indem er dem Mitarbeiter des BFM seinen Aufenthaltsort nicht habe zeigen wollen. Auf die Fotos mit den Folterspuren wurde nur wenig Bezug genommen: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass C. S. sich die Verletzungen selbst zugefügt habe.

«Hohe Glaubwürdigkeit»

Gegen die Ablehnung reichte Anni Lanz eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die Fotos der frischen sowie der später aufgenommenen vernarbten Folterspuren liess sie von einem entsprechend erfahrenen Arzt begutachten. Dieser stellte fest, dass der Antragsteller über eine «hohe Glaubwürdigkeit» verfüge und Selbstverletzungen ausgeschlossen werden können.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts lässt seit neun Monaten auf sich warten. Der bedrohte Journalist C. S. hält sich weiterhin in Lomé versteckt. 

Folter in Togo sei üblich. Sie bleibe ununtersucht und straflos. Dies hielt das Uno-Komitee gegen Folter fest, als es die Schweiz 2009 wegen der Wegweisung eines Togolesen rügte. Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe schrieb im Dezember vergangenen Jahres zu Togo: «Freiheiten werden eingeschränkt. In den Gefängnissen wird gefoltert.»

Guy Krneta ist Schriftsteller und lebt in Basel.