Fussball und andere Randsportarten: Kuscheljustiz und Kampfsport

Nr. 37 –

Etrit Hasler über voreilige Schlüsse im «Fall Carlos».

Die Feststellung mag nicht neu sein, aber Politik wird genauso oft von PolitikerInnen gemacht wie von einer (un)gesunden Prise Volksempörung. Das haben wir in den letzten Tagen wieder einmal auf eindrückliche Art und Weise vorgeführt bekommen, an einer aufgeblasenen Geschichte, die als «Fall Carlos» in die Annalen des Kampagnenjournalismus eingehen wird.

Was mit einem «Rundschau»-Bericht über einen Einzelfall angefangen hatte, ist seither zu einer Diskussion über das Jugendstrafrecht angeschwollen, über die dahergeredete Kuscheljustiz und nicht zuletzt über Kampfsport. Mit dem Resultat, dass der Zürcher Justizdirektor Martin Graf diesen «ausser in bewilligten Einzelsituationen» für Jugendstraftäter kurzerhand verboten hat.

Aus einer politischen Optik mag er damit richtigliegen. Er reagiert mit einer populistischen Massnahme auf die populistische Empörung. Doch fachlich könnte die Idiotie nicht grösser sein. Natürlich, auf einen ersten Blick mag es schwer verständlich sein, dass jungen Männern, die vorher schon zugeschlagen haben, die Mittel in die Hand gegeben werden, in Zukunft vielleicht noch härter zuzuschlagen. Und nur, dass wir uns dabei keinen Illusionen hingeben: Ja, ein trainierter Thaiboxer ist eine lebende, tödliche Waffe. Das ist jeder Besoffene mit einer abgebrochenen Bierflasche auch. Der menschliche Körper ist eine zerbrechliche Maschine – eine Wahrheit, der sich jeder Kampfsportler und jede Kampfsportlerin bewusst sein muss.

Insbesondere in den Vollkontakt-Sportarten wie Thaiboxen sind Verletzungen an der Tagesordnung, gebrochene Nasen und Rippen und ramponierte Schienbeine. Und wer trainiert, weiss deswegen auch um die möglichen Folgen, wenn er zuschlägt. Eigentlich noch eine wertvolle Lektion für jugendliche Gewalttäter, könnte man denken.

Dabei ist es auch nur wenig relevant, ob dieses Training nun in ein halb esoterisches, philosophisches System eingebettet ist, wie gern behauptet wird, oder nicht. Verzeihen Sie mir die Feststellung, aber die wenigsten Jugendlichen, die mit Karate anfangen, werden ShintoistInnen oder verfallen dem japanischen Nationalismus, der dieser Sportart eingeschrieben ist. Und wenn sich nun Exponenten dieser «philosophischen» Kampfsportarten – wie jüngst Karatelehrer Erik Golowin im «Tages-Anzeiger» – dazu herunterlassen, auf Muay Thai herumzuhacken als Sportart, «wo es darum geht, den anderen um jeden Preis niederzuschlagen», werde ich den Verdacht nicht los, dass es nur darum geht, die Konkurrenz schlechtzumachen.

Das scheint unter diesen Umständen auch recht einfach zu sein. Shemsi Beqiri, der Trainer von Carlos, ist kein Unschuldslamm. Als Beweis dafür, dass er selbst gewalttätig sein soll, wird in diesen Tagen eine Auseinandersetzung im Kampfsportmilieu angeführt – und wer die Szene beobachtet, weiss, dass der Konkurrenzkampf gross ist und die Luft ziemlich dick. Das ist nicht harmlos, aber doch noch etwas völlig anderes, als «grundlos zuzuschlagen». Ganz abgesehen davon hat in der medialen Hetzjagd bisher niemand den Beweis erbringen können, dass Beqiri rechtskräftig verurteilt wurde. Viel relevanter ist doch die Tatsache, dass Beqiris Schützling in der Zeit, seit er betreut, straffrei geblieben ist. Doch das scheint derzeit niemanden zu interessieren. 

Stattdessen wurde dieser kurzerhand verhaftet – bei einem Gespräch mit seinem Pfarrer – und kurzerhand zurück in den Knast gesteckt. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich habe keine Ahnung, ob Muay Thai die richtige Sportart ist, um aus Carlos ein wertvolles oder zumindest funktionierendes Mitglied der Gesellschaft zu machen. Oder ob Shemsi Beqiri die richtige Person dafür ist, ihn zu trainieren. Genauso wenig Ahnung hat davon allerdings auch die Zürcher Öffentlichkeit. Und Martin Grafs überstürzte Reaktion lässt mich vermuten, dass es sich bei ihm nicht anders verhält. 

Etrit Hasler hatte selbst schon mit Shemsi Beqiri zu tun und mag ihn nicht besonders. Was trotzdem keine Aussagen über dessen Eignung zulässt, mit straffälligen Jugendlichen zu arbeiten.