Bürgerrecht: Die Schweiz, ihre Stürmer und ein «Verräter»

Nr. 38 –

Im Kader der Fussballnationalmannschaft spiegeln sich Fort- und Rückschritte in der Einbürgerungspolitik. Fussball spielende und andere Jugendliche wären von den geplanten Verschärfungen beim Bürgerrecht besonders betroffen. Jetzt hat der Ständerat reagiert.

«Wir haben alle frohlockt, dass die Schweizer Fussballer die Qualifikation für die Weltmeisterschaften in Brasilien praktisch im Sack haben», sagte SP-Ständerat Claude Janiak am Dienstag in der Bürgerrechtsdebatte im Ständerat. «Wie heissen sie noch mal? Ja, es gibt Namen wie Lichtsteiner, Stocker und Schär, das tönt schweizerisch. Von Bergen ist ein Jurassier, aber seine Eltern waren auch noch nicht dabei. Der Rest hat einen Migrationshintergrund.»

Die Fussballnationalmannschaft wird gern als Beispiel angeführt, dass die Schweiz vom Auswanderungsland im 19. Jahrhundert zu einem Einwanderungsland wurde und dass heute die sogenannte Integration von Secondos funktioniert. Ist das nur falsche Romantik? Schliesslich ist der Fussball ein anschauliches Beispiel, wie in einer globalisierten Ökonomie ein Geschäft gemacht werden kann, indem nationale Euphorie produziert wird. Jeder Spieler eine Ich-AG mit Vertrag und Ablösesumme – und gleichzeitig treuer Söldner seiner Nation.

Der Schweizerische Fussballverband (SFV) hat auf Anfrage der WOZ eine Liste aller eingebürgerten Nationalspieler zusammengestellt. Die Liste zeigt ein anderes Bild: Auch die privilegierten Fussballer stecken knöcheltief in der Bürgerrechtsdiskussion. In der aktuellen Aufstellung der Nationalmannschaft werden die Fort- und die Rückschritte der Bürgerrechtspolitik sichtbar.

Offensive der Eingebürgerten

In der Defensive sind verhältnismässig viele Spieler zu finden, die mit einem Schweizer Pass geboren wurden. Torhüter Diego Benaglio oder Verteidiger Timm Klose als Doppelbürger können davon profitieren, dass die Schweiz 1992, noch vor Italien und Deutschland, die doppelte Staatsbürgerschaft einführte, notabene unter CVP-Justizminister Arnold Koller. Die Offensive besteht ausschliesslich aus Eingebürgerten, wobei die Stürmer bei ihren Einbürgerungen die demütigende Schweizermacherei durchaus zu spüren bekommen haben: Josip Drmic beispielsweise musste in seinem Wohnort Freienbach dreimal zur Einbürgerungsprüfung antraben, unter anderem weil er nicht wusste, dass die Ortschaft Hurden zur Gemeinde Freienbach gehört. «Ein guter Fussballer zu sein, reicht noch nicht», sagte Gemeindepräsident Kurt Zurbuchen von der SP damals dem «Tages-Anzeiger».

Benaglio, Djourou, Klose, Rodriguez, Senderos, Barnetta, Behrami, Dzemaili, Fernandes, Inler, Shaqiri, Xhaka, Derdiyok, Drmic, Emeghara, Gavranovic, Mehmedi, Seferovic – die Doppelbürger und die Eingebürgerten machen deutlich mehr als die Hälfte des aktuellen Nationalmannschaftskaders aus. Die Namen zeigen, dass die Idee einer homogenen Nation frei erfunden ist.

Wehe aber, einer zeigt sich nicht dankbar, dazugehören zu dürfen! Als sich der Grasshopper Izet Hajrovic diesen Frühling entschied, nicht mehr länger für die Schweiz, sondern für Bosnien-Herzegowina zu spielen, musste er sich vom «Blick» die Frage gefallen lassen: «Wie lebt es sich mit dem Etikett des Verräters?» Als er diesen September gegen die Slowakei aus 25 Metern Distanz ins Lattenkreuz traf, gerieten dem Boulevardblatt alle Kategorien durcheinander: «Das tut weh! ‹Unser› Hajrovic schiesst Traumtor für Bosnien.»

Rodriguez hätte gefehlt

Derzeit diskutiert das Parlament über eine Totalrevision des Bürgerrechts. Die Verschiebung in der Diskussion, die seit den neunziger Jahren stattgefunden hat, zeigt sich im Vergleich zwischen Arnold Koller und Simonetta Sommaruga: Liess sich der Konservative noch von einer Ausweitung des Bürgerrechts überzeugen, will die Sozialdemokratin dessen Erwerb einschränken. Dabei hängt Sommaruga einem überholten Integrationsbegriff an, der von einer Mehrheitsgesellschaft ausgeht: Künftig braucht es als Voraussetzung der Einbürgerung die Niederlassungsbewilligung C, die mit einer Prüfung der Integration verbunden ist (Beachtung der Sicherheit, Respekt vor der Verfassung, Erwerb einer Landessprache, Teilhabe an der Wirtschaft). Bei der Einbürgerung wird zusätzlich zur Integration auch noch die «Vertrautheit mit schweizerischen Lebensverhältnissen» überprüft. Der Vorschlag, die Hürde der Niederlassungsbewilligung einzubauen, stammte von der SVP.

Als Hürdenlauf sehen die RechtspopulistInnen die Einbürgerung tatsächlich. Thomas Minder im Ständerat: «Um den roten Pass zu erlangen, sollte der Ausländer trainieren, sich bemühen, lernen, kämpfen. Der Steeple-Lauf, mit den Hürden und dem Wassergraben, versinnbildlicht die Art, wie ich mir die Integration und das Erlangen des Schweizer Passes vorstelle.»

Die Totalrevision enthält allerdings auch positive Punkte: So will der Bundesrat die Mindestaufenthaltsdauer vor der Einbürgerung von zwölf auf acht Jahre reduzieren. Der Nationalrat möchte zehn Jahre – und strich zudem die Erleichterung für Jugendliche: Bisher werden die Jahre zwischen dem 10. und dem 20. Altersjahr doppelt gezählt.

Wäre diese Änderung bereits in Kraft, hätte sie Auswirkungen auf dem Spielfeld gehabt: Gemäss dem SFV hätte Ricardo Rodriguez, Sohn spanisch-chilenischer Eltern, 2009 nicht zur U17-WM antreten können, die die Schweiz gewonnen hat. Der Fussballverband lobbyiert zwar dagegen, dass die Jugendjahre nicht mehr doppelt gezählt werden, gibt sich aber betont neutral. «Wir respektieren die demokratischen Entscheidungsprozesse», sagt SFV-Sprecherin Jezaél Fritsche. Komme die Verschärfung durch, müsse man die talentierten Spieler halt noch früher erfassen. «Wir wollen keine Lex Fussball, die Sportlerinnen und Sportler bevorzugt.»

Auch Ricardo Rodriguez lässt über seinen Berater zurückhaltend ausrichten: «Ich bin überzeugt, dass sich die Verantwortlichen in die politische Diskussion einbringen können.» Ihn interessiert in erster Linie die WM-Qualifikation: «Mit fünf Punkten Vorsprung haben wir uns eine sehr gute Ausgangslage 
geschaffen.»

Die wahren Herausforderungen

In einer denkbar knappen Abstimmung erreichte die Linke diese Woche im Ständerat zusammen mit einzelnen CVP- und FDPlerInnen eine Wende: Mit 22 zu 21 Stimmen wurde die Aufenthaltsdauer auf acht Jahre beschränkt, und auch künftig sollen die Jugendjahre doppelt gezählt werden. Ein Antrag von Claude Janiak, dass bis zum Alter von 25 Jahren keine C-Bewilligung für die Einbürgerung erforderlich sein soll, scheiterte.

SP-Ständerat Paul Rechsteiner erklärte in seinem Votum, wo die wahren Herausforderungen im Bürgerrecht lägen: in einer Ausweitung der Demokratie. «Es widerspricht dem Grundgedanken der Demokratie, wenn sie in ‹Erstklassebürger› mit vollen Rechten und ‹Zweitklassebürger› mit ausländischem Pass unterscheidet.» Rechsteiner betonte auch eine weitere Funktion des Bürgerrechts: Es schützt vor Ausschaffungen, was mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative aktuell wird. Ein wegweisendes Urteil hat hier das Bundesgericht gefällt, indem es die Menschenrechte über den Automatismus der Initiative stellte.

Die Bürgerrechtsrevision geht nun zurück in den Nationalrat. Das vorletzte Spiel der Schweiz in der WM-Qualifikation findet am 11. Oktober statt. Bosnien-Herzegowina spielt gleichentags gegen Liechtenstein.

Zürcher Abstimmung : Wer hier wohnt, muss mitbestimmen können

In Neuenburg gilt es seit 1849. Sogar der Kanton Thurgau kannte es zwischen 1870 und 1904. Dann geriet das Stimm- und Wahlrecht für AusländerInnen praktisch in Vergessenheit. Doch seit den 1980er Jahren erneut sukzessive eingeführt, existiert es mittlerweile (mit unterschiedlichen Hürden) in neun Kantonen auf Gemeindeebene.

Am kommenden Wochenende wird nun im Kanton Zürich darüber abgestimmt. Die bisherigen Erfahrungen in Gemeinden mit entsprechenden Rechten sind unspektakulär. Die AusländerInnen stimmen weitgehend so wie die SchweizerInnen. Oder noch ein wenig konservativer, weil sich vor allem arrivierte MigrantInnen des neuen Rechts bedienen. Die Hoffnung, viele benachteiligte ausländische EinwohnerInnen und diskriminierte Secondas und Secondos für ihre eigenen Anliegen an die Urne zu bringen, liesse sich also nur durch harte Basisarbeit verwirklichen. Dennoch bleibt das Stimm- und Wahlrecht für AusländerInnen eine notwendige Forderung.

Gegenwärtig sind die politischen Rechte ans Staatsbürgertum gekoppelt. Letzteres ist ein erkämpftes republikanisches Prinzip: kein durch Geburt oder Vermögensstand zugefallenes Privileg, sondern ein Grundrecht für alle Mitglieder einer Gemeinschaft. Die praktische Umsetzung vollzog sich in den letzten 200 Jahren schrittweise, in der Schweiz mit der schockierenden Verzögerung beim Frauenstimmrecht. Doch zugleich wurde das Staatsbürgertum von der Nationalstaatsideologie überformt. Als politisch mündig galten nur noch BürgerInnen, die der «Nation» angehörten.

Dabei waren in einem Gebiet immer schon vielfältige politische Subjekte vorhanden. Neuenburg war 1848 Kanton der Eidgenossenschaft und zugleich preussisches Fürstentum. So wurden Mitgliedern beider politischen Einheiten politische Rechte zugesprochen.

Mittlerweile geraten nationale Entscheidungsprozesse durch die Globalisierung unter Druck. Noch gibt es keine EU-Staatszugehörigkeit, aber es gibt – in beschränktem Mass – EU-weite politische Rechte. Tatsächlich muss das Staatsbürgertum in zwei Richtungen erweitert werden: Supranational muss über grenzüberschreitende Probleme abgestimmt werden können. Lokal müssen alle Menschen vor Ort über Rechte zur Ausgestaltung der Gemeinschaft verfügen. Gegenwärtig verstärkt das national beschränkte Staatsbürgertum die Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen.

Für eine fortschrittliche Migrationspolitik sind andere Fragen zurzeit dringlicher, etwa eine vereinfachte Einbürgerung für Jugendliche. Aber das Stimm- und Wahlrecht für AusländerInnen bleibt wichtig. Vorschläge dazu sind allerdings selbst in französischsprachigen Kantonen im letzten Jahrzehnt abgelehnt worden. In Appenzell Ausserrhoden und Graubünden wurden sie nur angenommen, weil sie in Totalrevisionen von Kantonsverfassungen mitgetragen wurden. Umso wichtiger wäre ein ermutigendes Resultat in Zürich. Letzte Woche hat im Kanton Schaffhausen die Alternative Liste eine entsprechende Initiative eingereicht, die zur grundsätzlichen Diskussion um Zustand und Ausbau der Demokratie beitragen soll.
Stefan Howald