Prostitution: Ein Verbot schadet den Frauen

Nr. 38 –

Schweden bestraft Freier und gilt vielen als Vorbild. Die Zürcher Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) wehrt sich gegen ein Verbot. FIZ-Mitarbeiterin Rebecca Angelini erklärt, was den Frauen im Sexgewerbe das Leben wirklich schwer macht.

Viele Zürcher Prostitutierte arbeiten unabhängig und ohne Zuhälter zu zweit oder zu dritt in einem Salon – doch neue bürokratische Hürden bedrohen ihre Tätigkeit.

WOZ: Frau Angelini, Prostitution ist Ausbeutung von Frauen. Müsste sie nicht verboten werden?
Rebecca Angelini: So einfach ist es nicht. Unserer Meinung nach muss man klar zwischen Sexarbeit und Menschenhandel unterscheiden. Es sind zwei völlig unterschiedliche Bereiche, die man nicht vermischen sollte. Sobald man sie vermischt, schadet man den Betroffenen noch mehr – den Frauen, die selbstständig und legal arbeiten, aber auch den ausgebeuteten.

Wie meinen Sie das?
Sexarbeit ist eine Arbeit, Frauenhandel ist eine Menschenrechtsverletzung und schwere Straftat. Die Prohibitionistinnen, die die Prostitution verbieten wollen, sehen dagegen alle Sexarbeiterinnen als Opfer. Indem sie aber jegliche Sexarbeit in die Illegalität abdrängen, sind die Frauen verletzlicher gegenüber Ausbeutung und Gewalt. Die Frauen, die heute legal und selbstbestimmt arbeiten, würden durch das Verbot erst zu Opfern.

Sie wollen doch nicht sagen, dass es in diesem Gewerbe keine Ausbeutung oder Gewalt gibt.
Natürlich gibt es Ausbeutung und Gewalt! Nur gibt es das auch in anderen Bereichen. Und dagegen muss man vorgehen! Oder anders gesagt: Es gibt auch in der Hausarbeit oder in der Ehe Gewalt und Ausbeutung, doch käme es niemandem in den Sinn, man müsse deswegen die legale Hausarbeit oder die Ehe abschaffen. Gewalt und Ausbeutung können in allen prekären Arbeitsverhältnissen auftreten, nicht nur im Sexgewerbe – dagegen muss man etwas tun.

Freiwillig verdient doch keine Frau mit ihrem Körper Geld.
Sexarbeit ist stigmatisiert, es ist keine Arbeit, bei der die die Frauen abends am Tisch erzählen, was sie tagsüber erlebt haben. Die Antwort auf die Frage, ob Frauen diese Arbeit freiwillig machen, ist jedoch sehr facettenreich. Ich würde einmal davon ausgehen, dass es die meisten machen, weil sie das Geld brauchen.

Wie viele Sexarbeiterinnen gibt es in der Schweiz?
Es gibt nur Schätzungen, wir gehen von 25 000 aus. Wegen der Stigmatisierung gibt es auch keine genauen Zahlen. Prostitution gilt ja immer noch als «sittenwidriges Gewerbe».

Sie ist aber nicht verboten.
Nein. Die Frauen müssen Steuern zahlen, sie haben aber kein Recht, ihr Honorar vor Gericht einzufordern, wenn ein Freier nicht bezahlt, weil die Gerichte das Sexgewerbe eben als «sittenwidrige» Tätigkeit beurteilen.

Die Prohibitionistinnen gehen davon aus, dass Prostitution und Menschenhandel miteinander verwoben sind, und wollen deshalb die Prostitution verbieten. Ihre Organisation arbeitet sehr eng mit Frauen zusammen, die anschaffen. Wie viele dieser Frauen werden von Zuhältern ausgebeutet?
Eine genaue Zahl kann ich nicht nennen, aber aufgrund unserer Erfahrungen würde ich sagen, dass es ein sehr kleiner Teil ist. Die Frauen, die in der Schweiz Opfer von Frauenhandel werden, haben gesetzlich festgeschriebene Rechte.

Und wie kommen sie zu ihren Rechten?
Die FIZ unterhält eine spezialisierte Interventionsstelle für Opfer von Menschenhandel. Im letzten Jahr sind über fünfzig Prozent der Frauen über die Polizei an uns verwiesen worden. In Zürich gibt es zum Beispiel eine spezielle Ermittlungstruppe der Polizei. Die verteilt keine Bussen und agiert nicht repressiv – sie ermittelt nur, um herauszufinden, welche Frauen oder Männer von Menschenhandel betroffen sind. Mutmassliche Opfer weist sie an uns weiter.

Wir versuchen, mit den Frauen ins Gespräch zu kommen, klären sie über ihre Rechte auf, machen Krisenintervention, unterstützen sie, wenn sie Anzeige erstatten oder aussteigen wollen. Wir haben auch eine spezielle Schutzwohnung, in der die Frauen untertauchen können. Wir begleiten sie durch Prozesse, helfen ihnen bei der Integration oder auch, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren möchten. Das läuft in Zürich gut, und diese Ermittlungstruppe hat Vorbildcharakter.

Wie viele Frauen betrifft das denn?
Wir unterstützen pro Jahr rund 200 Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind. Wobei wir auch von anderen Kantonen mandatiert sind, wir begleiten also nicht nur Frauen aus Zürich.

Der grosse Rest ist wirklich freiwillig in der Prostitution?
Es gibt viele Frauen, die sich – den Umständen entsprechend – freiwillig für die Sexarbeit entscheiden. Selbstverständlich hat diese Freiwilligkeit mit ihrer wirtschaftlichen Situation zu tun. Wenn sie eine andere Option hätten, würden sie sie sicher ergreifen. Doch sie bewegen sich meistens in einer prekären Situation, aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status sind sie in ihren Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt, und oft haben sie keine Ausbildung. Sie könnten vielleicht noch Hausarbeit verrichten oder putzen. Die meisten dieser Frauen müssen eine Familie unterstützen und wollen vielleicht, dass ihr Kind studieren kann. Sie loten ihre Möglichkeiten aus und entscheiden sich bewusst für dieses Gewerbe, weil es ihnen ein ordentliches Einkommen erlaubt.

Ist das nicht beschönigend? Da steckt doch viel strukturelle Gewalt drin.
Klar, das bestreiten wir überhaupt nicht. Aber ist es nicht seltsam, dass die ganze Debatte über Ausbeutung und Gleichstellung über das Sexgewerbe geführt wird? Die Werbung verkauft alles über den Körper der Frau – alles wird sexualisiert und auf den weiblichen Körper reduziert. Damit wird auch eine Nachfrage generiert. Doch darüber wird nicht gesprochen.

Verschlechtert ein Verbot wirklich die Situation der Frauen?
Ein Verbot führt ja nicht dazu, dass die Prostitution nicht mehr stattfindet – es gibt sie weiterhin, nur eben im Verborgenen. Dort ist es schwieriger, die Frauen zu schützen. Kriminalisierte Frauen werden ausbeutbarer, sie wagen es nicht, zur Polizei zu gehen. Ich war gerade in Rumänien, da ist die Prostitution absolut verboten. Die Innenstadt von Bukarest ist aber zugepflastert mit Plakaten für einschlägige Nightclubs und Salons.

Ist das in Schweden nicht anders? Die Frauen werden dort nicht bestraft.
Die schwedische Regierung hat einen Bericht publiziert, in dem steht, es sei alles bestens, seit die Freier bestraft würden. Doch es gibt inzwischen verschiedene Untersuchungen, die das Gegenteil belegen. Wenn nur der Freier kriminalisiert wird, hilft das den Frauen wenig, weil sich das ganze Geschäft zwangsläufig in die Illegalität verschiebt. Auf der Strasse muss alles schnell gehen. Die Frauen haben deshalb weniger Zeit, um abzuschätzen, ob der Freier gefährlich werden könnte. Frauen, die Opfer von gewalttätigen Zuhältern sind, lassen sich noch schwieriger kontaktieren. Aus unserer Optik hat sich die Situation für die Frauen in Schweden überhaupt nicht verbessert, im Gegenteil.

Welche Regeln gelten denn in der Schweiz?
Die Schweiz hat einen pragmatischen Mittelweg gewählt. Die Verfassung garantiert die Wirtschafts- und Gewerbefreiheit auch für das Sexgewerbe. Im Detail wird es dann aber von den Kantonen geregelt. Die kantonalen Regelungen sind mehrheitlich repressiv und dienen der Eindämmung des Sexgewerbes. In der Stadt Zürich trat vor einem Jahr die Prostitutionsgewerbeverordnung in Kraft, die die Situation der Frauen eindeutig verschlechtert.

Da steht drin, sie solle «dem Schutz der Prostituierten vor Ausbeutung und Gewalt» dienen. Tut sie das nicht?
Es werden viele Massnahmen als Schutzmassnahmen verkauft, die letztlich repressiv wirken. Zum Beispiel müssen alle Frauen, die auf dem Strassenstrich arbeiten wollen, eine Bewilligung einholen. Die bekommen sie nur, wenn sie ein Bewilligungsgespräch absolviert haben. Sie müssen eine Aufenthaltsbewilligung haben, eine Krankenversicherung et cetera. Wo soll da der Schutz sein? Je höher die bürokratischen Hürden, um legal arbeiten zu dürfen, desto mehr geraten Frauen in die Illegalität. Sie arbeiten also ohne Bewilligung, womit sie sich strafbar machen, wenn die Polizei sie erwischt.

Wie sieht es denn mit den Salons aus?
Das wird noch zum grossen Problem. Es gibt viele kleine Salons, die zwei, drei Frauen miteinander betreiben. Das ist eine relativ sichere und selbstbestimmte Art, in diesem Gewerbe sein Geld zu verdienen. Die Frauen organisieren sich selber, sind nicht abhängig von einem Zuhälter und entscheiden selbst, welche Freier sie bedienen wollen. Zudem sind sie in den Wohnungen relativ gut geschützt, da die anderen mitbekommen, wenn ein Freier ausfällig wird. Die wenigsten dieser Salons dürften überleben.

Warum das?
Sie befinden sich heute in einem juristischen Graubereich. Künftig ist es aber verboten, diese Salons in einem Wohngebiet zu führen. Wo sollen die Frauen in Zürich einen passenden Ort finden? Überall wird gewohnt. Die Frauen können auch nicht einfach in eine andere Stadt zügeln. Ausserdem sind die bürokratischen Hürden, die jetzt aufgebaut werden, gigantisch hoch. Schon ein Salon, in dem drei Frauen arbeiten, muss eine Betriebsbewilligung einholen – und das ist ein komplexes Verfahren. Für ein grosses Bordell mit eigenem Treuhänder oder Juristen ist das kein Problem, kleine Gruppen von selbstständig erwerbenden Frauen können dies aber kaum allein bewältigen und geraten in neue Abhängigkeiten. Für viele kleine Salons wird das gar das Ende bedeuten.

Es kann doch nicht sein, dass mit behördlichen Auflagen ausgerechnet das Arbeitsmodell behindert wird, das den Frauen die grösstmögliche Selbstbestimmung erlaubt.

Das klingt nach tollem Job und Selbstverwaltung.
Es ist nicht der tolle Job. Es ist ein harter Job. Aber es ärgert uns auch, wenn Sexarbeiterinnen immer als Opfer dargestellt werden. Das sind sie nicht. Viele von ihnen sind starke, kluge Frauen, die als Kleinunternehmerinnen ihr Leben und das ihrer Familien finanzieren. Opfer werden sie erst durch die Stigmatisierung der Sexarbeit.

Warum stellen sie sich dann nicht hin und reden offen darüber?
Das kann ich nicht mehr hören! Wissen Sie, was das bedeutet, wenn eine Frau wirklich dazu steht: Sie riskiert, das Sorgerecht für ihr Kind zu verlieren, oder sie verliert die Wohnung oder alles zusammen. Das kann sich keine dieser Frauen leisten.

Was halten Sie von den Sexboxen, die in Zürich installiert wurden?
Eigentlich ist es eine gute Sache. Dort sind die Frauen gut geschützt vor Freiergewalt, es gibt eine niederschwellige Beratung, die Infrastruktur ist auch gut. Es ist aber ein sehr eingeschränktes Angebot, von dem nur zwanzig Frauen profitieren. Wir gehen davon aus, dass insgesamt zehn Prozent des Geschäfts sichtbar auf der Strasse stattfinden, der Rest spielt sich indoor in Salons und anderen Etablissements ab. Die Sexboxen sind Teil eines Massnahmenpakets, das den Frauen insgesamt mehr Repression bringt.

Wie sieht es mit dem Strassenstrich aus?
Da zieht man ebenfalls die Schraube an. Der Stadtrat definiert Gebiete, wo die Strassen- und Fensterprostitution zugelassen ist. Ausserhalb der Strichzone ist es den Frauen verboten, ihre Dienste anzubieten. Das gilt zum Beispiel in Zürich für die Langstrasse – das Rotlichtviertel schlechthin. Wenn die Polizei vermutet, eine Frau würde dort anschaffen, wird sie verzeigt und weggewiesen. Es drohen ihr Bussen von mehreren Hundert Franken und ein Bewilligungsentzug. Das hat schon zu der absurden Situation geführt, dass Frauen, die dort wohnen und nur was einkaufen wollten, ein Rayonverbot für ihr eigenes Wohnquartier erhalten haben.

Warum sind die Feministinnen bezüglich Prostitutionsverbot so heftig zerstritten?
Es gibt in dieser Frage zwei Modelle, die unvereinbar scheinen. Die einen sehen Sexarbeit als Gewalt an Frauen und wollen ihr mit einem Verbot begegnen, selbst wenn dies die Situation der betroffenen Frauen verschlechtert. Erstaunlicherweise setzen sich oft linke Feministinnen für dieses Modell ein. Bürgerliche stehen eher für eine Liberalisierung ein. Wir sind pragmatisch: Unsere Anliegen sind legale und menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Sexarbeiterinnen. Ein Verbot würde diesbezüglich eine Verschlechterung bedeuten.

Was tut sich in dieser Debatte in der Schweiz?
Es hat verschiedene Vorstösse gegeben. Der freisinnige Nationalrat Andrea Caroni hat zwei Vorstösse eingereicht, in denen er die Stärkung der rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden sowie die Aufhebung der «Sittenwidrigkeit» verlangt.

Der Bundesrat teilt grundsätzlich Caronis Position und stellte selbst fest, es sei für ihn nicht nachvollziehbar, «wieso Prostitution in einem Rechtsgebiet als ‹sittenwidrig› und in einem anderen – zum Beispiel im Steuerrecht – ohne sittlichen Makel sein soll». Das Gesetz wollte er dann allerdings nicht ändern, weil er davon ausgeht, dass die Gerichte demnächst ihre Praxis ändern. Es ist aber noch eine Standesinitiative des Kantons Bern hängig, die ebenfalls die Aufhebung der Sittenwidrigkeit verlangt. Wir haben grosse Hoffnung, dass diese im Parlament durchkommt.

Rebecca Angelini

Die Politologin und Ethnologin Rebecca Angelini (34) arbeitet seit 2009 bei der Zürcher Fachstelle für Frauenhandel­ und Frauenmigration (FIZ) und ist dort zuständig für den Bereich­ Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising. Die FIZ führt zwei Beratungsstellen: eine für Migrantinnen und die spezialisierte Interventionsstelle Makasi für Opfer von Frauen­handel.

Verbieten versus legalisieren : Die negativen Seiten des schwedischen Modells

Schweden hat 1999 als erstes Land der Welt ein Gesetz erlassen, das den Kauf einer sexuellen Dienstleistung unter Strafe stellt, also die Freier bestraft. Die Sexarbeiterinnen werden aber nicht belangt. Inzwischen haben Norwegen, Finnland und Island ähnliche Gesetze erlassen.

Vor allem in osteuropäischen Ländern ist die Prostitution ganz verboten, da werden die Sexarbeiterinnen bestraft.

Liberal geht Deutschland damit um: Dort trat 2002 ein Gesetz in Kraft, das Sexarbeit wie jedes andere Gewerbe behandelt. Die Frauen erhalten die Möglichkeit, ihren Lohn einzuklagen, falls ein Freier nicht zahlt. Sie haben auch das Recht, am Arbeitslosenversicherungs-, Gesundheits- und Rentensystem teilzunehmen. Vorher war die Prostitution in Deutschland zwar nicht verboten, sie galt aber als «sittenwidrig». Die Sexarbeiterinnen mussten Steuern zahlen, waren jedoch von den Sozialversicherungen ausgeschlossen.

Das gilt heute noch für die Schweiz: Sexarbeiterinnen zahlen Steuern, haben sonst aber kaum Rechte. Im Parlament sind diverse Vorstösse hängig (vgl. Interview), die fordern, die Sexarbeiterinnen juristisch besserzustellen.

Die Frage, ob Prostitution verboten oder legalisiert werden soll, entzweit seit Jahren Europas Feministinnen. Sowohl in Schweden als auch in Deutschland ging die Initiative für die Prostitutionsgesetze von links-grünen Kreisen aus. «Beide Gesetze waren feministisch motiviert und sollten die Situation von Prostituierten verbessern», schreibt die schwedische Sozialwissenschaftlerin Susanne Dodillet.

In Schweden hatte man überhaupt kein Verständnis für die deutsche Regelung. Dodillet zitiert die schwedische Gleichstellungsministerin Margareta Winberg, die sagte: «Das (deutsche Prostitutionsgesetz) widerspricht der Gleichstellung der Geschlechter. Es widerspricht der Mitmenschlichkeit (…). Und es ist ein Rückschlag für die Gleichstellungspolitik in Deutschland.»

In Deutschland feierte die Linke ihr liberales Gesetz hingegen als Sieg für die Rechte der Prostituierten, und sie kritisierte die schwedische Doppelmoral. Der Streit ist heute noch nicht beigelegt. Schwedens Regierung versucht, ihr Modell in die EU zu exportieren. Auch die deutsche feministische Zeitschrift «Emma» kämpft vehement für ein Verbot. Aus ihrer Optik ist Prostitution identisch mit Frauenhandel.

2010 publizierte die schwedische Regierung einen Bericht, der das Verbot als Erfolg feierte, weil die Strassenprostitution zurückgegangen sei. Er wurde von Sozialwissenschaftlerinnen und Organisationen, die sich um Sexarbeiterinnen kümmern, scharf kritisiert. Die wichtigsten Kritikpunkte: Die Regierung könne nicht sagen, ob und wie sich das Geschäft verlagert habe.

Zudem zwinge das Verbot die Frauen, ihr Dienste an versteckten und gefährlichen Orten anzubieten. Die Männer, die noch auf der Strasse nach Sex suchten, seien erwiesenermassen die gefährlicheren, während die freundlicheren und sichereren Klienten ins Internet abgewandert seien. Insgesamt schade die Prohibition den betroffenen Frauen mehr, als dass sie sie schütze.

Nachtrag vom 24. Oktober 2013

Die Stadtregierung von Zürich wollte die Prostitution «menschenwürdig» regeln. Sie erliess eine Prostitutions- und Gewerbeverordnung (PGVO), die seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Mit viel Geld und Brimborium wurde ein Strichplatz mit sogenannten Verrichtungsboxen erstellt. Gleichzeitig hob man den Strassenstrich am Sihlquai auf. Den Sexarbeiterinnen bringt das neue Regime aber vor allem mehr Repression, wie die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ), die Zürcher Stadtmission und die Zürcher Heilsarmee in einer gemeinsamen Pressemitteilung kritisieren. Eine erste Evaluation der PGVO habe gezeigt, dass die «Neuregelung des Strassenstrichs und die damit verbundenen polizeilichen Repressionen die Sexarbeiterinnen kriminalisieren, diskriminieren und in die Illegalität abdrängen» – wo sie «anfälliger sind gegenüber Ausbeutung und Gewalt». Auch seien die Prostituierten dadurch für die Beratungsstellen viel schlechter erreichbar.

Die drei Organisationen stellen konkrete Forderungen: Unter anderem soll ein Abschnitt der Langstrasse legaler Strassenstrich werden, kleine Salons sollten auf einfache Weise eine Bewilligung erhalten, und das ganze Massnahmenpaket zur Regulierung der Prostitution müsse von unabhängiger Seite überprüft und den Bedürfnissen der Frauen angepasst werden.