Diesseits von Gut und Böse: Butterbrötchen Huber

Nr. 42 –

Weil der Boulevard zurzeit ein amerikanisches Promitöchterchen namens North West herumreicht, fiel mir wieder ein, was ich vor vielen Jahren jungen Menschen sagte, die ich in Fragen des Zivilrechts unterrichtete: Sie könnten dann später mal ihr Neugeborenes nicht einfach Butterbrötchen nennen. Heute wäre ich mir da nicht mehr so sicher.

Im englischsprachigen Raum, wo Eltern bezüglich Namengebung kaum Grenzen gesetzt werden, heissen Kinder von Prominenten – ins Deutsche übersetzt – auch Apfel, Blauer Efeu oder Weide Salbei. Auch der deutsche Schauspieler Uwe Ochsenknecht benannte seine Kinder originell: Jimi Blue, Wilson Gonzalez und Cheyenne Savannah. Und Til Schweiger erkämpfte den zweiten Vornamen seiner Tochter vor Gericht: Emma Tiger Schweiger – englisch ausgesprochen ein lautmalerischer Hochgenuss! Schliesslich war Schweiger in Hollywood.

Artikel 37c der Schweizer Zivilstandsverordnung sagt: «Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte weist Vornamen zurück, welche die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen.» Ohne der hochverehrten Pipilotti Rist zu nahe treten zu wollen, frage ich mich deshalb, womit die zuständige Amtsperson gerade beschäftigt war, als die Geburt von deren Sohn Himalaya gemeldet wurde. Aber Kevin wäre zweifellos eine noch grössere Last gewesen.