Eineinhalb Millionen!: Der letzte Grund für die 1:12-Initiative

Nr. 47 –

Eigentlich meinte ich, nun auch den letzten Kommentar und den allerletzten LeserInnenbrief zur 1:12-Initiative gelesen zu haben. Die Juso-Idee ist schon vor der Abstimmung am kommenden Sonntag ein Erfolg, weil sie eine Diskussion über die Verteilungsgerechtigkeit ermöglicht hat. Doch dann las ich für die Recherche zur Zürcher Kantonalbank (vgl. «Drei Visionen, doch nur eine Bank») den aktuellen Geschäftsbericht aus dem Jahr 2012. Und einen besseren Kommentar zur Abstimmung als das Kapitel «Vergütung» kann man sich wirklich kaum ausdenken.

«Transparenz schaffen: Wir streben auf allen Ebenen eine Balance von Leistung und Entschädigung an» heisst das Motto. Doch statt Transparenz folgt anschliessend ein zwölfseitiges Geschwurbel: «Die Grundsalärstruktur der Zürcher Kantonalbank orientiert sich an branchenüblichen Medianwerten.» – «In Zusammenarbeit mit Towers Watson und weiteren Beratungsunternehmen führt die Zürcher Kantonalbank jährlich Marktvergleiche durch.» – «Abhängig vom Geschäftsergebnis wird der Generaldirektion eine variable Entschädigung gewährt.» – «Die Key Risk Takers durchlaufen wie alle Mitarbeitenden einen dreistufigen Prozess: Zielvereinbarung, Leistungsbeurteilung, Festlegung der Vergütung.» – «Die Gesamtvergütung der einzelnen Generaldirektoren berücksichtigt ihre persönliche Leistung in den jeweiligen Verantwortlichkeitsgebieten.»

Bei der Lektüre denkt man sich unweigerlich: Was die wohl den ganzen Tag machen, ausser sich ihren Lohn zu begründen und zu berechnen? Soll noch jemand sagen, die 1:12-Initiative schaffe einen bürokratischen Aufwand.

Ergebnis der Rechnung: «Die Gesamtvergütung für die Mitglieder der Generaldirektion belief sich für das Jahr 2012 auf 11 579 468 Franken. Mit 1 375 000 Franken für Salär und variable Vergütung sowie 197 289 Franken für Vorsorgeleistungen und sonstige Vergütungen wurde die höchste Vergütung an Martin Scholl, CEO, entrichtet.»

Eineinhalb Millionen! Wird der tiefste Jahreslohn, der bei aller Transparenz nicht ausgewiesen wird, bei 48 000 Franken angesetzt, macht das ein Verhältnis von 1:33. Und das in einem Unternehmen, das der Bevölkerung gehört.