Kommentar: Mit 50,1 Prozent für die Menschenrechte

Nr. 11 –

Einmal mehr berät das Parlament eine verfassungswidrige Initiative. Nächsten Donnerstag entscheidet der Nationalrat, wie die Ausschaffungsinitiative der SVP umgesetzt werden soll. Gemäss Wortlaut der Initiative sollen straffällig gewordene AusländerInnen nach einem festgelegten Deliktskatalog automatisch und ohne Einzelfallprüfung ausgeschafft werden. Das verstösst gegen einen Bundesgerichtsentscheid, die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dem steht ein völkerrechtskonformer Umsetzungsvorschlag des Bundesrats entgegen. Dennoch ist die vorberatende Kommission dem Wortlaut der Initiative gefolgt, auch angesichts der Drohung einer sogenannten Durchsetzungsinitiative der SVP.

Die absurden Folgen sieht man schon heute in St. Gallen: Dort soll ein Paar nach Italien ausgeschafft werden, weil es wegen seiner Drogenabhängigkeit mehrmals straffällig geworden ist. Dabei wurden die beiden in der Ostschweiz geboren und leben seit rund fünfzig Jahren in St. Gallen (vgl. Hausmitteilungen der aktuellen WOZ Nr. 11/2014 ).

Bürgerliche MittepolitikerInnen begründeten ihre Missachtung von Verfassung und Völkerrecht mit dem Verweis auf den «Volkswillen». Tatsächlich stimmte am 28. November 2010 eine Mehrheit von 52,3 Prozent für die Ausschaffungsinitiative. Der Gegenvorschlag wurde knapp abgelehnt. Bei der Stichfrage aber besann sich die Stimmbevölkerung paradoxerweise doch auf die Menschenrechte: 50,1 Prozent hätten bei einer Annahme von Initiative und Gegenvorschlag den Vorzug dem Gegenvorschlag gegeben, der Verfassung und Völkerrecht berücksichtigte.

Aus einer menschenrechtlichen, auf Gleichheit bedachten Perspektive waren selbstverständlich Initiative und Gegenvorschlag abzulehnen, weil sie zwei Klassen Strafrecht einführen – eines für Schweizer BürgerInnen und eines für AusländerInnen. Nun aber gilt es, den Entscheid der Stimmbevölkerung umzusetzen. Und zugleich die Menschenrechte zu beachten. Der Vorschlag des Bundesrats bemüht sich darum. Der Nationalrat darf Verfassung und Völkerrecht nicht mit Füssen treten. Er könnte sich sogar auf den «Volkswillen» berufen: 50,1 Prozent stünden hinter ihm.