Asylpolitik: Schwulem Nigerianer droht Ausschaffung

Nr. 16 –

Das Bundesamt für Migration (BFM) zeigt sich lernresistent. Es lehnte das Asylgesuch des schwulen nigerianischen Flüchtlings O. ab. Homosexualität ist in Nigeria strafbar, O. drohen bei einer Rückkehr bis zu vierzehn Jahre Gefängnis. Gemäss Amnesty International und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe werden Schwule und Lesben in Nigeria oft Opfer von Gewalt, in einigen Regionen droht ihnen gar die Todesstrafe. Doch das BFM ist der Meinung, dass O. keine Repressionen zu fürchten habe, «wenn er mit seiner sexuellen Orientierung diskret umgeht», wie der «Bund» vor kurzem publik machte. Das BFM missachtet damit ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2013, nach dem es homosexuellen Flüchtlingen nicht zuzumuten sei, ihre sexuelle Orientierung nur im Verborgenen auszuleben. Dabei hatte eine BFM-Sprecherin unlängst beteuert, dass eine solche Argumentation schon seit vier Jahren nicht mehr in Asylentscheiden zu finden sei (siehe WOZ Nr. 7/2014 ).

O. und sein Partner waren vor gewalttätigen Übergriffen aus ihrem Heimatdorf geflohen und stellten 2010 ein Asylgesuch in der Schweiz, das abgelehnt wurde. O.s Freund wurde ausgeschafft. Nach der Ablehnung seines Wiedererwägungsgesuchs sitzt O. seit Ende März im Regionalgefängnis Bern in Ausschaffungshaft. Das Unterstützungskomitee «Liberty for O.» hat bereits mit mehreren Aktionen und Demonstrationen auf den Fall aufmerksam gemacht, zuletzt am vergangenen Dienstag mit einem «Kiss-in» vor dem Regionalgefängnis. Zudem fordert eine Petition die sofortige Annahme des Asylgesuchs und die Freilassung von O. Sie kann nach wie vor unterschrieben werden.

Petition auf libertyforo.tumblr.com .