Integration: Ein einziges Ausbildungsjahr reicht nicht

Nr. 26 –

Ab diesem Sommer wird ein Teil der kantonalen Beiträge für Integrationsklassen in der Stadt Zürich gestrichen. Fremdsprachige Jugendliche, die erst seit kurzem in der Schweiz leben, haben ohne ein solches Angebot kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Ernsthaft bei der Sache: SchülerInnen aus neun Nationen gehen in die Klasse 21B-1 im Schulhaus Wengi in Zürich.

Anfang Juni an einem Nachmittag im Schulhaus Wengi im Zürcher Kreis 4. Zwölf Jugendliche der Klasse 21B-1 bereiten sich auf die Zertifikatsprüfung B1 vor, mit der sie diesen Sommer den zweijährigen Berufsvorbereitungskurs «Sprache und Integration» an der städtischen Fachschule Viventa abschliessen. Der Test soll Klarheit darüber schaffen, ob sie über genügend Deutschkenntnisse verfügen, um nach den Sommerferien eine Vorlehre, ein Praktikum oder eine Berufslehre antreten zu können.

Die Berufsvorbereitungsjahre «Sprache und Integration» richten sich an fremdsprachige Jugendliche mit Wohnsitz in Zürich, die seit höchstens zwei Jahren in der Schweiz leben. 47 SchülerInnen schliessen derzeit eine der vier zweiten Klassen ab. Allein schon die Zusammensetzung der Klasse 21B-1 zeigt die Vielfalt der aktuellen Immigration. Liliane Günter, die Klassenlehrerin, hat im Lauf ihrer bald zwanzigjährigen Integrationstätigkeit schon viele Wandel begleitet, die sich zuweilen von einem Jahr aufs andere in einem geografisch-kulturell neu gemischten Klassenspiegel manifestieren. Angesichts der Entwicklungen in Südeuropa schliesst sie nicht aus, dass schon im nächsten Jahr Jugendliche aus Spanien, Portugal oder Griechenland Integrationsklassen im Schulhaus Wengi besuchen: «Gut möglich, dass sich dann eine spanische Gymnasiastin und eine somalische Hirtin die Schulbank teilen.»

Derzeit unterrichtet Günter hauptsächlich Jugendliche aus vorläufig aufgenommenen und aus anerkannten Flüchtlingsfamilien sowie junge Männer, die ohne Eltern in die Schweiz geflüchtet sind. In der Klasse 21B-1 sind an diesem Nachmittag je eine junge Frau aus Tibet, aus Indien und aus Mazedonien, drei junge Männer aus Afghanistan, zwei aus Eritrea sowie je ein Jugendlicher aus Syrien, Pakistan, Somalia und Italien versammelt. Die Stimmung unter den SchülerInnen ist gut, in drei Vierergruppen üben sie deutschsprachige Konversation. Man muntert sich gegenseitig auf, es wird korrigiert und auch gelacht. Die Ernsthaftigkeit, mit der sie bei der Sache sind, ist eindrücklich: Den Jugendlichen ist bewusst, dass sie ohne einen guten Abschluss kaum Chancen auf eine berufliche Anschlusslösung haben.

Fehlende Rechtsgrundlagen

«Integration bedeutet wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einbindung aller Gesellschaftsmitglieder mit dem Ziel der Herstellung von Chancengleichheit»: So steht es im Integrationsprogramm des Kantons Zürich.

Was heisst das für fremdsprachige Jugendliche, die erst vor kurzem in die Schweiz gekommen sind? Eine Bestandesaufnahme der Fachstelle für Integrationsfragen im Kanton Zürich ergibt: «Der Zugang zu Berufsausbildungen, insbesondere für spät zugezogene Jugendliche, für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene ist weiterhin erschwert.»

Umso beunruhigender war in diesem Frühling die Ankündigung, dass ab den Sommerferien die Beiträge des Kantons für das zweite Berufsvorbereitungsjahr in der Fachschule Viventa gestrichen werden: Mit dem Ende der fünfjährigen Einführungsphase der Berufsvorbereitungsjahre, während der der Kanton der Viventa jeweils 7200 Franken pro SchülerIn für das zweite Berufsvorbereitungsjahr zahlte, werden diese Beiträge nun eingestellt. Damit entgehen der Stadt bei durchschnittlich 35 SchülerInnen rund 250 000 Franken pro Jahr. (Das Schulgeld pro SchülerIn beträgt weiterhin 2500 Franken und wird falls nötig durch Stipendien, die städtische Asylorganisation Zürich, AOZ, oder das Sozialamt übernommen.)

Marc Kummer, Chef des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Zürich, begründet die Streichung mit den fehlenden Rechtsgrundlagen: «In der Übergangsphase von 2009 bis Ende des Schuljahrs 2013/14 übernahmen Kanton und Gemeinden in Ausnahmefällen die Kosten für den Besuch eines zweiten Berufsvorbereitungsjahrs. Diese vorübergehende Kostenübernahme diente zur Klärung der Frage, ob wieder Integrationskurse eingeführt werden sollen.» Dass der Besuch eines zweiten Berufsvorbereitungsjahrs längerfristig nicht möglich sei, sei jedoch schon vorher klar gewesen: «Gemäss Berufsbildungsverordnung des Bundes dürfen Vorbereitungsangebote maximal ein Jahr dauern. Lernenden, die nach einem Berufsvorbereitungsjahr den Einstieg in eine Ausbildung nicht schaffen», so Kummer, «stehen andere Angebote offen, zum Beispiel der Besuch eines Motivationssemesters.»

Übergangslösung im Eilzugtempo

Die Realität der meisten AbsolventInnen des ersten Berufsvorbereitungsjahrs an der Viventa spricht allerdings gegen diese Berufsbildungsverordnung des Bundes. Eine Halbierung der zweijährigen Berufsvorbereitung auf ein einziges Jahr kommt für Daniel Tinner, Prorektor der Fachschule, daher auf keinen Fall infrage: «Bis zur Hälfte der Schüler braucht dieses zweite Jahr, um sich die nötige Sprachkompetenz anzueignen, die für die Lehrstellensuche notwendig ist.»

Dieser Ansicht ist auch der Stadtrat. In einem Beschluss betreffend die Änderung der Regelung der Berufsvorbereitungsjahre hielt er im Juli 2013 fest: «Für jugendliche Immigrantinnen und Immigranten soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Anschluss an den Besuch eines integrationsorientierten Angebots weiterhin ein zusätzliches Berufsvorbereitungsjahr zu besuchen.»

Die fehlenden Rechtsgrundlagen, mit denen die Streichung der kantonalen Beiträge begründet wird, sind eine Folge davon, dass der Kanton Zürich noch immer kein Integrationsgesetz hat. Ein solches war im Jahr 2011 nach zweijähriger Erarbeitung am Widerstand einer Allianz aus rechten und linken Kreisen gescheitert. Julia Morais, Leiterin der Fachstelle für Integration des Kantons Zürich: «Eine gesetzliche Grundlage in Form eines kantonalen Integrationsgesetzes würde die Integrationsarbeit erleichtern.»

Seit diesem Jahr hat der Kanton immerhin ein kantonales Integrationsprogramm, für das er vom Bund, verbunden mit einem Leistungsauftrag, jährlich 6,4 Millionen Franken erhält. (Nicht in dieses Programm fallen die 6,9 Millionen Franken vom Bund für Massnahmen im Flüchtlingsbereich, für deren Verwendung die Fachstelle für Integrationsfragen gegenwärtig eine gesonderte Strategie entwickelt.)

Basierend auf einer Analyse zum Stand der Integration im Kanton sind inzwischen mit rund fünfzig Gemeinden Leistungsaufträge vereinbart worden, bis Ende des Jahrs sollen fünf weitere hinzukommen: «Damit», so Morais, «wären 85 Prozent aller fremdsprachigen Einwanderinnen und Einwanderer im Kanton berücksichtigt.»

Die fehlenden Rechtsgrundlagen könnten aber auch Integrationsangebote in anderen Gemeinden tangieren. Derzeit laufen die Verhandlungen zur Leistungsvereinbarung ab dem Schuljahr 2014/15: Gemäss Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung sind es in erster Linie die Gemeinden, die sicherzustellen haben, dass ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht. Der Kanton beteiligt sich mit Staatsbeiträgen. Die Zulassungsbedingungen wurden allerdings kürzlich präzisiert. Laut Kummer muss neu «nachgewiesen werden, dass keine Lehrstelle gefunden wurde beziehungsweise dass die Lernenden, zum Beispiel aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse, noch nicht fähig sind, eine Lehrstelle zu suchen».

Die Leitung der Fachschule Viventa unternimmt derweil alles, um zu verhindern, dass das zweite Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) gestrichen wird. Um eine weiterhin vertretbare Ausbildung für Jugendliche in diesem Format zu gewährleisten, haben Lehrkräfte und LeiterInnen des Fachbereichs «BVJ Sprache und Integration» im Eilzugtempo einen Projektvorschlag zum Übergangsjahr 2014/15 und zu den Folgejahren erarbeitet, der von der Schulkommission Ende März genehmigt wurde und am nächsten Montag von derselben verabschiedet werden soll.

Dabei gehen die Verantwortlichen der Fachschule von der Erfahrung aus, dass nach bloss einem Schuljahr nur den wenigsten der direkte Eintritt in eine berufliche Anschlusslösung gelingt. Gemäss der Bildungsstatistik des Kantons haben von den AbsolventInnen eines ersten Jahrs in den vergangenen drei Jahrgängen im Schnitt nur gerade zwei Prozent eine solche Anschlusslösung geschafft: Die Deutschkenntnisse entsprechen zu diesem Zeitpunkt nur selten dem erforderlichen Minimum für das B1-Zertifikat. Oft mangelt es auch an Allgemeinbildung und mathematischen Grundkenntnissen – ein Problem, das sich mit der verstärkten Zuwanderung aus Ländern wie Afghanistan, Syrien oder Somalia wohl verschärfen wird.

Im Projektvorschlag «Passerelle BVJ Sprache und Integration zum Übergangsjahr 2014/15» wird eine Lösung präsentiert, die fremdsprachigen Jugendlichen bei ausgewiesenem Bedarf in der gleichen Höhe wie bisher den Besuch eines zweiten Jahreskurses ermöglichen soll. Pia Kasper, Direktorin der Viventa: «Indem wir das jetzige erste Jahr zum neuen zweiten Jahr umwandeln, wird das zweite Jahr weiterhin vom Kanton mitfinanziert. Das neue erste Jahr wird vollumfänglich von der Stadt getragen.» 

Ab den Sommerferien wird dem BVJ also ein Schuljahr vorgelagert, sodass ein Drittel während zweier Jahre und zwei Drittel während eines Jahrs auf eine berufliche Anschlusslösung vorbereitet werden können. Damit, so Kasper, biete die Viventa weiterhin allen bei den Ämtern gemeldeten fremdsprachigen Jugendlichen einen Platz, die seit höchstens zwei Jahren in der Schweiz leben. Insgesamt bestehen so weiterhin sechs Klassen im ersten und drei im zweiten Jahr. Möglich ist das aber nur durch eine Reduktion der Lektionen im ersten Jahr (26 statt 34 Unterrichtseinheiten). Gekürzt werden vier Lektionen im Fach Alltagsgestaltung, zwei im Fach Gestalten und je eine in Mathematik und im Sport.

«Ein guter Jahrgang»

Eine Stunde später in der Klasse 21B-1. Die SchülerInnen berichten dem Journalisten in einer Übung über den jetzigen Stand ihrer beruflichen Aussichten ab den Sommerferien: Von den drei jungen Afghanen beginnt der erste eine Vorlehre als Automobilfachmann, der zweite eine Lehre als Schreinerpraktiker, der dritte nimmt ein Praktikum bei der AOZ auf; der junge Mann aus Syrien beginnt mit einer Vorlehre als Coiffeur; von den beiden Eritreern fängt der eine eine Vorlehre als Logistiker bei der Post an, während der andere sich auf den sogenannten Fit-Attest vorbereitet, um nachher eine Vorlehre in der Autobranche aufnehmen zu können; der junge Mann aus Somalia freut sich auf seine Lehre als Bäcker/Konditor, der italienische Jugendliche sucht noch immer eine Lehrstelle im Detailhandel, und die junge Inderin bewirbt sich weiterhin um eine Vorlehre als Kinderbetreuerin. Derweil beginnt die junge Frau aus Mazedonien nach den Ferien mit einem Praktikum als Hauswirtschafterin in einem Altersheim, und die junge Tibeterin wird weiterhin eine Schule besuchen.

Das Fazit: Sechs der zwölf SchülerInnen haben nach zwei Jahren Berufsvorbereitung eine Lehre oder Vorlehre gefunden, zwei zumindest gute Aussichten darauf, zwei suchen noch immer oder gehen weiter in die Schule.

«Ein guter Jahrgang», sagt Liliane Günter.

Eine kantonale Aufgabe

2008 wurde mit dem neuen AusländerInnengesetz die Verantwortung für die Integrationsförderung vom Bund an die Kantone übertragen. Seit 2014 stellt ihnen der Bund jährlich 76 Millionen Franken für Integrationsmassnahmen zur Verfügung (inklusive Integrationspauschalen für neu anerkannte Flüchtlinge und neu vorläufig Aufgenommene). Hinzu kommt ein Kredit des Bundesamts für Migration von zwei Millionen Franken, der Lücken bei der Sprachförderung decken soll.