Luciano Romero: Was weiter geschah: Nestlés Verantwortung im Mordfall bleibt ungeklärt

Nr. 32 –

Im März 2012 wurde in Zug gegen Nestlé-Verwaltungsratspräsident Peter Brabeck sowie gegen vier weitere Topmanager des Lebensmittelkonzerns Strafanzeige eingereicht. Der Vorwurf: «fahrlässige Tötung durch Unterlassung» im Fall des kolumbianischen Gewerkschafters Luciano Romero.

Zwei Jahre später scheint der Fall abgeschlossen. Das Bundesgericht hat Ende Juli eine Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen abgewiesen. Damit bleibt die Frage nach der Verantwortung Nestlés im Mordfall ungeklärt.

Die Chronik des angekündigten Mordes begann Anfang 2002 im schmucklosen Valledupar im Norden Kolumbiens. In der 400 000 Einwohner zählenden Stadt lebte und arbeitete der Nestlé-Angestellte Luciano Romero. Das aktive Mitglied der Lebensmittelindustriegewerkschaft Sinaltrainal wurde nach einem Streik in der Nestlé-Fabrik entlassen. Das war sein Todesurteil. Er wurde öffentlich als Guerillero diffamiert, erhielt Morddrohungen, verschwand Ende 2004 für einige Monate ins Exil nach Spanien, ehe er wieder nach Kolumbien zurückkehrte. Am 11. September 2005 wurde seine Leiche auf einer Wiese ausserhalb von Valledupar gefunden. Luciano Romero war mit fünfzig Messerstichen getötet worden.

Die kolumbianische Justiz fand den Mörder und seine Komplizen und zog sie zur Rechenschaft. Der Richter empfahl sogar, auch gegen das Management von Nestlé zu ermitteln, da der Mord nicht nur auf Initiative des Täters ausgeführt worden sei.

Das in Berlin ansässige European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) verfasste daraufhin die Strafanzeige gegen Brabeck und Co. sowie gegen den Konzern Nestlé. Den Anwälten ging es vor allem um die Frage der Unternehmensstrafbarkeit im Fall von Menschenrechtsverletzungen. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen aber ein, da die Taten verjährt seien. Romeros Witwe wehrte sich dagegen, aber das Bundesgericht stützt nun die Auffassung der Staatsanwaltschaft. Den KlägerInnen bleibt nun noch der Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. ECCHR, die Gewerkschaft Sinaltrainal und die Anwälte der Witwe prüfen eine entsprechende Beschwerde.

Nachtrag zum Artikel «Die Ermordung 
des Gewerkschafters Luciano Romero », 
in WOZ Nr. 10/12.