Ausschaffungen: Gefesselt im Luxusjet

Nr. 33 –

Das Bundesamt für Migration tarnt seit zwei Jahren Sonderflüge für Ausschaffungen nach Italien als gewöhnliche Linienflüge. Das zeigen Recherchen der WOZ. Die Flüge werden kritisiert – wegen medizinischer Mängel und systematischer Vollfesselungen.

In einer solchen Beechcraft 1900 der Firma Twinjet kam es bei einem T7-Ausschaffungsflug zur Eskalation. Foto: Matthias Becker; Bearbeitung: WOZ

Im ersten Halbjahr 2014 schaffte das Bundesamt für Migration (BFM) 780 Asylsuchende im Rahmen des Dublin-Abkommens nach Italien aus. Vergangenes Jahr waren es insgesamt 2527 Personen. 117 davon wurden unter dem geheimnisvollen Kürzel T7 vom Flughafen Genf nach Milano-Malpensa ausgeflogen. Im laufenden Jahr befanden sich auf den sogenannten T7-Flügen 25 Personen. Bis vor kurzem war deren Existenz der Öffentlichkeit gänzlich unbekannt. Einem Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung der Folter (NKVF) von Mitte Juli ist es zu verdanken, dass nun erstmals Details zu diesen Ausschaffungsflügen bekannt werden.

T7 steht für den internationalen Airlinecode der Fluggesellschaft Twinjet aus der Provence. Es ist eine kleine Fluggesellschaft, die ihre Dienste vor allem zwischen den grösseren Städten in Frankreich anbietet. Twinjet verfügt über eine Flotte von zehn Flugzeugen des Typs Beechcraft 1900, kleine, zweimotorige Maschinen mit Platz für je neunzehn Passagiere. Für lange Strecken sind sie nicht geeignet, für kurze allerdings ideal. Optisch erinnern die Flieger an Privatjets. Auf der Website schreibt Twinjet denn auch, man lege grössten Wert auf «einen qualitativ hochwertigen Service unter optimalen Reisebedingungen». Twinjet zeichne sich durch «Offenheit für alle Wünsche der Kunden» und die «Bemühung um maximalen Komfort» aus.

Seit Ende Juni 2012 allerdings ist Twinjet in ein höchst umstrittenes Geschäft verwickelt. Im Auftrag des BFM fliegt sie Asylsuchende nach Italien aus, genauer: für Swiss Repat, das Schweizer Ausreisebüro für Ausschaffungen.

Verläuft ein T7-Ausschaffungsflug reibungslos, legt die Beechcraft 1900 von Twinjet die Strecke Genf–Mailand-Malpensa in 55 Minuten zurück. Im laufenden Jahr fanden bisher 13 solcher Flüge statt. 2013 waren es total 31. Mindestens ein Flug allerdings lief alles andere als reibungslos ab.

«Notfallintervention erschwert»

Gemäss dem jüngsten Bericht der NKVF von Mitte Juli kam es bei einem der T7-Flüge zu einem Zwischenfall: Sämtliche männlichen Passagiere wurden «vollgefesselt», darunter auch ein Familienvater, der sich laut den BeobachterInnen keineswegs «renitent» verhalten hatte. Die Situation eskalierte, die Mutter kollabierte in Anwesenheit ihrer Kleinkinder. Genaueres ist nicht bekannt. Die NKVF will auf Nachfrage keine weiteren Details preisgeben. In ihrem Bericht kritisiert sie die T7-Flüge aber grundsätzlich: Sie seien «nicht geeignet», weil die «engen Platzverhältnisse dieses Flugzeugtyps eine medizinische Notfallintervention erschweren». Zudem verweist die Antifolterkommission auf «sicherheitspolizeiliche» Bedenken, die zur Folge hätten, dass auf T7-Flügen «zum Teil systematischer als bei regulären Sonderflügen» Vollfesselungen angewendet und auch während des Flugs aufrechterhalten würden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in den Flugzeugen von Twinjet die Pilotenkabine nicht vom Passagierraum abgetrennt ist.

Die Vollfesselung ist nur für den Ausnahmefall vorgesehen. Etwa wenn sich die auszuschaffende Person renitent verhält, das heisst körperlichen Widerstand gegen die Ausschaffung leistet. Dann können Asylsuchende gemäss der Verordnung über polizeiliche Zwangsmassnahmen an Händen, Füssen, Knien und Oberarmen gefesselt werden. Bisweilen wird ihnen auch ein Helm aufgesetzt – zum Selbstschutz, wie die Behörden gerne betonen.

War die erwähnte Eskalation nur ein Einzelfall? Die Probleme der T7-Flüge gehen tiefer, wie Recherchen der WOZ zeigen. Das BFM behauptet, bei den T7-Flügen handle es sich um gewöhnliche Linienflüge. Allerdings ist auf der Strecke Genf–Mailand ein regulärer Linienflug von Twinjet nicht so leicht auffindbar: Weder auf den gängigen Onlineportalen noch auf der Website der französischen Firma noch im hauseigenen Reisebüro von Twinjet ist der Flug aufgeführt oder buchbar. In der französischen Zentrale weiss man nichts von diesem Linienflug. Und im Büro am Flughafen Genf gibt man erst nach einigem Nachfragen zu, dass einmal pro Woche ein Flug nach Mailand geht. Dieser sei aber «nicht öffentlich». Auf die Frage, ob man nicht doch ein Ticket buchen könne, heisst es am anderen Ende der Leitung, das sei leider nicht möglich. Die Flüge seien «bestimmten Gruppen» vorbehalten. Einzig über die kommerziellen Buchungssysteme von Reisebüros ist der Flug zu finden, wenn man die genauen Abflugdaten kennt.

Bei den T7-Flügen handelt es sich also kaum um Linienflüge, wie das BFM weismachen will, sondern vielmehr um Sonderflüge, die vom BFM eigens zum Zweck der Ausschaffung von Dublin-Asylsuchenden gechartert werden.

Der Unterschied ist entscheidend: Ausschaffungen auf Sonderflügen entsprechen der sogenannten Vollzugsstufe 4 (vgl. «Wie ausgeschafft wird» im Anschluss an diesen Text). In der Theorie müssen die Ausschaffungen auf Level 1, 2 und 3 gescheitert sein, um jemanden auf Level 4 ausschaffen zu können. In der Praxis wird das Verfahren aber abgekürzt. Es reicht, dass jemand sagt, er werde nicht freiwillig ausreisen, um ihn auf einem Sonderflug auszuschaffen.

Diplomatische Verstimmungen?

Warum deklariert das BFM also die T7-Flüge als Linienflüge? Warum nicht als Sonderflüge? Das BFM hält an seiner Darstellung fest, dass es sich bei den T7-Flügen um gewöhnliche «Linienflüge» handle. «Twinjet betreibt die Flugverbindung und hat die diesbezüglichen Abflugs- und Ankunftszeiten gemäss Konzession im Flugplan hinterlegt. Die T7-Flüge sind auf den kommerziellen Flugreservationssystemen aufgeschaltet und können jederzeit gebucht werden.»

Eine mögliche Erklärung ist, dass Sonderflüge strengeren Richtlinien unterliegen als Linienflüge – sowohl in medizinischer wie auch in polizeilicher Hinsicht. Zudem sollen dem Vernehmen nach diplomatische Verstimmungen zwischen der Schweiz und Italien ausschlaggebend sein: Italien lehne es ab, Sonderflüge aus der Schweiz zu bewilligen.

Zwangsausschaffungen von Asylsuchenden bewegen sich im Grenzgebiet des Rechts. In der Vergangenheit starben mehrere Asylsuchende, zuletzt im März 2010 der 29-jährige Nigerianer Joseph Ndukaku Chiakwa. Menschenrechtsgruppen rücken sie deshalb in die Nähe der Folter und fordern seit langem, vollständig darauf zu verzichten. Auch die Antifolterkommission kritisiert in regelmässigem Abstand die Mängel bei derartigen Ausschaffungen. Zwar hält sie im neusten Bericht fest, dass sich der «etablierte Dialog» mit den Behörden «konstruktiv» entwickelte und Verbesserungen «insbesondere im medizinischen Bereich» erreicht worden seien (so wurde im Berichtsjahr anders als früher vollständig auf Zwangsmedikationen mit Valium oder Ketamin verzichtet, siehe WOZ Nr. 4/13). Allerdings stellt die NKVF die Notwendigkeit von Fesselungen auf diesen Flügen infrage. Zudem kritisiert sie, dass vollgefesselte Männer gemeinsam mit Familien und Kindern ausgeschafft werden. Der zuständige Fachausschuss des BFM reagierte in einer Stellungnahme auf die Kritik der NKVF und versicherte, man habe bereits im Juli 2013 entschieden, «Familien bei diesen Flügen nur noch separat zurückzuführen».

Von verschiedenen Quellen hat die WOZ erfahren, dass zurzeit keine T7-Flüge stattfinden. Das BFM lässt verlauten, die Flüge würden weiterhin «nach Bedarf durchgeführt». Zurzeit erfolgten aber keine T7-Flüge – «aufgrund der Sommerferien in Italien».

Bei Twinjet am Flughafen Genf heisst es jedenfalls, dass im September bereits wieder ein Flug eingetragen sei. Allerdings ist auch dieser «nicht öffentlich».

Wie ausgeschafft wird

Bei Ausschaffungen existieren vier verschiedene Stufen, von Level 1 bis Level 4. Level 1 bezeichnet die selbstständige Ausreise, die Polizei begleitet die Asylsuchenden nur bis zum Flughafen. Auf Level 2 und 3 wird die Ausschaffung von PolizistInnen auf einem Linienflugzeug durchgeführt. Dabei können Handfesseln (Level 2) oder «andere Fesselungsmittel sowie körperliche Gewalt» eingesetzt werden (Level 3). In der Praxis sind Level-3-Ausschaffungen selten, da die Fluggesellschaften ungern vollgefesselte Asylsuchende mit gewöhnlichen PassagierInnen mischen.

Auf Level 4 werden nur jene Personen ausgeschafft, von denen die Behörden erwarten, dass sie «starken körperlichen Widerstand» leisten. Sie werden auf eigens zu diesem Zweck gecharterten Sonderflügen von PolizistInnen begleitet und können vollgefesselt werden. In der Theorie müssen die Ausschaffungen auf Level 1, 2 und 3 gescheitert sein, um jemanden auf Level 4 ausschaffen zu können. In der Praxis wird das Verfahren freilich abgekürzt.