Völkerrecht: Post für den Gerichtshof in Den Haag

Nr. 36 –

Palästina will dem Internationalen Strafgerichtshof beitreten. So könnten Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen im Konflikt mit Israel beginnen.

Normalerweise hält das Büro der Chefanklägerin Fatou Bensouda Analysen und Argumente unter Verschluss. Selten dringt etwas nach draussen von dem, was die JuristInnen im Bürogebäude des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) in Den Haag diskutieren. Vor allem dann nicht, wenn es um politisch heikle Fälle geht. Am vergangenen Freitag aber griff Bensouda in die Debatte um Kriegsverbrechen in Gaza ein: Sie veröffentlichte einen Kommentar im britischen «Guardian». Ja, schrieb sie, Palästina könne dem ICC beitreten. Damit hat sie zum ersten Mal offiziell bestätigt, worüber VölkerrechtlerInnen seit Jahren diskutieren.

Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er hat zurzeit 122 Mitgliedstaaten, darunter auch die Schweiz. Nur in diesen Ländern können die AnklägerInnen aus Den Haag ermitteln. Weil weder Palästina noch Israel dazugehören, kann der ICC im Nahostkonflikt keine Untersuchungen anstellen.

Nun aber bewegt sich etwas: Der palästinensische Präsident Mahmud Abbas unternimmt konkrete Schritte, um dem Strafgerichtshof beizutreten. Anfang August war Aussenminister Riad al-Maliki in Holland und sprach mit den JuristInnen über einen möglichen Beitritt. Vor einigen Tagen hat Abbas auch die rivalisierende Hamas von der Idee überzeugt: Mit einem Beitritt könnten sämtliche schweren Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen von allen Parteien auf palästinensischem Territorium verfolgt werden – damit auch diejenigen, die möglicherweise von der Hamas begangen wurden.

Palästina völkerrechtlich aufgewertet

Bereits 2009 hatte Palästina das Gericht in Den Haag mit Ermittlungen beauftragt. Nach drei Jahren juristischer Analyse kam die Anklagebehörde zum Ergebnis, sie könne nicht ermitteln. Nur Staaten könnten einen solchen Antrag stellen. Und Palästina war kein Staat. Doch Ende 2012 veränderte die Generalversammlung der Uno den Status Palästinas: Das Land bekam mehr Rechte – ein «völkerrechtliches Upgrade» sozusagen. Der damals abgelehnte Antrag gelte deshalb heute nicht mehr, schrieb Chefanklägerin Bensouda vergangene Woche. Die Entscheidung, den Beitritt voranzutreiben, liege allein bei den PalästinenserInnen. «Als Anklägerin kann ich das nicht übernehmen.»

Für einen Beitritt reiche es, einen Brief nach Den Haag zu schicken, sagt Eugene Kontorovich, Rechtsprofessor und Nahostexperte an der US-amerikanischen Northwestern University. Noch aber zögert Palästina. «Abbas tut es vorerst nicht, weil er einen möglichen Einsatz des Strafgerichtshofs als diplomatisches Druckmittel benutzt», so der Jurist. Nach einem tatsächlichen Beitritt verliere diese Drohung gegenüber Israel natürlich ihre Wirkung.

Andere BeobachterInnen meinten, Abbas werde von europäischen Ländern und den USA unter Druck gesetzt. Verschiedene EU-Länder sind gegen Ermittlungen des ICC in Palästina. Der «Guardian» schrieb Mitte August, es gebe Druck auf die AnklägerInnen in Den Haag und auf Präsident Abbas, den Strafgerichtshof aus Gaza herauszuhalten. Wohl auch deshalb meldete sich die Chefanklägerin zu Wort. In ihrem Kommentar vergangene Woche schrieb sie, sie weise den Vorwurf politischer Einflussnahme «auf das Schärfste zurück».

Heikle Beweisaufnahme

Für das Gericht könnte ein Fall in Nahost allerdings schwierig werden. «Der ICC hätte grösste Schwierigkeiten, Beweise im Gazastreifen zu sammeln», sagt Eugene Kontorovich. Die Praxis der Hamas, vermeintliche Kollaborateure zu erschiessen, könnte die Suche nach ZeugInnen erschweren. Auch mutmassliche Verbrechen von Israel seien schwer zu beweisen, von den illegalen Siedlungen abgesehen. «Ein Kriegsverbrecherprozess über das Bauen von Häusern würde dem Auftrag des ICC, als Gericht schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen, eher zuwiderlaufen.»

Der Strafgerichtshof könnte allerdings auch profitieren. Dem Gericht hängt der Ruf an, sich einseitig auf Afrika zu konzentrieren. Bisher wurden ausschliesslich Afrikaner angeklagt. Ermittlungen in Palästina könnten dieses Bild korrigieren. John Dugard, früherer UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Palästina und emeritierter Professor für internationales Recht, sagt gegenüber der WOZ, Israel werde bisher oft als Ausnahmefall gesehen, in dem internationales Recht nicht gelte: «Ermittlungen in Palästina würden zeigen, dass auch Länder wie Israel nicht über dem Gesetz stehen.» Der Strafgerichtshof könne nun beweisen, dass er unabhängig von den USA oder europäischen Staaten entscheidet, gegen wen ermittelt wird.