Haftschock: U-Haft kann lebensgefährlich sein

Nr. 37 –

Die Suizidrate in Untersuchungsgefängnissen liegt deutlich höher als in anderen Gefängnissen. Der sogenannte Haftschock, ungerechtfertigt lange Isolation und tiefere Standards als im Normalvollzug sind die wahrscheinlichen Ursachen.

Illustration: Luca Schenardi

Zwischen 2003 und 2012 haben sich in Schweizer Untersuchungsgefängnissen 51 Menschen das Leben genommen. Im ordentlichen Strafvollzug waren es 32. Doch die absoluten Zahlen verzerren das Bild. Denn in normalen Gefängnissen sitzen gut viermal mehr Häftlinge (rund 9000) als in U-Haft. Mit anderen Worten: Das Selbstmordrisiko in U-Haft ist ungleich höher.

In Schweizer Untersuchungsgefängnissen sind zudem die Standards (Betreuung, Beschäftigung, Kontaktmöglichkeiten) deutlich tiefer als im Normalvollzug. Das liegt unter anderem daran, dass sie in die Zuständigkeit der Kantone fallen, wodurch einheitliche Standards fehlen. Ausserdem ist die Infrastruktur in vielen Untersuchungsgefängnissen veraltet. Kritik kommt auch vonseiten des Strafvollzugsexperten Benjamin F. Brägger: «Law and Order ist sexy, Vollzugspersonal und Gefangene haben keine Lobby, schon gar nicht, wenn Geld ausgegeben werden muss» (siehe WOZ Nr. 35/2014 ). Die Forderung des Europarats, die Standards hätten jenen im Normalvollzug zu entsprechen, ist kaum erfüllt.

Schockierendes Beispiel

GewohnheitsverbrecherInnen mögen mit einer Verhaftung lockerer umgehen. Es gehört zu ihrem Berufsrisiko. Wer aber das erste Mal in Untersuchungshaft gesetzt wird, erleidet oftmals einen Schock, der umgangssprachlich «Haftschock» genannt wird. Es sind meist Menschen, denen ein relativ harmloses Vergehen angelastet wird. Besonders schockierend ist das Beispiel eines unbescholtenen und bis dahin unauffälligen Jusstudenten, dessen Geschichte der «Tages-Anzeiger» Anfang dieses Jahrs erzählte. Michail S. wurde wegen einer Ohrfeige und einer Drohung von der Polizei in die Zürcher Kaserne gebracht, einer offenbar ziemlich rüden Leibesvisitation unterzogen und schliesslich wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft gesperrt. Der Haftrichter folgte der Argumentation der Staatsanwältin.

Eine Anzeige des Studenten wegen Polizeigewalt verlief im Sand. Die Mutter des Studenten sagte, ihr Sohn habe sich nach der Haft stark verändert. Vier Monate später nahm er sich das Leben. Die Mutter und ihr Anwalt geben zwar den Behörden keine direkte Schuld, sehen aber zwischen Haft und Suizid des jungen Mannes einen «kausalen Zusammenhang». Sie verlangten eine interne Untersuchung. Auch diese verlief im Sand.

Haftpsychose und Depression

Im Gefängnis sei die Selbstmordrate vier- bis zehnmal höher als in Freiheit, sagen Fachleute, wie beispielsweise Josef Sachs, Chefarzt der Forensik der Psychiatrischen Dienste Aargau. Untersuchungshäftlinge werden durch ihre Verhaftung meist abrupt aus ihrem sozialen Umfeld gerissen. Anders als im normalen Strafvollzug können sie sich nicht selbst von der Arbeit abmelden oder die Betreuung ihrer Kinder planen. Dauert die Untersuchungshaft über Wochen, droht oft der Verlust der Arbeitsstelle, während die üblichen Rechnungen (Miete, Krankenkasse) unbezahlt bleiben und der Schuldenberg wächst. Hinzu kommt die Ungewissheit, wie lange die Haft noch andauern wird. Der Schock der Verhaftung, die Isolation vom sozialen Umfeld, Zukunftsängste und auch Schamgefühle, sei es über die eigene Schuld oder (im Fall einer unrechtmässigen Verhaftung) über das erlittene Unrecht, können die Psyche enorm belasten und zu einer sogenannten Haftpsychose führen.

Eine Haftpsychose zeichnet sich, wie andere Psychosen auch, primär durch einen Verlust des Realitätsbezugs aus. Häufige Symptome sind Halluzinationen, Wahnvorstellungen, Bedrohungs- und Verfolgungsgefühle, schwere Ängste, Verwirrtheit und eben auch Suizidgedanken. Eine Haftpsychose tritt oft bei sogenannt vulnerablen (verletzlichen) Personen ein, also Menschen, die schon vor ihrer Verhaftung psychisch labil waren. Laut Forensiker Sachs sind Haftpsychosen jedoch eher selten: «Sie erklären jedenfalls nicht die gesamte Zahl der Suizide in Schweizer Gefängnissen.» Viel häufiger seien Fälle von depressiven Verstimmungen. «Im Zusammenhang mit Haft sprechen wir von sogenannten Anpassungsstörungen, also von Depressionen, die klar durch äussere Umstände ausgelöst werden», so Sachs.

Beste Prävention: Faire Behandlung

Eine Depression könne auch nach der Freilassung anhalten und schlimmstenfalls in eine posttraumatische Belastungsstörung münden. «Die Betroffenen erleben ihre Verhaftung gefühlsmässig immer wieder, was massive Angstzustände auslöst», sagt Josef Sachs. «Dies ist vor allem bei besonders traumatisierten Personen der Fall, wenn sie zum Beispiel während ihrer Inhaftierung schlecht behandelt oder Opfer von Übergriffen wurden.»

Die beste Prävention von psychischen Erkrankungen während der Haft sei die gute und faire Behandlung der Inhaftierten. Dazu gehöre auch eine umfassende Orientierung über den Ablauf des Verfahrens und der Haft sowie die offene Information darüber, wovon das Verfahren abhängt, wie lange die Haft noch andauern kann. Die ungerechtfertigte Isolation von Häftlingen sei besonders heikel, insbesondere da für Häftlinge in Untersuchungshaft die Unschuldsvermutung gilt. 

In den Untersuchungsgefängnissen im Kanton Zürich ist anscheinend alles in bester Ordnung. Zumindest wenn man Simone Hänggi, der stellvertretenden Leiterin der psychiatrischen Dienste in Zürich, Glauben schenkt. Das Gefängnispersonal müsse wissen, dass bei inhaftierten Personen gegenüber der Durchschnittsbevölkerung ein höheres Suizidrisiko bestehe, schreibt sie per E-Mail auf eine Anfrage der WOZ.

Das Personal werde entsprechend geschult, wie gefährdete Personen erkannt werden könnten und was getan werden müsse, wenn es bei Inhaftierten Hinweise auf Suizidgedanken gebe. «Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen auf Anzeichen wie beispielsweise sozialen Rückzug zu achten, die inhaftierten Personen darauf anzusprechen, bei Bedarf eine fachärztliche Untersuchung zu veranlassen und allenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen.» So können Gefährdete in einer «Mehrpersonenzelle» untergebracht oder in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Simone Hänggi schreibt weiter: «Im Kanton Zürich steht in den Gefängnissen eine niederschwellige psychiatrische Versorgung zur Verfügung.» Das trage dazu bei, dass psychische Krisen bereits bei der Entstehung behandelt und einer weiteren Verschlechterung des psychischen Zustands einer betroffenen Person entgegengewirkt werden könne. Klingt gut. Die Berichte der ehemaligen Untersuchungshäftlinge, mit denen die WOZ gesprochen hat, erzählen jedoch eine andere Geschichte.

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