Menschenhandel in der Schweiz: Noch immer fehlen Rechtsgrundlagen

Nr. 41 –

Diese Woche war ein ExpertInnengremium des Europarats in der Schweiz und überprüfte die Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel.

Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (Fiz), die sich seit bald dreissig Jahren schweizweit für Migrantinnen einsetzt, die von Gewalt und Ausbeutung betroffen sind, hat hierzu einen Bericht veröffentlicht.

2010 beteiligte sich die Fiz, unterstützt von vielen NGOs, an der Vernehmlassung zur Ratifizierung der entsprechenden Europaratskonvention. Mit Erfolg: Seit 2013 ist die Konvention in Kraft. Auch existiert mittlerweile eine nationale Koordinationsstelle, in siebzehn Kantonen wurden runde Tische initiiert. Zudem wurde der Menschenhandelsartikel auf Arbeitsausbeutung und Organhandel ausgeweitet.

Der Bericht der Fiz zeigt aber auch, dass der Schutz der Opfer noch immer davon abhängt, wo sie in der Schweiz ausgebeutet wurden. Letztes Jahr wurden gemäss Bundesamt für Statistik nur gerade 42 Opfer von Menschenhandel ermittelt. Noch immer fehlen bundesweit verbindliche Rechtsgrundlagen und einheitliche Standards im Opferschutz.

Die Fiz fordert daher: ein garantiertes Aufenthaltsrecht für alle Opfer von Menschenhandel, damit sie die Unterstützung, den Schutz und die entsprechenden Rechte in Anspruch nehmen können, die ihnen gemäss Gesetz zustehen; eine verbesserte Spezialisierung von Behörden, damit mehr Fälle aufgedeckt und kantonale Unterschiede angeglichen werden; und nicht zuletzt markant erhöhte staatliche Mittel für spezialisierte Opferschutzstellen und die Strafverfolgung.

www.fiz-info.ch